Falsche Verdächtigung § 164 StGB

28. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
s2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Falsche Verdächtigung § 164 StGB

Hallo!

Hatte vor einem halben Jahr einen Streit mit einer mir unbekannten Person in der S-Bahn. Ich erhielt daraufhin eine Anzeige von dieser Person wegen Beleidigung und Bedrohung. Habe diese Person in der S-Bahn weder bedroht noch beleidigt. Habe das so der Polizei gesagt und das Verfahren ist dann durch die Staatsanwaltschaft wegen mangelden öffentlichen Intresses eingestellt worden und auf den Privatklageweg verwiesen worden.
Maine Fragen:
Ist es Normal, dass bei Einstellung wegen mangelnden Öffentlichen Interesses durch die Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verwiesen wird?

Habe ich das Recht wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB anzeige zu erstatten, oder steht das nur der Staatsanwaltschaft zu?

Mercy






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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ist es Normal, dass bei Einstellung wegen mangelnden Öffentlichen Interesses durch die Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verwiesen wird?

Ja.

Habe ich das Recht wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB anzeige zu erstatten

Ja, aber dann müßten umgekehrt Sie beweisen, daß nichts vorgefallen ist und die Gegenseite Sie bewußt falsch beschuldigt hat. Ist das die Mühe wert?

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#2
 Von 
s2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Das ist eigentlich keine Mühe, weil ich nicht alleine in der s-bahn war und ich einige Zeugen nennen würde, die alle sagen würden, dass ich nur geschlichtet habe und definitiv niemanden beleidigt oder bedroht habe . Für mich stellt sich die Frage, ob ich mir einfach denke "kollege rutsch mir den Buckel runter..." oder ich die sache ernst nehme, schließich hätte ich mich ja auch wegen einer Straftat auf der Anklagebank wiederfinden können.

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Hätten Sie. Und es kann auch sein, dass im Falle einer Anzeigenerstattung davon ausgegangen wird, dass DASS jetzt eine Falsche Verdächtigung ist, die dann verfolgt wird.
Es mag Ihnen ärgerlich erscheinen - verständlich - aber im Ergebnis wird es besser sein, das Ganze unter verärgert, erledigt abzubuchen.

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