Führungszeugnis - Kann ich beim Bundesamt für Justiz Einspruch dagegen erheben?

13. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
harpers-island
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 20x hilfreich)
Führungszeugnis - Kann ich beim Bundesamt für Justiz Einspruch dagegen erheben?

Für meinen neuen Arbeitgeber benötige ich ein Führungszeugnis.

Ich habe im Internet gelesen, dass erst Strafen ab 90 Tagessätzen bzw. ab 3 Monaten Freiheitsstrafe darin eingetragen werden.

Jetzt habe ich meins bekommen und es steht folgendes drin:

1. 30 Tagessätze zu je 15 EUR Geldstrafe

2. 30 Tagessätze zu je 10 EUR Geldstrafe

3. 45 Tagessätze zu je 13 EUR Geldstrafe

4. 20 Tagessätze zu je 10 EUR Gelstrafe

5. 3 Monate Freiheitstrafe - Bewährungszeit 2 Jahre 6 Monate

Also müssten doch diese Punkte eigentlich alle nicht drin stehen, das sie unter 90 Tagessätzen und 3 Monate liegen.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Kann ich beim Bundesamt für Justiz Einspruch dagegen erheben?

Wäre euch dankbar für Tips, da ich so bestimmt schlechte Karten bei meinem neuen Arbeitgeber habe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

Geldstrafen bis 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen bis 3 Monate werden nur dann nicht eingetragen, wenn sie die EINZIGE Verurteilung bleiben. Das hat also schon alles seine Richtigkeit.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Richtig.

Und wenn die älteste dieser Strafen noch keine 3 Jahre alt ist, steht sie noch zu recht drin (die "neueren" dann sowiso)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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