Falscher Notruf wegen Missverständnis

12. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
go381323-83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Notruf wegen Missverständnis

Hallo,
Mir ist folgendes passiert:
Ich habe den Streit zwischen einer Freundin und dem Freund mitbekommen und als der Freund dann Abends meinte es wäre sinnvoller seine Zeit in Discos zu verbringen erhielt ich von der Freundin eine Nachricht in der sie sich von mir verabschiedet und mir sogar Bilder von einem Teppichmesser schickte und mir sagte die würde sich das leben nehmen.
In der Situation ging ich natürlich vom Schlimmsten aus und da die Freundin 40 km von mir entfernt ruft und es im Ernstfall längst zu spät gewesen wäre selber zu ihr zu fahren rief ich die 112 an bevor sie, an den von mir vermuteten Verletzungen, wirklich noch stirbt.
Hinterher habe sich herausgestellt, dass sie das "nur im Affekt" geschrieben hätte.
Lange rede kurzer Sinn ihr ist nie etwas passiert und ich habe quasi unnötig den Notruf angerufen und einen Krankenwagen losschicken lassen.
Meine frage ist mit welchen Konsequenzen ich jetzt rechnen muss.

Liebe Grüße

Zerey

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Narcanti79
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 112x hilfreich)

in der regel mit gar keinen. du warst ja in dem glauben, dass sie in gefahr ist, also war dein notruf nicht absichtlich oder wissentlich falsch.



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#2
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

So wie du den Fall schilderst, hast du alles richtig gemacht. Konsequenzen drohen keine, da du nicht mit Vorsatz einen falschen Notruf abgesetzt hast.

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Da Sie von einem Notfall ausgehen konnten war es richtig, 112 anzurufen. Unter Strafe steht ja der Missbrauch, also der wissentliche Falschalarm.

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#4
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Eine Frage:

Angenommen eine Person A, ähnlich wie in diesem Fall, teilt einer anderen Personen B mit, sie unternehme einen Suizidversuch. Dies macht Person A jedoch nur um Aufmerksamkeit zu erregen oder gar einen Notruf zu provozieren und hatte nachweislich nicht die Absicht sich selbst zu töten oder verletzen.

Wäre dieses Verhalten seitens der Person A strafbar?

Ein Vortäuschen einer Straftat nach §145d StGB kommt ja hier m E. nicht in betracht, da Suizid keine mit Strafe bedrohte Handlung nach dem StGB darstellt.


Oder käme hier eine Strafbarkeit wegen Notrufmissbrauch nach §145 , Abs. 1, Satz 2 des StGB in Frage. Hier wäre aber fraglich ob als Notruf im rechtlichen Sinne schon die Äußerung von Person A gegenüber Person B, sie versuche sich umzubringen als Notruf nach rechtl. Defintion gilt oder diese Äußerung erst gegenüber einer offiziellen Notrufe entgegenehmeder Stelle getätigt werden muss damit ein Notruf im rechtlichen Sinne vorliegt.
Zumal Person A hier Person B nicht direkt aufgefordert hat einen Notruf abzusetzen.

Dass Person B, welche im Guten glauben gehandelt hat und den Notruf abgesetzt hat, da Sie in diesen Momenten davon ausging ein Menschenleben sei gegenwärtig gefährdet und somit ein objektiver Grund zum Abesetzen eines Notrufs bestand, sich nicht strafbar gemacht hat, liegt auf der Hand.


Dennoch würde mich interessieren ob Person A irgendwie straf- und/oder zivilrechtlich greifbar ist und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage. Schließlich verursacht solch ein Notruf und das folgliche Ausrücken der Rettungskräfte kosten welche bezahlt werden müssen.

Grüße
PP

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#5
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wäre dieses Verhalten seitens der Person A strafbar? <hr size=1 noshade>


Nein, aber sie würde sich trotzdem schadensersatzpflichtig für die Folgekosten (Notruf durch Dritte etc.) machen.

quote:<hr size=1 noshade>Ein Vortäuschen einer Straftat nach §145d StGB kommt ja hier m E. nicht in betracht, da Suizid keine mit Strafe bedrohte Handlung nach dem StGB darstellt. <hr size=1 noshade>


Selbst wenn Suizid strafbar wäre, kann man §145d StGB nur gegenüber einer entsprechenden Behörde (Polizei, Staatsanwaltschaft) begehen und nicht durch Behauptungen gegenüber Dritten.

quote:<hr size=1 noshade>Schließlich verursacht solch ein Notruf und das folgliche Ausrücken der Rettungskräfte kosten welche bezahlt werden müssen. <hr size=1 noshade>


§823 BGB .

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