Fremden Semesterticket benutzen

29. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
123ing321
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Fremden Semesterticket benutzen

Hallo ich habe ein Anliegen,
Und zwar hat die Person A ein Semesterticket der Person B benutzt um mit dem Bus zu fahren. Allerdings ist das Semesterticket nur mit einem Lichtbildausweis gültig. Die Person A ist nicht im Besitzt dieses Personalausweises gewesen, weshalb die Polizei kam und das Ticket eingezogen sowie die Daten der Person A aufgenommen wurden. Nach einem Monat kam Post zu der Person A. Diese Person wird vorgeworfen den Paragraphen 265a verstoßen zu haben. A und B sind über 21 und zuvor noch nicht vorbestraft gewesen. Die 60€ Strafe der hvv sind bereits bezahlt worden. Beide Personen haben keinen deutschen Pass, sind allerdings internationale Studenten und haben eine Aufenthaltserlaubnis
Jedoch sind noch einige Fragen offen:
1.) muss das von der Polizei gekommene Formular ausgefüllt werden?
2.)was für eine Strafe kann auf die Personen aufkommen?
3.)ist es hilfreich dem hvv einen Privatbrief zu schreiben ?

-- Editiert von Moderator am 30.01.2018 00:15

-- Thema wurde verschoben am 30.01.2018 00:15

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34 Antworten
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#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
muss das von der Polizei gekommene Formular ausgefüllt werden?


Nein, muss es nicht. Als Beschuldigter hat man das Recht zu schweigen, was hier auch Sinn machen dürfte.
Denn Ihren Schilderungen nach dürfte auch ein Betrug nach § 263 StGB gegenständlich sein und dieser wird härter als das Erschleichen von Leistungen bestraft. Denn die Benutzung eines fremden Tickets stellt einen solchen dar.

Daher würde hier wahrscheinlich eine Verweigerung der Angaben Sinn machen, um sich nicht selbst zu verplappern.

Ich denke die beste Strategie wäre, hier zu hoffen, dass es beim Vorwurf des Erschleichen von Leistungen i. S. d. § 265a bleibt. Mit etwas Glück wird das Verfahren dann eingestellt, ggf. gegen eine geringfügige Zahlung (EUR 200,00-300,00 un die Sache ist erldedigt.
Falls der Vorwurf um den Betrug erweitert wird, sinken die Chancen für eine Einstellung in Richtung 0 und ein Strafbefehl im Ausmaß von 30 Tagessätzen aufwärts dürfte die Folge sein.

Daher würde ich im konkreten Fall eher davon abraten, Angaben zu machen oder auch mit dem Verkehrsbetrieb direkt Kontakt aufzunehmen.

Ich würde da auf dem Anhörungsbogen der Polizei, sofern vorhanden, das Feld "Ich möchte keine Angaben zur Sache machen" oder Ähnlich ankreuzen, mehr nicht, notfalls den Passus händisch ergänzen und den Bogen zurücksenden. Das beschleunigt ggf. das Verfahren und verhindert auch in der Regel, dass die Polizei weitere Kontaktversuche unternimmt.

Auf jeden Fall sollte man eben vermeiden, hier "Schlafende Hunde" zu wecken...

Grüße
PP

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
123ing321
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen dank für ihre Antwort aber ich will noch etwas fragen,
1) Was für eine Strafe kann auf der Person B aufkommen?
2) Was wäre jetzt die beste Vorgehensweise?
3) Wird die Anzeige wegen Betrug definitiv in meinem polizeilichen Führungszeugnis auftauche?
Ich bin sehr nervös, wie es meine Zukunft beeinflussen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
1) Was für eine Strafe kann auf der Person B aufkommen?


Wenn Person B davon wusste und einverstanden war, dass Person A ihr Ticket nutzt, dann wäre eine Beihilfe zum Betrug denkbar.

Zitat:
2) Was wäre jetzt die beste Vorgehensweise?


Das hatte ich eigentlich in meinen vorherigen Beitrag recht ausführlich erklärt. Kurversion: Am besten keine Angaben machen...

Zitat:
3) Wird die Anzeige wegen Betrug definitiv in meinem polizeilichen Führungszeugnis auftauche?


Theoretisch könnte es dazu kommen, wenn Sie zu mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe oder entsprechender Freiheitsstrafe verurteilt werden. Eine solch hohe Geldstrafe ist, selbst bei dem Vorwurf des Betruges, jedoch sehr unwahrscheinlich als Ersttäter und bei einer Tathandlung, wie die von ihnen beschriebene.

