Falsche Aussage von Zeugen ?

21. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lissy18
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Falsche Aussage von Zeugen ?

Hallo an die Expertenrunde !

Beschuldigt eine Zeuge jemanden falsch, wenn er eine falsche Aussage macht ?

Falsche Aussage ?
Falsche Verdächtigung ?

Der Beweis der falschen Zeugenaussage ist bereits in schriftlicher Form vorhanden (Strafbefehl) und wäre hier Glück im Unglück, dass der Beschuldigte etwas schriftliches in der Hand hat, wer als Zeuge aufgeführt ist und somit die Straftat bezeugt.

Wäre das eine falsche Beschuldigung durch Zeugen ???

-----------------
""

-- Editiert Lissy18 am 21.08.2013 08:48

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Gegen einen Strafbefehl kann man Einspruch einlegen. Dann kommt es zur mündlichen Verhandlung und in dieser Verhandlung werden dann auch angeführte Zeugen vernommen, sofern der Richter die Zeugenaussagen für erforderlich hält.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Beschuldigt eine Zeuge jemanden falsch, wenn er eine falsche Aussage macht ?


Das kommt ganz auf den Inhalt seiner Aussage an.

"Der Heinz ist das nicht gewesen, der war den ganzen Abend bei mir" wäre eine Falschaussage.

"Der Heinz war das nicht, ich habe gesehen, daß das der Willy war" wäre zusätzlich eine falsche Verdächtigung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Kommt drauf an, wo man die Aussage gemacht hat. Denn bei der Polizei kann man ja bekanntlich lügen, bis sich die Balken biegen.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Denn bei der Polizei kann man ja bekanntlich lügen, bis sich die Balken biegen. Das ist fast komplett falsch. Als Zeuge darf man da überhaupt nicht lügen, weil es sonst die von GROC beschriebenen Konsequenzen hat. Als Beschuldigter darf man zwar lügen, aber "Der Willy war es" ist eine strafbare falsche Beschuldigung, auch wenn das vom Beschuldigten kommt.
Zum Ausgangsfall: Hier liegt ersichtlich eine Zeugenaussage vor, der geglaubt wurde - sonst gäbe es ja keinen Strafbefehl. Und wenn der Strafbefehl erst mal rechtskräftig ist, ist der Keks so ziemlich gegessen. Insofern würde ich hier erstmal Einspruch einlegen, ansonsten brauchen Sie auch nicht über falsche Beschuldigung und dergleichen spekulieren.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lissy18
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)



Danke erst einmal für die Antworten.

Ich muss es mal etwas genauer erläutern ohne den brisanten Fall evtl. erkennen zu lassen.

Es geht um eine angebliche Unterschlagung beweglicher Gegenstände aus einem Nachlass (Haushaltsgeräte etc.).

Da rennt also ein Angehöriger 1 (Kind des Verstorbenen und Miterbe) zur Polizei und stellt Strafantrag, dass ein anderer Angehöriger 2 (ebenfalls Kind des Verstorbenen und Miterbe) ihn geschädigt hat und bestimmte Sachen unterschlagen hat.

Ang. 1 hat die Wohnung aufgelöst.
Ang. 2 hat die Wohnung nie betreten. Auch nicht nach dem Todesfall.

Nun rennt Ang.2 zur Polizei, obwohl er gar nicht weiß, was überhaupt im Haushalt des Verstorbenen vorhanden war und behauptet, was für Gegenstände vorhanden waren und welchen Wert diese in ca. angeblich hatten und durch Ang.1 unterschlagen wurden.

Also war der Antragsteller (Ang.2) des Strafantrages nie in der besagten Wohnung und gibt sich auch noch als Zeuge an.
Es werden von Ang.2 im Strafantrag noch zwei andere Zeugen benannt !!!

Fraglich ist, ob es überhaupt Zeugenaussagen gibt oder ob diese beiden anderen ohne ihr Wissen benutzt werden, um alles glaubhafter zu machen ???
Ohne Zeugen wäre aber ein Strafantrag nicht möglich ?

Wer eine Unterschlagung bezeugt, ohne jemals etwas gesehen zu haben, sollte schon wegen falscher Beschuldigung eine auf die Mütze bekommen, egal ob der Strafbefehl gegessen ist. Einspruch wurde eingelegt.

Zusammengefasst eigentlich ein Justizskandal.

Da rennt einer zur Polizei, stellt Strafantrag, obwohl er nie diese Wohnung betreten hat und behauptet und bezeugt selbst, was angeblich vorhanden war und welchen Wert in ca. diese Gegenstände hatten und angeblich unterschlagen wurden.
Zwei Zeugen werden so nebenbei auch noch genannt.

Die Staatsanwaltschaft lässt es zur Anklage kommen, obwohl es ein Erbrechtlicher/Zivilrechtlicher Streit ist und Mangels öffentlichen Interesses hätte eingestellt werden müssen.
Vielleicht haben die nichts anderes zu tun, als sich mit Schrottreifen Haushaltsgegenständen zu beschäftigen ?

Das Gericht lässt sich auch darauf ein und erlässt Strafbefehl.

Eine zweite Klodeckelaffäre in der Justiz Sachsens ?

-- Editiert Lissy18 am 22.08.2013 10:23

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Ohne Zeugen wäre aber ein Strafantrag nicht möglich ?


Klar geht das. Zum einen kann der Antragsteller selbst u.U. Zeuge sein. Zum anderen könnte auch ein begründeter Verdacht ohne Zeugen geäußert werden ("mir wurde das Fenster eingeworfen, ich habe den Verdacht, daß das der Heinz war, dem ich letzte Woche die Freundin ausgespannt habe").

quote:
Zusammengefasst eigentlich ein Justizskandal.


Nö.

quote:
Da rennt einer zur Polizei, stellt Strafantrag, obwohl er nie diese Wohnung betreten hat


Beschäftigt die Polizei Hellseher oder woher soll sie wissen, daß er lügt?

quote:
Die Staatsanwaltschaft lässt es zur Anklage kommen, obwohl es ein Erbrechtlicher/Zivilrechtlicher Streit ist und Mangels öffentlichen Interesses hätte eingestellt werden müssen.


Öffentliches Interesse ist bei Vermögensstraftaten keineswegs erforderlich. Ansonsten könnte ich jedem 50 EUR klauen und nie ein Strafurteil bekommen, weil es immer "Peanuts" seien.

quote:
Das Gericht lässt sich auch darauf ein und erlässt Strafbefehl.


Dann waren die Aussagen der lügenden Person offenbar glaubhaft genug. Was hat denn der Beschuldigte ausgesagt?

quote:
Eine zweite Klodeckelaffäre in der Justiz Sachsens ?


Nö, eher völlige Überreaktion von deiner Seite (sehr entlarvend auch deine Wortwahl bei "brisant" - so reden nur Leute, die meinen, ihr persönlicher Fall sei mindestens so wichtig wie der Raub der Kronjuwelen).

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lissy18
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo GROC !

Da du ja offenbar so gut bescheid weißt, müsstest Du auch wissen, das bei einem Strafbefehl der Beschuldigte nicht befragt wird und demzufolge auch nicht aussagen kann.

Bevor man von Überreaktion redet, sollte man auch den Strafbefehl kennen.

Entlarfende Wortwahl ??? Kronjuwelen ???

Jeder Fall ist individuell und zumindest für Betroffene oder Beschuldigte wichtig.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Da du ja offenbar so gut bescheid weißt, müsstest Du auch wissen, das bei einem Strafbefehl der Beschuldigte nicht befragt wird und demzufolge auch nicht aussagen kann. Das kann man so nicht sagen. Üblicherweise wird der Beschuldigte von der Polizei vorgeladen oder er erhält einen Anhörungsbogen. Insofern hat man auch im Vorfeld eines Strafbefehls rechtliches Gehör - daher ist die Frage, was der Beschuldigte ausgesagt hat, nicht ohne Berechtigung.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lissy18
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Meinung war ich auch, dass man im Strafbefehlsverfahren ei Recht auf Gehör hat.

Leider macht es das Strafrecht möglich, dass es nicht so ist. Vereinfachtes Schnellverfahren ohne vorheriges Gehör.

Später stelle ich mal das rechtliche dazu ein.
Oder, wer es schneller wissen möchte, kann ja selbst nach "Strafbefehl" goooooooogeln.

Eigentlich ein Verstoß gegen das Grundgesetz ???
Grundrecht auf rechtliches Gehör ???



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Sie haben nie einen Anhörungsbogen erhalten und wurden nie vorgeladen?

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Jeder Fall ist individuell und zumindest für Betroffene oder Beschuldigte wichtig.


Dann braucht man ihn aber nicht "brisant" zu nennen und bei Problemen gleich "Justizskandal".

"Brisant" ist eine Vokabel aus dem Querulanten-Wortschatz, die meinen, ihr Fall offenbare gleich eine Ungültigkeit aller Gesetze bis hoch zur Verfassung. Nix für ungut. Ich reagiere etwas empfindlich auf bestimmte Schlüsselwörter. ;)

quote:
Vereinfachtes Schnellverfahren ohne vorheriges Gehör.


Der Strafbefehl *ist* ein "vereinfachtes Schnellverfahren", es gibt aber beim SB nicht noch mal eine "schnellere" Variante, bei der man keine Gelegenheit zur Stellungnahme bekommt.

Hast du wirklich nie was bekommen? Evtl. mal umgezogen? Post vom bösen Angehörigen unterschlagen worden?

Oder hast du vielmehr auf eine Stellungnahme verzichtet nach dem Motto "ich bin ja eh unschuldig und es gibt keine Beweise"?

-- Editiert GROC am 22.08.2013 18:04

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lissy18
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich schwöre, nie etwas bekommen.
Strafbefehl aus heiterem Himmel.

Rechtlich möglich, leider.

Das es zu einem Strafantrag kam ohne Zeugen ist schon sehr merkwürdig ? Nicht skandalös ! :grins:

Ohne Zeugen läuft gar nichts, so sagt man doch immer ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Rechtlich möglich, leider. <hr size=1 noshade>


Nein, rechtlich nicht möglich. Einfach mal § 163a, Abs. 1 StPO lesen.

Aber praktisch möglich, indem z.B. ein Anhörungsbogen bei der Post verlorengeht.

Ein Beschuldiger muß nicht gehört werden. Es muß ihm lediglich Gelegenheit zur Anhörung gegeben werden. Das ist mit dem Absenden eines Anhörungsbogens erfüllt. Bekommt er den nicht, kann das rechtliche Gehör nachgeholt werden.



-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 23.08.2013 00:46

-- Editiert !!Streetworker!! am 23.08.2013 00:47

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lissy18
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Streetworker für den 163a.

Ich und andere hier sind und waren ja auch der Auffassung, dass vorher "gehört" werden sollte.

Wer müsste denn nun nachweisen, dass tatsächlich nicht "gehört" wurde ?
Eigentlich Justizia müsste den Zugang einer eventl. schriftlichen Anhörung o.ä. nachweisen.
Eigentlich würde ja jeder so eine Anhörungsmöglichkeit nutzen, um sich zu rechtfertigen.
Warum sollte das ein Beschuldigter ignorieren.

Wäre das nun ein grober Ermittlungs- oder Verfahrensfehler, wenn vor Erlass des Strafbefehles nicht "gehört" wurde ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Ohne Zeugen läuft gar nichts, so sagt man doch immer ?


In der Regel ist ja mindestens das Opfer Zeuge.

Im vorliegenden Fall muß der Anzeigende also schon persönliche Kenntnis von der Tat behauptet haben und nicht bloß "plötzlich waren Sachen weg, und außer mir hat nur noch der X einen Schlüssel, also muß er der Dieb sein".

Was nun ausgesagt wurde, wirst du ohne Akteneinsicht nicht erfahren.

quote:
Eigentlich Justizia müsste den Zugang einer eventl. schriftlichen Anhörung o.ä. nachweisen.


Ja. Hast du so einen Nachweis mal angefordert?

quote:
Eigentlich würde ja jeder so eine Anhörungsmöglichkeit nutzen, um sich zu rechtfertigen.
Warum sollte das ein Beschuldigter ignorieren.


Wie ich schon schrieb: es gibt Leute, die meinen, sowas ignorieren zu können, weil sie ja "sowieso offensichtlich unschuldig und alle Vorwürfe gelogen" sind und "das wird die Polizei schon merken".

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Lissy18
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie soll ich einen Nachweis über eine Anhörung anfordern, wenn ich noch gar nichts von dem Anspruch auf Anhörung wusste.

Ich habe auch nichts ignoriert.

Bis mich User Streetworker darüber aufgeklärt hat, war ich in dem Glauben, dass ein Strafbefehl ohne Gehör möglich ist.

Nun muss erst einmal das Ergebnis des Einspruches abgewartet werden.
Oder wäre es sinnvoll, das mit der fehlenden Anhörung zum bereits erfolgten Einspruch nachzureichen ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Oder wäre es sinnvoll, das mit der fehlenden Anhörung zum bereits erfolgten Einspruch nachzureichen ? Nö, da der Strafbefehl auch durch die fehlende Anhörung nicht ungültig wird.


-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Wer müsste denn nun nachweisen, dass tatsächlich nicht "gehört" wurde ?


Das nicht gehört wurde , ergibt sich ja schon eindeutig daraus, dass es in der Ermittlungsakte keinen ausgefüllten Anhörungsbogen oder eine Vernehmungsniederschrift gibt, auch wenn ich letzterer z.B. nur stehen würde: "Ich will mich nicht zur Sache äußern".

Aber "gehört werden" als solches muß wie gesagt ja auch nicht. Es muß dem Beschuldigten lediglich die Gelegenheit dazu gegeben werden, indem ihm eine Ladung oder ein Anhörungsbogen zugesendet wird. Es steht dem Beschuldigten ja frei diese Schriftstücke zu ignorieren (es sei denn die Ladung käme direkt von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht). Der Beschuldigte kann den Anhörungsbogen also z.B. in den Papierkorb werfen, hatte aber trotzdem die Gelegenheit sich zu äußern (hat sie halt nur nicht wahrgenommen)

Dass die Gelegenheit gegeben wurde (also eine Ladung oder ein Anhörungsbogen versendet wurde), müßte die Jusitz/die Polizei nachweisen, was sie nicht kann, da polizeiliche Ladungen/Anhörungbogen in aller Regel als einfache Briefe verschickt werden.
Wobei: Eine Ladung kann auch telefonisch erfolgen. "Nachweis" dafür wäre dann die Aussage/der Aktenvermerk des anrufenden Beamten.

Letztendlich ist das alles aber "ein Streit um des Kaisers Bart" denn durch die Zustellung des Strafbefehls mit der entsprechenden Einspruchsmöglichkeit (die ja auch wahrgenommen wurde) ist die Gewährung rechtlichen Gehörs nachgeholt worden. Der Mangel ist insoweit "geheilt". Selbst wenn also der Beschuldigte nachweisen könnte, dass die Polizei nie etwas verschickt hat (was er genausowenig kann, wie die Polizei hieb- und stichfest nachweisen kann, dass sie etwas -per einfachem Brief- verschickt hat) würde das seitens der Jusitz immer damit "gekontert" werden, dass das rechtliche Gehör nachgeholt wurde, der Mangel somit geheilt ist und der Beschuldigte sein Recht auf rechtliches Gehör, wenn auch verspätet, wahrnehmen konnte.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Lissy18
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Dann ist also durch den Einspruch das unterlassene rechtliche Gehör geheilt.

Was wäre gewesen, wenn kein Einspruch eingelegt worden wäre ?
Dann wäre der Strafbefehl auch rechtens ohne Anhörung ?

Nun wurden die "Hauptfiguren" des Strafbefehls ganz außer Acht gelassen, denn dieser ist ja nur mit Zeugen möglich, die angeblich alles gesehen haben.

Aber nur angeblich, denn es gibt definitiv keine Zeugen.

Was passiert nun mit Zeugen, die gar nicht vor Ort waren und somit nichts gesehen haben können und folgedessen auch nichts bezeugen können ?

Falsche Zeugenaussage ? Falsche Beschuldigung ?

Es wurden vom Antragsteller des Strafantrages vermutlich rein spekulativ Zeugen angegeben, um überhaupt einen Strafantrag durchzubringen ?
Ohne diese angeblichen Zeugen wäre vermutlich gar nicht zu einem Strafantrag gekommen.

