Hallo. Ich hatte gerade die Familienkasse angerufen und wollte wissen, wann endlich mein Antrag fertig wird. Nachdem ich mit der Mitarbeiterin rumdiskutierte, meinte ich, dass wenn ich keine Antwort bekomme, ich meine Anwältin einschalte. Nun sagte die Mitarbeiterin, "Wir hören dann von ihrer Anwältin" und sie legte auf. Jedenfalls war sie nicht mehr zu hören. Ich war sauer und sagte "blöde Schlampe" und legte dann auch auf. Kurze Zeit später rief die Frau von der Familienkasse zurück und sagte "Sie hören dann von meinem Anwalt wegen blöde Schlampe". Dann legte sie auf und ich schrie "Was sind sie nur für eine Behörde?!"
Habe gleich ein Entschuldigungsschreiben fertig gemacht, was ich auch gleich per Post abgeschickt habe...
Meine Frage, was muss ich erwarten?
-----------------
"Ich => "
Familienkasse beleidigt
27. Oktober 2011
Thema abonnieren
Frage vom 27. Oktober 2011 | 17:02
Von
Status: Beginner (127 Beiträge, 72x hilfreich)
Familienkasse beleidigt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Oktober 2011 | 18:40
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Man kann keine "Kasse" beleidigen. Man kann allenfalls einen Menschen (wie hier die Mitarbeiterin) beleidigen. Was passiert, was man nicht. Vielleicht wirds mangels öffentlichem Interesse eingestellt, vielleicht wirds gegen Geldauflage eingestellt, vielleicht gibts auch einen Strafbefehl mit Geldstrafe. Reine Glaskugelleserei.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
#2
Antwort vom 27. Oktober 2011 | 23:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:
Habe gleich ein Entschuldigungsschreiben fertig gemacht, was ich auch gleich per Post abgeschickt habe...
Nun dank des Beweises hat de Dame jetzt die Möglichkeit eine Abmahnungn auszusprechen bzw. anwaltlich ausspechen zu lassen.
Strafrechtlich könnte einen ersntgemeinte Entschuldigung sich strafmildernd auswirken.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. Oktober 2011 | 23:40
Von
Status: Beginner (127 Beiträge, 72x hilfreich)
quote:
Nun dank des Beweises hat de Dame jetzt die Möglichkeit eine Abmahnungn auszusprechen bzw. anwaltlich ausspechen zu lassen.
Was soll denn das nun wieder heißen? Was für eine Abmahnung? Meinste jetzt, das hat Auswirkungen auf irgendwelche Leistungen?
Beweis hat sie so oder so, denn meine Telefonnummer und Name reichen doch als Beweis. Und das man sich entschuldigt ist ja wohl klar.
Nur wollte ich nun eigentlich wissen, was ich zu erwarten habe. U
-----------------
"Ich => "
#4
Antwort vom 27. Oktober 2011 | 23:49
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:
Was soll denn das nun wieder heißen?
Eine Abmahnung (umgangssprachlich auch „Abmahnschreiben") ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen.
Juristisch unbewanderte können diese von Anwälten aussprechen lassen, die Kosten des Anwaltes trägt in der Regel der Abgemahnte.
Auch wäre eine Klage auf Schmerzensgeld möglich.
Diese Klage ist bei der Beleidigung jedoch eher nicht zu erwarten.
quote:
Nur wollte ich nun eigentlich wissen, was ich zu erwarten habe.
Die möglichen Szenarien kennst du ja.
Was es dich am Ende kosten tatsächlich wird, kann natürlich niemand vorhersagen.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
-- Editiert Harry van Sell am 27.10.2011 23:50
#5
Antwort vom 28. Oktober 2011 | 00:15
Von
Status: Beginner (127 Beiträge, 72x hilfreich)
Ah ok. Na ich hoffe, es wird nix schlimmes.
-----------------
"Ich => "
Und jetzt?
Schon
267.037
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten