Gegen Herr "A" läuft ein Ermittlungsverfahren.
Herr A erhalt einen Brief vom Amtsgericht wo steht:
"Sehr geehrter Herr "A",
Ihnen wird auf Anordung des Gericht mitgeteilt das
Vernehmungstermin Herr "X" auf (Datum) bestimmt wurde.
Es ist Ihnen freigestellt an diesem Termin teilzunehmen..
"
Herr "X" (der Zeuge) erhalt am gleichen Tag einen Brief wo mitgeteilt wird :
"In dem Ermittlungsverfahren gegen "Herr A" werden Sie auf Anordnung des Gericht als Zeuge geladen. (Datum)
Vor Ihrem Vernehmung dürfen Sie aus rechtlichen Gründen nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen. Warten Sie deshalb bitte vor dem Sitzungssaal bis Sie aufgerufen werden"
Was bedeutet das ?
Warum darf eine Beschuldigte bei einen Vernehmung von ein Zeuge anwesend sein?
Und wieso Hauptverhandlung?
Herr "A" hat nur diese eine Brief bekommen und keine Anklage oder Ladung für ein "Hauptverhandlung"??
Und wie lässt sich "Ermittlungsverfahren" erklären? Bedeutet das das noch kein Anklage erhoben würde und ein Zeuge nur durch der Staatsanwaltschaft oder Gericht vernommen werden soll??
Um jeder Antwort dankbar,
MfG
Frage wegen Ladung als Zeuge
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Verfahrensstand: Ermittlungsverfahren.
Der Zeuge X soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft richterlich vernommen werden. Steht da wirklich "Hauptverhandlung"? Dann ist das Formular falsch, was ich mir aber kaum vorstellen kann.
X wird deshalb förmlich geladen.
Der Beschuldigte erhält von dem Termin Kenntnis und kann teilnehmen, wenn er will.
Ermittlungsverfahren steht bei beide Briefe.
Der Beschuldigte erhalt nur der Brief mit der Hinweis das ein Zeuge geladen ist nur hat der beschuldigte keine Ladung für eine Hauptverhandlung bekommen.
In der Brief der Zeuge stehet jedoch der Absatz über "Hauptverhandlung" aber auch "Ermittlungsverfahren..
Komisch...oder vielleicht einen Fehler ?
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Wenn es eine Hauptverhandlung wäre hätte der Beschuldigte zuvor die Anklageschrift zugestellt bekommen. Und er hätte auch eine richtige Ladung zu einer Hauptverhandlung erhalten. Wenn er ganz sicher gehen will, kann er ja beim Amtsgericht anrufen und nachfragen.
Stimmt... Aber dann bekommt eine Beschuldigter doch auch nur einen Anklageschrift und einen Termin für der Hauptverhandlung und nicht seperat Nachricht das Zeugen vernommen werden?
Und das er bei der Vernehmung anwesend sein kann?
Kommt mir irgendwie komisch vor..?
Also: Wenn es eine Hauptverhandlung ist bekommt der Beschuldigte im Zwischenverfahren eine Anklageschrift. Dann bekommt er den Eröffnungsbeschluss und eine Ladung zu einer Hauptverhandlung - ohne Mitteilungen über Zeugen.
Hier kann es nur um eine richterliche Vernehmung im Ermittlungsverfahren gehen, bei der der Beschuldigte anwesend sein darf.
Genau das wäre auch mein Gedanke..
Und können Sie mir vielleicht sagen warum er dabei sein darf?
Weil es um ihn geht und er genau wie in einer Hauptverhandlung das Recht hat, zu hören, was Zeugen in seinem Verfahren aussagen.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Danke schön!
Steht auch im Gesetz: § 168c Abs. 2 StPO
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