Zitat:
Ich bin sehr nervös, wie es meine Zukunft beeinflussen kann.


Diesmal kommen Sie wahrscheinlich noch sehr glimpflich davon. Sollten Sie jedoch weiterhin Straftaten begehen, so droht der Entzug der Aufenthaltserlaubnis und die Ausweisung.


Grüße
PP

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Trotzdem muss man aber darauf hinweisen, dass die Ausländerbehörde über den Fall informiert wird - egal wie er ausgeht (MiStra Nr. 42).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
123ing321
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ich danke Ihre für die Hilfe. Ich habe mich gefragt, ob Person B betroffen sein wird, wenn der Fall nicht erweitert wird. Wenn Person B sagt, dass sie mir das Ticket gegeben haben, aber nicht mit der Absicht der Nutzung, welche zusätzliche Strafe könnte ich bekommen?
Viel Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Trotzdem muss man aber darauf hinweisen, dass die Ausländerbehörde über den Fall informiert wird - egal wie er ausgeht (MiStra Nr. 42).


Das ist richtig. Eine Ausweisung bei diesem noch verhältnismäßig geringfügigem Vergehen ist jedoch unwahrscheinlich.


Zitat:
Ich danke Ihre für die Hilfe. Ich habe mich gefragt, ob Person B betroffen sein wird, wenn der Fall nicht erweitert wird.


Nein, wenn es beim aktuellen Stand bleibt, hat Person B nichts mit der Sache zu tun.


Zitat:
Wenn Person B sagt, dass sie mir das Ticket gegeben haben, aber nicht mit der Absicht der Nutzung, welche zusätzliche Strafe könnte ich bekommen?


Spielt keine Rolle für Sie. Betrug ist Betrug und diesen haben Sie verwirklicht, egal woher Sie das Ticket der fremden Person hatten.
Höchstens Person B könnte sich damit unter Umständen rauswinden, wobei ein Gericht sich normalerweise nicht veräppeln lässt.

Grüße
PP

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
123ing321
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Es tut mir leid, dass ich noch einige Fragen habe, die ich gerne stellen würde - ich kann einfach nicht aufhören zu denken -
Ich habe mich gefragt, und ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiter helfen können.
1) Warum wird § 263 StGB auf dem Polizeiformular nicht erhoben? Ist es möglich, dass ich davon belastet werde, aber nicht informiert?
2) Nachdem ich Informationen abgelehnt habe, wird es weitere Untersuchungen geben und kann ich zusätzlich belastet werden und kann es ohne mein Wissen sein?
3) Was passiert nachdem ich das Formular an die Polizei geschickt habe? Wer kbehandelt die Datei? Was sollte ich an dieser Stelle erwarten? Würde ich erwartet, vor Gericht anwesend zu sein?
4) Was ist, wenn ich die Option "Ich gestehe meine Schuld" wähle?
5) Wird es Probleme mit meinen zukünftigen Aufenthaltserlaubnisanträgen geben?
6) Can the reason why the § 263 StGB is not present in the form be that the ticket is invalid without an ID card and since I did not present it, it's just an invalid ticket?
Danke nochmal für Ihre Zeit. Ich spreche nur ein bischen Deutsch, falls ich etwas schreibe, das keinen Sinn ergibt, werde ich versuchen, es umzuschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat:
1) Warum wird § 263 StGB auf dem Polizeiformular nicht erhoben? Ist es möglich, dass ich davon belastet werde, aber nicht informiert?

Ja, möglich ist es. Im Moment untersucht die Polizei ja noch. Welcher § genau zutrifft, wird erst nach den Untersuchungen entschieden. Es kann sich also noch ändern.

Zitat:
2) Nachdem ich Informationen abgelehnt habe, wird es weitere Untersuchungen geben und kann ich zusätzlich belastet werden und kann es ohne mein Wissen sein?

Es wird wahrscheinlich keine weiteren Untersuchungen geben. Der Busfahrer wurde wahrscheinlich schon von der Polizei vor Ort befragt, die Polizei hat das Ticket angeschaut. Was soll da noch untersucht werden?

Zitat:
3) Was passiert nachdem ich das Formular an die Polizei geschickt habe? Wer kbehandelt die Datei? Was sollte ich an dieser Stelle erwarten? Würde ich erwartet, vor Gericht anwesend zu sein?

