Hallo
Ich würde gern eine Führerschein-Neuerteilung stellen. Dazu wird von der Behörde ein Führungszeugnis O verlangt. Ich habe am 3.4.2017 schon das Führungszeugnis N bekommen. In dem ist eine Eintragung mit Verurteilung vom 4.11.2014 Einfuhr von Betäubungsmitteln festgehalten. Strafe 30 Tagessätze zu je 20€. Ansonsten bin ich danach nie Straffällig geworden.
Kann ich mir jetzt sicher sein das diese Eintragung im Führungszeugnis O nicht mehr festgehalten ist?
Danke für die Hilfe!
-- Editiert von fb484013-61 am 12.02.2018 14:11
-- Editiert von fb484013-61 am 12.02.2018 14:12
Führungszeugnis O Eintrag gelöscht?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:In dem ist eine Eintragung mit Verurteilung vom 4.11.2014 Einfuhr von Betäubungsmitteln festgehalten. Strafe 30 Tagessätze zu je 20€. Ansonsten bin ich danach nie Straffällig geworden.
Nee, aber davor Sonst stünden 30 Tagessätze nicht alleine im Führungszeugnis...
Tilgungsfrist für's Führungszeugnis war November 2017, auch für Belegart O.
Im BZR steht es noch bis (mind.*) November 2019.
*kommt drauf an, was die erste Verurteilung für eine war (die, die nicht mehr im FZ von 2017 gestanden hat)
-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.02.2018 16:02
Das ist wohl war! Hab mich schon gewundert warum die 30 Tagessätze drin stehen. Also gleich zwei Fragen beantwortet obwohl ich nur eine gestellt habe
Vielen Dank Steetworker für deine prompte Antwort!!!! Jetzt kann ich wenigstens ruhig schlafen.
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Wobei man wissen sollte dass bei Delikten im BTM-Umfeld die Fahrerlaubnisbehörde gerne auch direkt durch die Ermittlungsbehörden auf dem Laufenden gehalten wird, d.h. wenn es Anhaltspunkte gibt dass Du BTM-Konsument bist oder warst findet sich das ggf. unabhängig vom Führungszeugnis als Hinweis in Deiner Akte bei der FEB und kann Dir beim Antrag auf Erteilung einer FE vor die Füße fallen.
Danke Osmos für deine Antwort! Den Inhalt meiner Führerscheinakte habe ich durch meinen Anwalt löschen lassen ( was ganz schön nervig gewesen ist, weil die Behörden natürlich ungern etwas über einen löschen ).
In meiner Akte steht nichts mehr drin. Dazu bin ich in ein anderes Bundesland gezogen, so das die neue Führerscheinstelle und dessen Mitarbeiter keine Kenntnis über frühere Delikte haben
Ich wage ernsthaft zu bezweifeln dass die FEB aufgrund der Interaktion irgendeines Anwalts die FE-Akte löscht, sondern sie wird sich bezüglich Löschung und Verwertbarkeit brav an die einschlägigen Tilgungsfristen halten. Mal davon abgesehen dass diverse Informationen auch noch in den zentral geführten FAER und ZFER gespeichert sind. Dagegen hilft dann auch kein Umzug.
Naja, beim Antrag auf Neuerteilung wirst Du feststellen ob die FEB den Fall durchwinkt oder bockig wird. Hattest Du schon mal eine FE und diese wurde entzogen bzw Du hast verzichtet?
Ich hätte vielleicht erwähnen sollen das mir der Führerschein vor 17Jahren entzogen wurde. Ich war damals in der Probezeit 80km/h zu schnell. Hab mich danach nie um den Lappen gekümmert. 2006 war ich dann zur Entziehungskur und danach wollte ich meinen Führerschein wieder haben und habe bei dem Antrag, bei der Frage: waren Sie schon einmal zu einer Entziehungskur, mit JA beantwortet. Ich weiß, wie dumm kann nur ein Mensch sein danach bin ich zwei mal schwarz gefahren. 2007 habe ich dann auf meinen Führerschein verzichtet.
Kurz um, ich bin nie im Straßenverkehr mit btm auffällig geworden. Nur halt diesen Antrag von 2006 stand in der Führerscheinakte und natürlich das Schwarzfahren.
Die Eintagungen im FAER UND ZFER sind in der Überliegefrist. Also sollte es da auch keine Probleme geben.
Ist alles irgendwie schwierig zu erklären weil so viel Zeit vergangen ist.
Und jetzt?
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