Forderungsbetrag rechtens?

9. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian.s
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungsbetrag rechtens?

Guten Tag,

vor zwei Jahren wurde ich für zwei Jahre auf Bewährung verurteilt (Jugenstrafrecht), wegen Internet-Betrug ( habe unter falschem Namen Sachen bei einem Onlineshop bestellt).

Heute kam ein Brief von dem Onlineshop, dort steht: "vom Amtsgericht Bremen habe ich erfahren, dass sie rechtskräftig verurteilt wurden."

Jetzt fordert das Versandhaus eine sehr hohe Summe, die ich nicht aufbringen kann. Die bestellten Artikel von vor zwei Jahren wurden beschlagnahmt. Ich habe auch keinen Eintrag im Führungszeugnis.

Meine Frage wäre, ob ich das Geld bezahlen muss?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Wie hoch ist denn der Betrag und für was wollen sie dieses Geld haben?

Wieviel Geld hätten die bestellten Artikel gekostet?

Rückgabe der Artikel an den Onlineshop ist geschehen?

Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Hier geht es um Zivilrecht und nicht um Strafrecht. Eine strafrechtliche Verurteilung hat noch nie schuldenfrei gemacht. Also, Forderung überprüfen, und wenn nachvollziehbar, dann zahlen. Oder Ratenzahlungsvereinbarung treffen.

wirdwerden

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Grundsätzlich ist ein Täter einer Straftat auch zur Schadenswiedergutmachung verpflichtet.
Ob die Höhe des geforderten Betrages richtig ist, kann man ohne nähere Informationen nicht beurteilen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sebastian.s
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob eine Rückgabe stattgefunden hat, kann ich nicht nachvollziehen. Es wurden bei mir jedoch einige Sachen beschlagnahmt, im Rahmen einer Hausdurchsuchung. Es handelt sich konkret um 4000,00€, die ich aber nicht aufbringen kann. Da meine Ausbildung bald anfängt, könnte ich eine Ratenzahlung vereinbaren aber ich würde gerne wissen ob es ich zahlen muss.

Es waren 10 Artikel unterschiedlichen Werts. Diese habe ich von fremden Accounts bestellt. Bis zum 17.09. muss ich gezahlt haben, ansonsten geht das an "EOS deutscher Inkasso-Dienst. Ich soll einen Antrag auf Abzahlung einer Eigenschuld unterschreiben und Ihnen zurückschicken.

Meine Bewährungsauflagen waren 80 Sozialstunden und monatlicher Besuch beim Bewährungshelfer. Meine Bewährung läuft diesen Monat ab.

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Ob die Summe korrekt ist, kann Ihnen niemand sagen. Den Wert der bestellten Sachen kennen nur Sie und das Versandhaus. Dass Sie derzeit nicht bezahlen können, ist ebenfalls unerheblich. Da gilt der eherne Grundsatz, dass man Geld zu haben hat.

Selbst wenn die Sachen zurück gelangt sein sollten, haben Sie diese sicherlich vorher benutzt. Damit ist der Wert für das Versandhaus erheblich gemindert. Sie sollten eine außergerichtliche Einigung mit dem Versandhaus anstreben. Sobald die Sache ins Inkasso geht, kommen da erhebliche Kosten zu.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sebastian.s
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Ich werde mich auf eine monatliche Rate mit dem Versandhaus einigen und die Summe abbezahlen.
Habe ******* gebaut und das mache ich jetzt wieder gut.

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