Frist für Anzeige?

23. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
SHSHSH
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)
Frist für Anzeige?

hallo,

innerhalb welcher Frist muß man strafrechtlich relevante Tatbestände denn anzeigen? Ich hadere ein wenig damit ob ich soll oder nicht... - ich nehme an es unterscheiden sich da auch Kapitalverbrechen und minderschwere Fälle? Tut mir leid, ich bin völlig ahnungslos...

danke!
Susanne

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

Für Strafanzeigen gibt es keine Frist. Zu beachten wären die Verjährungsfristen des § 78 StGB . Lediglich der Strafantrag, der bei Antragsdelikten wie z. B. Hausfriedensbruch oder Beleidigung Voraussetzung für die Strafverfolgung ist, ist an eine Frist von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter gebunden.


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