Führungszeugnis/Bundeszentralregister

18. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Bölödmann
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Führungszeugnis/Bundeszentralregister

Hallo alle miteinander!

Wurde im September 2006 zu einer Geldstrafe von 300.- nach Jugendstrafrecht verurteilt. Bin jetzt 20 Jahre jung! :smoke:
Steht über die Tat irgendwas in meinem Führungsszeugnis? Und erlischt sowas wenn man 21 wird?

Wäre nett wenn ihr ein paar Antworten wisst!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nach Jugendrecht können Sie allenfalls zu einer Geldauflage verurteilt worden sein, nicht zu einer Geldstrafe , denn Geldstrafen gibt es im Jugendrecht nicht. Eine Geldauflage nach Jugendrecht steht weder im Führungszeugnis, noch im Bundeszentralregister. Ein Eintrag darüber findet sich lediglich im Erziehungsregister. Gelöscht wird er dort am 24. Geburtstag.

Sollte es sich doch um eine Geldstrafe gehandelt haben (diese wäre dann in sog. Tagessätzen verhängt worden, also z.B. 30 Tagessätze á 10,00 €), wäre Erwachsenenrecht angewendet worden. Bei einer Gesamtsumme von 300,00 € wäre das dann sicherlich eine Anzahl Tagessätze die unterhalb von 90 liegt. Das würde bedeutetn, dass auch in dem Fall kein Eintrag im Führungszeugnis wäre, wenn es nicht noch eine weitere registerpflichtige Verurteilung gäbe. Im Bundeszentralregister stünde es aber für 5 Jahre.

Aber da -so wie Sie es schildern- Jugendrecht zur Anwendung kam, gibt es weder im FZ noch im BZR einen Eintrag, sondern eben nur im Erz.Reg.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
toobbi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.
Ich habe eine frage zum Führungszeugnis und des bundeszentralregister.Folgendes ist passiert.ich bin letzten Monat zu einer Geldstrafe von 750 verknackt worden 30 Tagessätze zu 25 Euro.Hierbei handelte es sich um eine BTM Geschichte.Mein Problem ist nun folgendes. Bin von einer großen Fluggesellschaft abgeworben worden um dort zu Arbeiten. Da ich so einen speziellen Ausweis bekommen werde ich genaustens untersucht, zwecks sichertheitsstufe 1. Jetzt ist meine frage ob meine tat irgendwo verhaftet wird und ich deshalb mir diesen Job abschminken kann.?! Lese in sämtlichen Foren das erst ab 90 Tagessätzen meine Starfe irgendwo verhaftet wird ist das richtig?Habe auch gelesen das es 2 verschiedene Arten der Führungszeugnisse gibt.Soll ich es einfach drauf ankommen lassen oder weiss jemand bescheid ob ich mir den Job einfach abschmicken soll.
Vielen Dank und einen schönen Feiertag.!

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