hallo,
innerhalb welcher Frist muß man strafrechtlich relevante Tatbestände denn anzeigen? Ich hadere ein wenig damit ob ich soll oder nicht... - ich nehme an es unterscheiden sich da auch Kapitalverbrechen und minderschwere Fälle? Tut mir leid, ich bin völlig ahnungslos...
danke!
Susanne
-----------------
""
Frist für Anzeige?
23. Juni 2010
Thema abonnieren
Frage vom 23. Juni 2010 | 23:24
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 6x hilfreich)
Frist für Anzeige?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Juni 2010 | 07:22
Von
Status: Schüler (431 Beiträge, 154x hilfreich)
Für Strafanzeigen gibt es keine Frist. Zu beachten wären die Verjährungsfristen des § 78 StGB
. Lediglich der Strafantrag, der bei Antragsdelikten wie z. B. Hausfriedensbruch oder Beleidigung Voraussetzung für die Strafverfolgung ist, ist an eine Frist von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter gebunden.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.039
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten