Falsche Zeugenaussage - Was kann mir da blühen?

16. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.11.2009 14:05:49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Zeugenaussage - Was kann mir da blühen?

Hallo.
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe bei der Polizei eine falsche Zeugenaussage gemacht und dies Zugegeben.
Zum glück ging es in diesem Verfahren nur um eine Anzeige gegen unbekannt wegen versuchten Raub. Ich bin 21 Jahre alt. Was kann mir da blühen?
PS: Ich bin nicht vorgestraft.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Wann hast Du die Aussage gemacht und in welcher Situation? Hat Dich jemand eingeschüchtert etc.?

Wenn ich Deinen Bericht richtig lese, hast Du Deine Falschaussage ja schon zugegeben und auch korrigiert?

Wenn Du in einer traumatisierten Situation warst, oder auch sonst eine gute Entschuldigung dafür hast, kann es sein dass Du Straffrei oder mit einer Ermahnung davonkommst.

Andernfalls Einstellung gegen Auflagen oder Strafbefehl würde ich sagen. Ist aber nur eine Vermutung da Dein Bericht nicht sehr ausführlich ist. Warum hast Du denn eine Falschaussage gemacht, wenn Du die Leute nicht einmal kennst?? Ist Dir das schonmal klar geworden?

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Eine "Falschaussage" bei der Polizei, oder auch bei der StA ist prinzipiell -als solche nicht strafbar. Eine strafbare Falschaussage kann man nur vor Gericht machen. vgl. § 153 StGB

§ 153 StGB
Falsche uneidliche Aussage

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Einer in Absatz 1 genannten Stelle steht ein Untersuchungsausschuss eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes gleich.




Wenn Du allerdings jemanden fälschlich belastet hast ("ich habe gesehen, daß XY den Raub begangen hat") kommt evtl. "falsche Verdächtigung" gem. §164 StGB in Frage.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
guest-12309.11.2009 14:05:49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also das war folgendermaßen:
Ich fuhr von einer Party mit dem Fahrrad nach hause. Auf dem weg sah ich ein "aufgebrochenes" Auto stehen. Ob es wirklich aufgebrochen war kann ich nicht genau sagen, da ich nur eine sperrangelweite offene Fahrertühr sah, aber keine eingeschlagene Scheibe. Ich hatte noch überlegt ob ich einfach weiterfahren sollte und wartete eine weile (ca. 5 Min) da ich noch ein paar Bier getrunken hatte dachte ich, ich bin ja ein anstendiger Mensch und holte die Polizei. Die Beanten kamen innerhalb von nur 2 Min. (waren wohl auch gerade zufällig in der nähe). Naja irgendwie hatte ich schiss um meinen Führerschein bekommen und hatte ihn kurz davor unter ein anderes Auto gelegt (keine Ahnung wieso ich so ein ****** mach) die Beamten kamen auf mich zu und nahmen meine Personalien auf. Anschließend durfte ich wegfahren. Allerdings hatte ich noch meinen Führerschein unter dem Auto liegen gelassen. Also was tat ich. Ich stellte mein Fahrrad bei den Hochheusern ab, die ganz in der nähe waren. Tja da fing es einmehlig an lustig zu werden. Denn der Streifenwagen, der eben weggefahren war Parkte mit dem Beanten direkt in 30m Sichtweite Entfernung.
Ich tat so als währe alles vollkommen normal und schloss mein Fahrrad an und ging dann unauffällig (wie mir schien) langsam meinen Führerschein entgegen. Kurz bevor ich angekommen war kam mir der gleiche Streifenwagen entgegen. Ich musste mir schnell was einfallen lassen. Als die Beamten mich dann fragten was ich hier noch tuhe sagte ich einfach das mich 3 Jugendliche abziehen wollten ich aber noch entkommen war und ich noch schnell kucken wollte ob die Beamten noch da seien. Ich weiß das war ziemlich dumm aber mir fiehl zu diesem Zeitpunkt nichts anderes ein. Nunja einer der Beamten (der mich überhaupt nicht mochte, weil ich schonmal mit ihn Ärger gehabt hatte) sagte dann zu mir das ich mich am nächsten Tag zur Wache kommen sollte. Ich ging dann zu meinen Fahrrad zurück und schlug dann den weg nach hause ein. Nach ca. 1 Km hielt ich in einem seitenweg an und wartete ca. 45 min. Dann fuhr ich wie ein besenkter zu dem Auto und holte meinen Lappen wieder und fuhr dann nach hause. Am nächsten Tag ging ich aber nicht zur Wache weil ich meiner meinung nach keinen schriftlichen bescheid hatte und vondaher nicht auf die Wache gehen wollte. Nunja auf jeden fall rief der Polizist mich am darauffolgenden Tag an und schimpfte mit mir warum ich nicht gekommen sei und er jetzt da säße. Ich hatte ihn darauf gesagt das ich noch auf eine schriftliche Vorladung warte. Er sagte daraufhin das er den "kram" an die Kripo weiterleiten würde. 14 Tage später kam dann das schreiben der Kripo. Ich ging dann dahin und der Beamte war auf jeden fall netter. Auf erneute Nachfrage gab ich dann alles zu und gab an, dass ich nur angst um meinen Führerschein hatte. (Party und Bier und so). Gedrenkt hatte der Beante mich eigentlich nicht. Er meine nur das ihm das alles etwas komisch vorkam und ich doch lieber die Warheit sagen sollte.
Und das alles wegen einem sch... Auto.
Die ganze Geschichte hat am 30. Mai angefangen. Ich war am 15.06.03 bei der Kripo.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Naja, mit Falschaussage hat das wenig zu tun. Eher mit vortäuschen einer Straftat. Aber ich denke, Du hast noch so rechtzeitig die Wahrheit gesagt, daß da nichts nachkommen wird.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

ich stimme Bob zu. Falschaussage ist hier schon tatbestandlich nicht gegeben. Falsche Verdächtigung wurde nicht konkretisiert auf eine bestimmte Person, sondern gegen unbekannt. Diesem haben Sie jedoch wohl noch rechtzeitig durch die wahrheitsgemäße Aussage abgeholfen. Sollte die Polizei Ihretwegen Ausgaben gehabt haben, so ist es jedoch möglich Ihnen diese Ausgaben in Rechnung zu stellen in Form von Schadensersatz.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.11.2009 14:05:49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle.
Jetzt kann ich wieder einigermaßen ruhig schlafen.

MfG Commander McNeil

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