Frage zu Flucht bei Ladendiebstahl

30. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.11.2009 18:33:22
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Frage zu Flucht bei Ladendiebstahl

Hallo,

bin im Moment verzweifelt, da meine 27-jährige Tochter wieder mal versucht hat, zu stehlen. Sie ist schon zweimal durch Ladendiebstahl aktenkundig, aber bis jetzt ohne Verurteilung geblieben. Nun hat sie versucht, ein Paar Schuhe in einem Schuhgeschäft zu stehlen. In dem Laden gab es eine Sicherheitschranke am Ausgang. Meine Tochter entfernte alle Preiszettel, da sie keine Sicherheitetiketten (Hartetiketten oder Aufkleber) sah, nahm sie an, die Schuhe wären "sauber", da sie reduziert waren. Sie steckte sie in die Handtasche. Als sie den Laden verließ, ertönte ein Alarmton. Meine Tochter lief weg, zwei Verkäuferinnen folgten ihr. Unterwegs warf meine Tochter die Schuhe hinter sich, um die Verfolgerinnen abzuschütteln. Diese stoppten dann auch, eine rief meiner Tochter allerdings nach "ich weiß, wer Sie sind".

Meine Tochter ist der festen Überzeugung, dass die Frau sie nicht kennt. Keine der Verkäuferinnen würde sie kennen.
Ich habe nun Angst, dass die Verkäuferin eventuell Anzeige bei der Polizei erstattet hat. Wäre das möglich, auch wenn meine Tochter nicht gestellt wurde?
Wenn ja, würde die Polizei dann vorbeikommen oder würde sie eine schriftliche Anzeige erhalten?

Vielen Dank im voraus.
Sylbille


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Wäre das möglich, auch wenn meine Tochter nicht gestellt wurde?


Klar. Im günstigsten Fall wird Anzeige gegen Unbekannt erstattet, im ungünstigsten Fall (für deine Tochter) wurde sie erkannt.

quote:
würde die Polizei dann vorbeikommen oder würde sie eine schriftliche Anzeige erhalten?


Sie würde vermutlich schriftlich informiert. Kann aber auch sein, daß jemand von der Wache um die Ecke mal vorbeischaut. Mit etwas Pech erläßt vielleicht ein Richter einen Durchsuchungsbeschluß, damit geschaut werden kann, ob noch mehr Diebesgut zuhause herumliegt.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.11.2009 18:33:22
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

besten Dank für Ihre Infos. Sie meinen also, dass in jedem Fall Anzeige erstattet wird? Man wird die Sache nicht auf sich beruhen lassen?

Danke
Sybille

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-- Editiert am 31.10.2009 10:14

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Das Geschäft wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Anzeige erstatten. Ob die Täterin tatsächlich erkannt wurde oder nicht, kann von hier aus nicht gesagt werden. Ob die Polizei im Rahmen der Ermittlungen auf Ihre Tochter stößt oder nicht, kann ebenfalls nicht gesagt werden.

Ich schließe mich dem bisher Gesagten vollumfänglich an, kann mir aber den Kommentar nicht verkneifen, dass eine Verurteilung für Ihre Tochter vielleicht mal ganz lehrreich sein könnte....



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"justice"

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