Die Polizei gibt die Akte an die Staatsanwaltschaft. Die entscheidet, wie es weitergeht. Es wird sehr wahrscheinlich keine Gerichtsverhandlung geben. Es wird schriftlich laufen.

Zitat:
4) Was ist, wenn ich die Option "Ich gestehe meine Schuld" wähle?

Das ändert kaum etwas. Die Sachlage ist klar, von daher kann man die Schuld auch gestehen. Das stimmt die Staatsanwaltschaft vielleicht milde.

Zitat:
5) Wird es Probleme mit meinen zukünftigen Aufenthaltserlaubnisanträgen geben?

Wenn es der einzige Fall bleibt: nein

Zitat:
6) Can the reason why the § 263 StGB is not present in the form be that the ticket is invalid without an ID card and since I did not present it, it's just an invalid ticket?

In Deutschland wird erst untersucht und danach wird entschieden, welcher § zutreffend ist. Deshalb ist die Angabe des §263a nur vorläufig, das kann sich noch ändern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
123ing321
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank noch einmal, ich hoffe Sie mir weiter helfen können mit folgenden Fragen,
1)Falls ich ein Stipendium bekomme, wird das Institut über diesen Fall informiert?
2)Ändern sich die Tagessätze entsprechend der monatlichen Geldsumme, die ich bekomme? Ist das Stipendium als Einkommen aufgeführt oder sollte ich nur das Einkommen aus einem HIWI-Job angeben?
3)Ich möchte der Person B nicht betroffen sein, gibt es ein möglichkeit um ihn davon abzuhalten?
Viel Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

1) Nein.
2) *Wenn* es zu einer Geldstrafe kommen würde, sind die Tagessätze abhängig vom Einkommen. Das Stipendium wäre auch Einkommen.
3) A sollte keine Aussage machen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

irgendwie ist mir noch nicht klar, WARUM das Ticket benutzt wurde.
Wenn A Student ist, hat er doch selbst eines.
Damit fällt die Erschleichung von Leistungen weg.
Ledoglich der Verstoß gegen die Vorschrift, dass man seine Fahrerlaubnis auf Verlangen vorweisen muss, bleibt.
Oder sehe ich das zu einfach?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Damit fällt die Erschleichung von Leistungen weg.
Ledoglich der Verstoß gegen die Vorschrift, dass man seine Fahrerlaubnis auf Verlangen vorweisen muss, bleibt.
Oder sehe ich das zu einfach?


das sehen Sie in der Tat zu einfach.

Vor allem bleibt es nach wie vor beim Betrug. Ob versuchter oder vollendeter Betrug, darüber kann man noch streiten.

Grüße
PP

-- Editiert von PP9325 am 02.02.2018 01:48

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
123ing321
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo noch einmal,
Ein Jurastudentfreund hat mir gesagt, wenn ich "Ich biete Sie möglich nach einer Einstellung nach 153a StPO" sagen würde. Am Ende gibt es eine Möglichkeit, dass der Staatsanwalt es ändern kann. Denken Sie, es ist logisch?

Viel Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ein Jurastudentfreund hat mir gesagt, wenn ich "Ich biete Sie möglich nach einer Einstellung nach 153a StPO" sagen würde. Am Ende gibt es eine Möglichkeit, dass der Staatsanwalt es ändern kann. Denken Sie, es ist logisch?


Wenn jemand eine Einstellung nach § 153a StPO anbietet, dann ist das die Staatsanwalt von sich aus. Man kann höchstens erklären, dass man mit einer solchen Einstellung einverstanden wäre, sofern die Staatsanwaltschaft eine solche überhaupt in Betracht zieht.
Von sich aus auf eine Einstellung zu drängen bzw. konkret darum zu bitten, kann durchaus für "Verärgerung" bei der Staatsanwaltschaft sorgen und die Chancen sinken lassen, dass eingestellt wird. Wenn dann kann so etwas nur sehr dezent und gut verpackt "angeregt" werden.

Wie bereits erwähnt, sollten Sie in Ermangelung an Sprach- und Sachkenntnissen lieber jegliche Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden vermeiden.

Aktuell können Sie nämlich durch Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden Ihre Situation nicht wirklich verbessern, sondern nur deutlich verschlechtern.

Sollte nämlich tatsächlich der Vorwurf des Betruges nach § 263 StGB zur Sprache kommen, ist eine Einstellung nicht mehr sehr wahrscheinlich.

