Führungszeugnis - wann ist es nach diesen Verurteilungen sauber?

5. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Narcanti79
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 112x hilfreich)
Führungszeugnis - wann ist es nach diesen Verurteilungen sauber?

Hallo zusammen,
kurze Frage, wann das Führungszeugnis "sauber" wird oder schon ist bei folgenden Verurteilungen:

August 2002 30 TS
September 2003 55 TS
Oktober 2004 1,5 Jahre auf 2 Jahre Bewährung
November 2005 50 TS

Im Jahr 2006 Widerruf der Bewährung von 2004, davon bis 03.12.2007 1 Jahr verbüßt, den Rest nach 2/3 auf 4 Jahre Bewährung, Strafe wurde dann 2011 erlassen.

Vielen Dank

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10 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Es ist mit dem Erlaß der letzten Bewährung sauber geworden, da die Löschfrist (5 Jahre plus 1 Jahr 6 Monate Strafe) um ist UND die Vollstreckung erledigt ist.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Narcanti79
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 112x hilfreich)

ist es dann also mitten diesen Jahres sauber geworden? habe vor ca. 1 jahr ein beantragt und dort war es noch "schmutzig"

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Wann, also in welchem Monat, ist denn die Bewährung erlassen worden?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
Narcanti79
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 112x hilfreich)

Im Januar 2012 kam das Schreiben. Gilt das dann für Belegart N und 0?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Dann war der FZ-Eintrag letztes Jahr logischerweise noch drin. Und ja, die Tilgung gilt für beide Belegarten und auch für das erweiterte Führungszeugnis. Es steht aber noch im Bundeszentralregister.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
Narcanti79
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 112x hilfreich)

ab wann liefen dann die 5 jahre plus 1,5 jahre??

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Oktober 2004. Es wurde dann aber -wie mümmel bereits sagte- nicht direkt gelöscht, da die Strafe zu dem Zeitpunkt noch nicht "erledigt" war. Löschung ist daher erst mit Erledigung, also im Januar 2012, erfolgt.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#8
 Von 
Narcanti79
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 112x hilfreich)

ist es eichtig, dass das bka auch daten bezüglich straftaten usw. speichert und entsprechend an behörden bei bedarf weitergibt?

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38422 Beiträge, 14000x hilfreich)

die LKAs speichern. In meinem Land heisst das System "POLAS", wenn ich das richtig erinnere. Da ist wesentlich mehr gespreichert, alles Ermittlungsverfahren, die gelaufen sind, unabhängig vom Ausgang. Da existieren auch andere Löschungsfristen, die ergeben sich aus den Landespolizeigesetzen.

wirdwerden

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Das BKA speichert auch. INPOL-NEU (INPOL-Bund), AFIS und auch die Falldateien, wie "Rauschgift", "Gewalttäter Sport" usw.

Bei den LKA's gibt es INPOL-Land (auch unter anderen Namen wie eben POLAS) das ist richtig.

Manche Sachen (regionaler Bedeutung) werden nur in INPOL-Land gespeichert, Sachen von überregionaler Bedeutung auch in Inpol-Neu (Bund)




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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 12.12.2012 11:38

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