Führerscheinantrag

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
SaphiraSan87
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerscheinantrag

Guten Tag.Und danke für Ihre Hilfe schon einmal im voraus.

Herr X hat zu Jugendzeiten 1997 eine Straftat begangen.er ist schwarz mit Auto gefahren und wurde erwischt.Danach einmal mit Motorrad.
Er bekam vom Gericht eine 2 jährige Sperre.
Nun will er den Führerschein machen und stellte bereits einen Antrag.Nun will das Strassenverkehrsamt ein Führungszeugnis und eine Gebühr von 150,20.
Herr X hat alles bezahlt und das Führungszeugnis beantragt.

Hat er eine Chance ohne MPU den Schein zu machen ?

mit freundlichen Grüßen
B.S.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Die Chance hat er, ja.

Die Chance wäre größer gewesen, wenn man zwischen letzter strafgerichtlicher Entscheidung und Neuantrag min. 15 Jahre vergehen hätte lassen, da dann die Sache im VZR zur Auskunft gesperrt wird. Ein weiteres Jahr später (Überliegefrist) wird sie gelöscht.

Hier hätte man also noch ein wenig warten sollen, wenn es die Sperre 1997 gab, denn dann wäre der Eintrag im VZR irgendwnn in diesem Jahr ableglaufen (bzw. zur Auskunft gesperrt worden). So ist er noch bekannt.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 09.01.2012 14:57

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#2
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Wenn beide Straftaten noch im VZR stehen, ist eine MPU fast gebucht.
Wann war denn die 2. Fahrt ohne Fahrerlaubnis?

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#3
 Von 
SaphiraSan87
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

auch 97.Ok Danke.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SaphiraSan87
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Herr X musste auch an einem Seminar Teil nehmen wo nur welche die schwarz Auto gefahren sind.
Verlängert sich das dann nochmal wenn ihm der Führerscheinantrag versagt wird?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

War er denn bei den Taten noch in der Probezeit?
Wenn ja, wie lange?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Ich vermute mal, er hatte noch nie einen Führerschein. Es war wohl eine isolierte Sperre nach § 69a und das Seminar war wohl eine Weisung für einen Verkehrsunterricht nach JGG (kein "probezeitliches")

Alles in allem verdichtet das den Eindruck. Führerschein ein paar Monate zu früh beantragt.

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