Grüße
PP

-- Editiert von PP9325 am 02.02.2018 22:03

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
123ing321
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Wenn der Fall so bleibt, wird mein Land über die Situation informiert?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ich hatte schon einmal das Vergnügen, eine "Person A" zur Staatsanwaltschaft zu begleiten. Der Staatsanwalt sagte, dass Person B nur deshalb keine Anzeige erhält, weil Person A das Ticket mitgenommen hat, ohne das Person B das wusste.

Hällte Person B das Ticket übergeben oder der Nutzung zugestimmt, dann wäre B auch angezeigt worden.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
123ing321
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
Person B hat auch mit 265a einen Brief von der Polizei erhalten. Der Brief sagt, dass er dem Verbrechen geholfen hatte, weil er Person A das Ticket gab, um im Bus zu verwenden. Sollte er "ich gebe die Tat nicht zu" setzen und am Ende erklären, dass er der Person A das Ticket gegeben hat, damit er es sicher aufbewahrt, aber nicht für ihn benutzt. Betrifft das Person A in irgendeiner Weise? Wir wollen nur, dass dies so schnell wie möglich ist und Person B keine Gebühren bekommt. Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Sollte er "ich gebe die Tat nicht zu" setzen und am Ende erklären, dass er der Person A das Ticket gegeben hat, damit er es sicher aufbewahrt, aber nicht für ihn benutzt.


Das könnte B so machen

Zitat:
Betrifft das Person A in irgendeiner Weise?


Nein

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
123ing321
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Sollte er "ich gebe die Tat nicht zu" setzen und am Ende erklären, dass er der Person A das Ticket gegeben hat, damit er es sicher aufbewahrt, aber nicht für ihn benutzt.


Zitat:
Das könnte B so machen


Auf diese Weise werden die Gebühren für Person B fallengelassen?

Auch was sollte er für die Erklärung des Beschuldigten tun? Sollte er "einverstanden" markieren?

Vielen Dank für Ihre Antwort


0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hatte ich oben schon gesagt:

Er sollte

Zitat:
Ich gebe die Tat nicht zu


ankreuzen. Sonst macht es ja keinen Sinn.

Ob B trotzdem eine Strafe zahlen muss, kommt darauf an, ob Staatsanwaltschaft und Gericht diese Geschichte mit dem "Ticket nur aufbewahren" glauben oder nicht. Das wird B abwarten müssen...

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
123ing321
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Was passierte, war, dass Person B reiste und der Person A das Ticket gab, damit B sie während seiner Reisen nicht verlor, weil er dachte, dass er die vollen 180 € wieder zahlen müsste, wenn er sie verlor.. Person A schrieb gerade "Es tut mir sehr leid, und ich werde es nicht noch einmal tun" und die Zahlung an den HVV mit einschloss, als er von der Polizei kontaktiert wurde. Wird es mehr Briefe geben?

Danke schön

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Was passierte, war, dass Person B reiste und der Person A das Ticket gab, damit B sie während seiner Reisen nicht verlor,


Ja, das ist zumindest die Geschichte die A und B der Polizei/dem Richter erzählen wollen. Ich kann es nur wiederholen: Man wird abwarten müssen, ob es geglaubt wird.

Zitat:
Wird es mehr Briefe geben?


Natürlich wird A noch (mindestens) einen Brief bekommen. In dem steht entweder (either):

1. dass das Verfahren eingestellt wird, oder (or)
2. dass das Verfahren gegen Auflage eingestellt wird (dann muss A Geld zahlen, ist aber nicht vorbestraft), oder (or)
3. dass er eine eine Geldstrafe bekommt (auch dann muss er Geld zahlen + bekommt einen Eintrag ins Strafregister), oder (or)
4. dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Dann wird es eine Gerichtsverhandlung geben

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
123ing321
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte nur darauf achten, wie viel Detail Person B in Erfahrung bringen sollte, damit er genügend Beweise hat und nicht wieder kontaktiert wird.
Ist die ganze Geschichte schreiben und die Reisetickets als Beweis beifügen zu viel?
Es gibt einen Abschnitt, in dem Person B entweder "einverstanden" oder "nicht einverstanden" für die folgenden zwei Anweisungen überprüfen muss. Was sollte er hier legen?
Wird das verfahren nicht eingestellt, so bin ich mit der anwendung des Strafbefehlsverfahrens durch Staatsanwaltschaft und Gericht.
Soweit in dieser Sache gegenstande sichergestellt oder beschlagnahmnt worden sind, bin ich mit der entschadigungslosen Einziehung bzw. der Aushandigung an den eigentümer.

