Falsche Zeugenaussage vor Gericht gemacht, um Freund zu helfen

18. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
!!David!!
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Zeugenaussage vor Gericht gemacht, um Freund zu helfen

Hallo ich bin 18 Jahre und bis jetzt nicht vorbestraft.
Vor ca. einem Jahr wurde ein Auto schwer Beschädigt (mit Steinen beworfen). Da der Besitzer Streit mit meinem Freund hat ging der davon aus das er es war und zeigte ihn an. Doch er war es nicht sondern zwei andere Freunde von uns. Es war uns aber klar das wenn sie das nicht von vornherein zugeben, alles gegen meinen Freund sprich. Nun wollte ich natürlich das mein Freund gut aus der Sache wieder rauskommt und sagte vor Gericht aus das er mit mirzusammen dort war. Ich sagte das wir dann die anderen dort zurückgelassen haben und ich nicht weis wer das Auto zerstört hat. Mein Freund hat aber ausgesagt wer es wirklich war jedoch hat ihm das der Richter nicht geglaubt und auch meine Aussage wurde als Unglaubwürdig bezeichnet er wurde schuldig gesprochen. Dann hat sein Anwalt Revision einberufen. Also gibt es jetzt noch eine Verhandlung. Die zwei Täter werden diesmal aber zugeben das sie es waren. So jetzt meine erste Frage kann es sein das ich garnicht mehr aussagen muss nachdem sie es zugegeben haben mein Freund hat den Gerichtstermin schon bekommen müsste ich ihn dann nicht auch schon haben. Und falls ich aussagen muss soll ich bei meiner Geschichte bleiben oder die Wahrheit sagen und mit was muss ich rechnen wenn ich dem Richter sag das ich beim letzten mal gelogen hab(ich wurde nicht vereidigt). Ich hoffe ihr könnt mir helfen hab Angst das ich Freiheitsstrafe bekomme.

Danke Gruß David

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Vorab: Der Anwalt wird wohl nicht "Revision", sondern "Berufung" eingelegt haben, denn in der Revisionsinstanz findest keine erneute Beweisaufnahme (Zeugenvernehmungen usw.) statt.


kann es sein das ich garnicht mehr aussagen muss nachdem sie es zugegeben haben

Das kann gut sein.


Und falls ich aussagen muss soll ich bei meiner Geschichte bleiben oder die Wahrheit sagen

Das mußt Du schon selber wissen. Besprich Dich doch vorher mit dem Anwalt Deines Freundes (des Angeklagten)

und mit was muss ich rechnen wenn ich dem Richter sag das ich beim letzten mal gelogen hab(ich wurde nicht vereidigt).


Wenn man Dir eine Falschaussage nachweisen kann (was ich nicht unbedingt als gegeben ansehe, kommt drauf an, ob jetzt durch die Aussagen der anderen in der neuen Verhandlung herauskommt, daß Du beim ersten mal gelogen hast, und ob das Gericht das registriert), würdest Du als Strafe wohl Sozialstunden bekommen. Die Mindeststrafe für einen Erwachsenen (ab 21) wäre 3 Monate Freiheitsstrafe.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
!!David!!
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für deine Antwort
wenn ich aussagen muss besprech ich mich vorher noch mal mit dem Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Klar, gerne geschehen :)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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