ein freund von mir hatte vor ein paar tagen eine Hausdurchsuchung von der Kriminalpolizei,die hatten ein Durchsuchungsbefehl vom Ermittlungsrichter . Nun der vorwurf lautet das er sich im Internet verbotene Bilder und Symbole heruntergeladen und gespeichert haben soll(über Kazza oder Internet) nun ja gefunden wurde bei dieser durchsuchung nichts auf dem rechner, er bekamm da vor kurzem einen Brief zu einer Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei ,frage: soll er da hingehen? was ist wenn man nicht hingeht ,holt einen dann der Staatsanwalt zu einer vernehmung? die haben wohl nur in der Hand ,das er was aus einer verbotenen Homepage oder ähnliches gezogen hat. Kann das verfahren auch aus mangel an beweisen eingestellt werden ,oder kommt zu einer gerichtsverhandlung ?
der arme ist schon voll in panik,würde mich über infos freuen.
Im Internet verbotene Bilder und Symbole heruntergeladen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Als Beschuldiger muß man nirgends aussagen, weder bei der Polizei, noch bei der StA, noch bei Gericht.
Da das so ist, wird man meist auch nicht von der StA geladen (dort müßte man erscheinen), wenn man nicht zur Polizei gegangen ist. Denn nur um sich anzuhören, daß man nichts sagen will, lädt die StA einen meist nicht vor.
Bei Zeugen sieht das anders aus, denn die brauchen zwar bei der Polizei auch nicht erscheinen oder aussagen, bei der StA hingegen schon (also auch aussagen).
Was er letztlich macht, muß er selber entscheiden.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Guten Tag,
einer Vorladung der Polizei muss man nicht Folge leisten. Es ist jedoch dann zu erwarten, dass einen dann der Staatsanwalt vorlädt, dem man nachzukommen hat.
Wann und ob das Verfahren eingestellt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Eine Antwort darauf ist hier nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
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Hallo Bob,
es gab hier keinen Hinweis darauf, dass der Beschuldigte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen will. Es wurde nur gefragt, ob eine Erscheinungspflicht besteht. Desweiteren ist es nicht pauschal so, dass nur wenn der Beschuldigte bei der Polizei nicht erscheint, er deswegen auch nicht bei der StA vorgeladen wird.
Grüße,
- J. Roenner -
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hmm also wenn er jetzt bei zur Polizeilichen beschuldigten vernehmung geht ,dort nichts anderes als seinen namen und adresse sagt und schweigt,dann läd ihn der staatsanwalt nicht mehr vor und das verfahren wird entweder eingestellt oder es kommt zu einem gerichtsverfahren wenn ich das so alles richtig verstehe.
bin sehr überrascht wie schnell anworten von euch kamen ,die werde ich natürlich sofort weiterleiten.
@BOBO
Nein, pauschal ist das sicher nicht so (das hatte ich so auch nicht gesagt), jedoch legt zumindest unsere StA ein "Nichterscheinen" trotz erfolgter Ladung durch die Polizei so aus, daß der Beschuldigte sich nicht äußern will, und lädt nicht nochmals vor, denn der vorgeschrieben Möglichkeit zur Aussage ist ja mit der polizeilichen Ladung genüge getan.
Evtl. kann wastl ja auch mal seine Erfahrungen beisteuern, wie das in Berlin gehandhabt wird.
@Silverstar
Wenn er bei der Polizei erscheint, und schon dort die Aussage verweigert, wird er sicherlich nicht noch mal zur StA geladen, weil ja klar ist, daß er nicht aussagen will.
und das verfahren wird entweder eingestellt oder es kommt zu einem gerichtsverfahren wenn ich das so alles richtig verstehe
Richtig, oder zu einem Strafbefehl
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 18.11.2004 16:34:38
Will mich nicht groß einmischen, aber die Antwort von Bob ist natürlich völlig richtig. Da der Beschuldigte ein Recht hat zu schweigen, ist eine Vorladung durch die Staatsanwaltschaft völlig überflüssig. Die meisten Staatsanwälte haben auch besseres zu tun, um sich von Beschuldigten anlachen zu lassen, die Ihnen dann erklären, daß sie nichts aussagen. Nach meiner Erfahrung vernehmen Staatsanwälte Beschuldigte so gut wie überhaupt nicht. Lediglich Amtsanwälte oder Referendare kommen auf diese Idee. ( Ist nicht abwertend gemeint, sondern lediglich eine Erfahrung).
Evtl. kann wastl ja auch mal seine Erfahrungen beisteuern, wie das in Berlin gehandhabt wird.
Aber gerne! Wir halten uns für so ausgelastet, dass wir davon ausgehen, dass ein Besch., der sich bei der Polizei nicht eingelassen hat, auch bei der StA nichts zur Sache sagen wird.
Praktisch ist doch die Einlassung von nur geringer Bedeutung - es sei denn, es gibt ein Geständnis. Und das könnte der Besch. auch bei der Polizei loswerden.
Unsere Amtsanwaltschaft sieht das, soweit ich das beurteilen kann, genauso.
Es gibt Ausnahmen, die, nachdem sie von der Polizei vorgeladen worden sind, antworten, dass sie nur bei der StA aussagen wollen. Wenn die Beweislage auch nur halbwegs einen hinreichenden Tatverdacht trägt wird diesen Besch. kein StA laden. Rechtliches Gehör hatte er schließlich.
Guten Abend "Wastl",
darf ich fragen, was Sie in Berlin an juristischer Tätigkeit machen?
Gruß,
- J. Roenner -
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Guten Abend, Sie dürfen. Ich bin Staatsanwalt.
Dann haben Sie sicherlich viel zutun, wie ich das mitbekommen habe in Berlin. Leider weiß man ja viel zu wenig über die Leute, die hier den Fragestellern weiterhelfen.
Ich wünsche eine gute Nacht!
- J. Roenner -
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Das ist richtig. Bei einigen merkt man aber recht gut, ob da einfach jemand seine Meinung kundtut oder ob diese von einer gewissen Sachkunde getragen wird. Sie klingen beispielsweise auch, als ob Sie wissen wovon Sie schreiben.
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