-- Editiert von 123ing321 am 12.02.2018 20:26

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
123ing321
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe auch eine Frage bezüglich eines Doktorgrades und möglicher Universitätsjobs. Momentan mache ich meinen Master, und wenn ich dafür eine Strafe bezahle, erscheint sie im Bundeszentralregister, oder? Kann dies meine Promotionsanträge oder Bewerbungen an einer Universität in Deutschland betreffen?
Danke nochmal. Ich werde jetzt vielleicht nervig, weil ich so viele Fragen stelle, aber bitte hilf mir.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
ch möchte nur darauf achten, wie viel Detail Person B in Erfahrung bringen sollte, damit er genügend Beweise hat und nicht wieder kontaktiert wird.


B hat keinerlei Einfluss darauf, ob er noch mal kontaktiert wird, oder wie oft. Er kann seine Geschichte "erzählen" von Karte, die er A zum Aufbewahren gegeben hat. That's it. Ob man ihm das glaubt, wird er -zum 3. Mal- abwarten müssen. Niemand von uns hier kann in die Zukunft sehen.

Zitat:
Es gibt einen Abschnitt, in dem Person B entweder "einverstanden" oder "nicht einverstanden" für die folgenden zwei Anweisungen überprüfen muss. Was sollte er hier legen?


Keine Ahnung. Du schreibst ja nicht, was die Alternativen sind, mit denen er einverstanden sein soll oder nicht einverstanden sein soll. Ich kann es mir zwar denken, aber so bringt das nicht wirklich was.... Einmal wird da was wegen "Strafbefehlsverfahren" stehen und wahrscheinlich noch mal was wegen "Einstellung gegen Auflage, § 153a StPO .


Zitat:
Wird das verfahren nicht eingestellt, so bin ich mit der anwendung des Strafbefehlsverfahrens durch Staatsanwaltschaft und Gericht.


Wenn er die Tat nicht zugeben will, muss er "nicht einverstanden" ankreuzen. Ich kann Dir aber nur dringend empfehlen Dich an irgendjemanden zu wenden, der genug Deutsch spricht und Englisch (oder Deine Muttersprache) um Dir den Brief richtig erklären zu können, denn Du verstehst offenbar -wenn überhaupt- nur die Hälfte. Am besten sollte der auch die Antwort für Dich (oder B) schreiben, denn Dein Deutsch ist dafür really not good enough.

Zitat:
Soweit in dieser Sache gegenstande sichergestellt oder beschlagnahmnt worden sind, bin ich mit der entschadigungslosen Einziehung bzw. der Aushandigung an den eigentümer.


Wurde denn bei B (über den reden wir ja die ganze Zeit, oder??) etwas sichergestellt oder beschlagnahmt? Nein, oder?

Zitat:
Momentan mache ich meinen Master, und wenn ich dafür eine Strafe bezahle, erscheint sie im Bundeszentralregister, oder?


Bei einer Geldstrafe = Verurteilung = ja .... Bei einer Geldauflage = Einstellung gegen Geldzahlung = nein

Zitat:
Ich werde jetzt vielleicht nervig, weil ich so viele Fragen stelle, aber bitte hilf mir.


Die vielen Fragen sind nicht das Problem. Das Problem ist, dass Du offensichtlich nicht alles verstehst und das ist schlecht, wenn man mit der deutschen Justiz zu tun hat und mit ihr korrespondieren will. Hast Du keinen Freund oder Freundin die gut Deutsch und Englisch oder Deine Muttersprache spricht, die hier für Dich schreiben kann, und es Dir anschliessend in einer Sprache erklärt, die Du besser verstehst als Deutsch?

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
ch möchte nur darauf achten, wie viel Detail Person B in Erfahrung bringen sollte, damit er genügend Beweise hat und nicht wieder kontaktiert wird.


B hat keinerlei Einfluss darauf, ob er noch mal kontaktiert wird, oder wie oft. Er kann seine Geschichte "erzählen" von Karte, die er A zum Aufbewahren gegeben hat. That's it. Ob man ihm das glaubt, wird er -zum 3. Mal- abwarten müssen. Niemand von uns hier kann in die Zukunft sehen.

