Falscher Verdacht

18. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Kresse
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Verdacht

Ich habe vorgestern versehentlich einen Kajalstift in meinem Einkaufswagen liegen lassen und weder der Kassiererin noch mir
ist dies beim Bezahlen aufgefallen. Am Ausgang hat mich der
Alarm aufgehalten, wir haben den Wagen durchsucht und die
Kassiererin behauptete, ich hätte den Stift nach Auslösen des
Alarms erst in den Wagen gelegt, denn sie hätte den Wagen beim
Durchschieben genau angeschaut. Dies ist definitiv nicht richtig,
trotzdem konnte ich den Verdacht nicht entkräften und es kam
zu einer Anzeige und Hausverbot.

Wie kann ich mir jetzt helfen aus dieser peinlichen Situation
herauszukommen.

Freue mich über Tips.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Morgen,

bitte lesen Sie sich meinen Artikel über den Diebstahl und seine Konsequenzen unter folgendem Link durch hier bei 123Recht.net:

http://www.123recht.net/article.asp?a=7417&f=ratgeber_strafrecht~-~besonderer~teil_ladendiebstahlroenner&p=1

Dieser wird Sie umfassend informieren.

In Ihrem Fall wird es schwierig darzulegen, dass Ihnen beim vermeintlichen Diebstahl der Vorsatz gefehlt hatte. Dieses sollten Sie im Anhörungsbogen aber auf jeden Fall ansprechen und ausführlich darlegen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#2
 Von 
Kresse
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort, mir fällt es
sehr schwer diesen nicht vorhandenen Vorsatz-gedanken zu formulieren. Natürlich
habe ich noch nie etwas gestohlen und natürlich war ich im Weihnachtseinkaufsstress
und war unachtsam, aber wird mir das abgenommen. Im Grunde fühle ich mich als
Opfer all dieser Ladendiebe und bin eigentlich
auch ziemlich sauer, dass Geschäftsleitung so
rigide reagiert hat. Steht da nicht Aussage gegen Aussage? Und von der Peinlichkeit
in unserer kleinen Stadt mal ganz abgesehen...

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wie Kollege Roenner schon sagte:

Schildern Sie die Sache in dem Anhörungsbogen, den Sie von der polizei bekommen werden, aus Ihrer Sicht. Die Staatsanwaltschaft wird dann entscheiden, ob Sie das Verfahren nach §§ 153 oder 170 StPO einstellt, oder nicht.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Kresse
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kassiererin hat auf meine Frage, ob sie die
Ware tatsächlich nicht in meinem Einkaufswagen bemerkt hätte geantwortet,
sie hätte sie dort gesehen, es ginge ja schließlich um ihren Job! Ist es schlau in
dem Anhörungsbogen dies zu erwähnen, denn
ich glaube sie musste sich auch selbst schützen.
Oder sollte ich solche Anschuldigungen lieber
nicht einbringen?

Danke für eine Antwort

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#5
 Von 
Kresse
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Halt! Ich habe mich verschrieben,
sie sagte natürlich, sie hätte sie dort nicht !!!
gesehen!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich würde es exact so schildern, wie es sich zugetragen hat.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

ich schliesse mich an. Bleiben Sie bei der Wahrheit. Argumente zur Verteidigung der Position der Kassiererin sollten Sie aber natürlich nicht einbringen. Aber das ist ja klar.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#8
 Von 
Kresse
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte damit nicht die Position der Kassiererin verteidigen, sondern eine Erklärung dafür abgeben, warum sie so hartnäckig darauf bestanden hat, dass die
Ware nicht versehentlich im Einkaufswagen
geblieben ist sondern in meiner Tasche gewesen sein solle und ich sie erst nach dem
Alarm wieder in den Einkaufswagen gelegt haben sollte. Dann hätte sie nämlich nachlässig an der Kasse gearbeitet und ihren
Job gefährdet. Deshalb war es ihr so wichtig
zu erklären, dass der Wagen beim Durchschieben leer war.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ich verstehe. Schildern Sie trotzdem den Verlauf wie er gewesen ist. Und wenn die Ware im Einkaufswagen war, dann war sie da halt und dann schildern Sie dieses auch so.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kresse
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Ihnen beiden für die freundliche
Hilfe und wünsche schöne Weihnachten!

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#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Dankeschön, das wünsche ich Ihnen auch!

Gern geschehen.


- J. Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Joanna
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

ich habe Ähnliches erlebt!
Die Kassiererin hat auch eine Creme im Einkaufsbehälter zwischen vielen anderen Sachen übersehen - ich auch - und dann piepte es am Ausgang. Gleiche Vorgehensweise: mir wurde nicht geglaubt, Anzeige erstattet, Hausverbot erteilt. Nach ca. 14 Tagen kam der Anhörungsbogen der Polizei. Den habe ich weggeschmissen. Das war vor ca. 1,5 Jahren. Seit dem nie wieder davon gehört. Durch Selbstauskunft habe ich dann erfahren, dass die Sache eingestellt wurde, weil es um 20 EUR Warenwert ging. Das fällt unter Geringfügigkeit... Ich vermute, dass der Kajalstift nicht mehr wert war - wahrscheinlich sogar weniger. Doch von Bundesland zu Bundesland ist das etwas unterschiedlich - die Bayern sehen das vielleicht nicht so locker.

Den Anhörungsbogen kannst Du - musst Du aber nicht beantworten!

Grüsse aus dem Norden
Joanna

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

dass die Sache eingestellt wurde, weil es um 20 EUR Warenwert ging.

Nur um den Eindruck zu vermeiden, daß bei geringwertigen Sachen immer eingestellt wird:

Dem ist nicht so, in keinem Bundesland.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

dieses möchte ich auch nochmal unterstreichen, was mein Kollege Bob sagte. Auch bei uns hier im Norden ist diesem nicht so, dass bei jeder Geringfügigkeit eingestellt werden muss, oder wird.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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