Fristen Führungszeugnis & BZR

11. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
japa0201
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Fristen Führungszeugnis & BZR

Guten Tag liebe Gemeinde,

ich weiss diese Frage wurde schon x-mal gestellt, aber irgendwie komme ich mit den Fristen durcheinander.

Hier die Daten:
08/2005 Verurteilung 100 Tagessätze
10/2012 Verurteilung 40 Tagessätze

Ich weiss, dass vor 10/2012 das Führungszeugnis leer war.

Fragen:

Wann wäre das Führungszeugnis leer?
Wann wäre das BZR leer?

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Wann wäre das Führungszeugnis leer? 10/2015
Wann wäre das BZR leer? 10/2017

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
japa0201
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ich hatte auch die o.g. Fristen im Kopf.

Mir ist aber der § 46 BZR (Länge der Tilgungsfrist) ins Auge gefallen. Dort steht unter Buchstabe 2a was anderes, oder verstehe ich da was falsch.

Danach würde die Tilgungsfrist 10 Jahre betragen, sprich 2022 wäre das BZR leer.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Bitte genau lesen - es liegen ja die Voraussetzungen von Nummer 1 Buchstabe a vor, denn es ist eine Verurteilung unter 90 TS und es ist keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen. Folglich beträgt die Frist 5 Jahre.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
japa0201
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank.

Da war also der Gedankenfehler. Da die erste Verurteilung eine Geldstrafe war und keine Freiheitsstrafe sind es 5 Jahre und nicht 10 Jahre.





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1x Hilfreiche Antwort

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