Zitat:
Es gibt einen Abschnitt, in dem Person B entweder "einverstanden" oder "nicht einverstanden" für die folgenden zwei Anweisungen überprüfen muss. Was sollte er hier legen?


Keine Ahnung. Du schreibst ja nicht, was die Alternativen sind, mit denen er einverstanden sein soll oder nicht einverstanden sein soll. Ich kann es mir zwar denken, aber so bringt das nicht wirklich was.... Einmal wird da was wegen "Strafbefehlsverfahren" stehen und wahrscheinlich noch mal was wegen "Einstellung gegen Auflage, § 153a StPO .


Zitat:
Wird das verfahren nicht eingestellt, so bin ich mit der anwendung des Strafbefehlsverfahrens durch Staatsanwaltschaft und Gericht.


Wenn er die Tat nicht zugeben will, muss er "nicht einverstanden" ankreuzen. Ich kann Dir aber nur dringend empfehlen Dich an irgendjemanden zu wenden, der genug Deutsch spricht und Englisch (oder Deine Muttersprache) um Dir den Brief richtig erklären zu können, denn Du verstehst offenbar -wenn überhaupt- nur die Hälfte. Am besten sollte der auch die Antwort für Dich (oder B) schreiben, denn Dein Deutsch ist dafür really not good enough.

Zitat:
Soweit in dieser Sache gegenstande sichergestellt oder beschlagnahmnt worden sind, bin ich mit der entschadigungslosen Einziehung bzw. der Aushandigung an den eigentümer.


Wurde denn bei B (über den reden wir ja die ganze Zeit, oder??) etwas sichergestellt oder beschlagnahmt? Nein, oder?

Zitat:
Momentan mache ich meinen Master, und wenn ich dafür eine Strafe bezahle, erscheint sie im Bundeszentralregister, oder?


Bei einer Geldstrafe = Verurteilung = ja .... Bei einer Geldauflage = Einstellung gegen Geldzahlung = nein

Zitat:
Ich werde jetzt vielleicht nervig, weil ich so viele Fragen stelle, aber bitte hilf mir.


Die vielen Fragen sind nicht das Problem. Das Problem ist, dass Du offensichtlich nicht alles verstehst und das ist schlecht, wenn man mit der deutschen Justiz zu tun hat und mit ihr korrespondieren will. Hast Du keinen Freund oder Freundin die gut Deutsch und Englisch oder Deine Muttersprache spricht, die hier für Dich schreiben kann, und es Dir anschliessend in einer Sprache erklärt, die Du besser verstehst als Deutsch?

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
123ing321
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe einige Leute gefragt, aber sie haben mir gesagt, dass dieses Deutsch sehr formell ist, also können sie mir nicht helfen.
Wenn wir den Fall Geldstrafe = Verurteilung annehmen, werde ich Probleme mit den Doktortiteln und Anstellungen an einer Universität haben?
Danke für Ihre Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, normalerweise gibt es keine Probleme... wenn Du nicht gerade in einem Sicherheitsbereich arbeitest... Der Eintrag würde auch nach 5 Jahren wieder gelöscht.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
123ing321
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Betrifft das Person A in irgendeiner Weise?


Nein

Aber wie verhält es sich, wenn B sagt, dass er nicht gewusst hat, dass A das Ticket benutzt hat, Person A nicht betrifft? Bedeutet das nicht, dass A etwas ohne die Zustimmung des Besitzers benutzt? Wie bringt es keine zusätzlichen Strafanzeigen für Person A?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Aber wie verhält es sich, wenn B sagt, dass er nicht gewusst hat, dass A das Ticket benutzt hat, Person A nicht betrifft? Bedeutet das nicht, dass A etwas ohne die Zustimmung des Besitzers benutzt? Wie bringt es keine zusätzlichen Strafanzeigen für Person A?


Jetzt ists aber langsam mal gut hier.

Wir haben nun bald jede Konstellation durch und Ihre weiteren Fragen machen derzeit keinen wirklichen Sinn und können bestenfalls mit Mutmaßungen beantwortet werden.

Ich denke, dass aktuell alles sehr ausführlich gesagt wurde, was aktuell gesagt werden kann und sollte.

Sie sollten nun einfach Geduld haben und abwarten, wie sich die Sache entwickelt. Bis Sie erneut von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht hören, sind weitere Rückfragen in aller Regel sinnlos.

Grüße
PP

0x Hilfreiche Antwort

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