Mal deutlich gesagt, kann z.B. niemand behaupten, ich habe gesehen, wie Hunz den Kunz in seiner Wohnung umgebracht hat, obwohl der Zeuge gar nicht in der Wohnung war zum Tatzeitpunkt.

-- Editiert Lissy18 am 27.08.2013 07:56

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
zwitschervogel
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 148x hilfreich)

Ja dann währe das wohl eine Falschaussage. Und das ist Strafbar for Gericht. Fliegt evtl. auf, vllt. aber auch nicht.

Man weiß es nicht. Und meine Kristallkugel schläft noch.

-----------------
"--
Ich bin ein kleiner harmloser Zwitschervogel"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Was wäre gewesen, wenn kein Einspruch eingelegt worden wäre ?
Dann wäre der Strafbefehl auch rechtens ohne Anhörung ?


Ja.

Niemand muß jemandem, der sich offenbar nicht zur Sache äußern möchte, mit "rechtlichem Gehör" hinterher laufen.

quote:
Es wurden vom Antragsteller des Strafantrages vermutlich rein spekulativ Zeugen angegeben, um überhaupt einen Strafantrag durchzubringen ?


Ein Strafbefehl ergeht aber nicht nur, weil jemand sagt "der X sagt, der Y habe bäh gemacht". Da müssen folglich entweder Zeugen gehört worden sein oder der Anzeigeerstatter hat sich selbst als Zeugen bezeichnet.

quote:
Mal deutlich gesagt, kann z.B. niemand behaupten, ich habe gesehen, wie Hunz den Kunz in seiner Wohnung umgebracht hat, obwohl der Zeuge gar nicht in der Wohnung war zum Tatzeitpunkt.


Doch, er kann doch fälschlich behaupten, in der Wohnung gewesen zu sein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Lissy18
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Und was ist der Unterschied zwischen fälschlich und falsch ??? :???:

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
zwitschervogel
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 148x hilfreich)

Falsch wäre hier grammatikalisch nicht richtig.

-----------------
"--
Ich bin ein kleiner harmloser Zwitschervogel"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Und was ist der Unterschied zwischen fälschlich und falsch


"A beschuldigt B fälschlich des Diebstahls" = B hat den Diebstahl nicht begangen (unabhängig davon, ob A das weiß oder nicht).

"A beschuldigt B falsch des Diebstahls" = A benutzt eine falsche Formulierung oder ein falsches Formular.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Dann wäre der Strafbefehl auch rechtens ohne Anhörung ?


Ja.

quote:
Was passiert nun mit Zeugen,


Im Strafbefehl genannte Zeugen werden zur Hauptverhandlung geladen und dort als Zeugen vernommen.

quote:
Es wurden vom Antragsteller des Strafantrages vermutlich rein spekulativ Zeugen angegeben, um überhaupt einen Strafantrag durchzubringen ?


Die Zeugen sind bei der Polizei vernommen worden, wenn ihre Angaben in den Strafbefehl "eingeflossen" sind.

quote:
Mal deutlich gesagt, kann z.B. niemand behaupten, ich habe gesehen, wie Hunz den Kunz in seiner Wohnung umgebracht hat, obwohl der Zeuge gar nicht in der Wohnung war zum Tatzeitpunkt.


Soll ich jetzt Möglichkeiten aufzählen wie es doch ginge(?):

Versteckte Kamera...
Blick vom Haus gegenüber...

Aber natürlich gibt es auch schlechte Menschen suf der Welt, die einfach vor Gericht eine Falschaussage machen und etwas behaupten (gesehen zu haben), was gar nicht stattfand. ;)

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Lissy18
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo !

Ich möchte nur mal den neuesten Stand posten.

Der Strafbefehl ist trotz Einspruch rechtskräftig und hat aber für den Beschuldigten den Beweis geliefert, dass es Zeugenaussagen geben muss, die falsch beschuldigen.

Der Namen der Zeuginnen war ja mit Sicherheit kein Schreibfehler im Strafbefehl, sondern es müssen Aussagen zu einem hinreichenden Tatverdacht geführt haben.
Der Dritte Zeuge und Antragsteller des Strafbefehls hat sich selbst nur als Zeuge bezeichnet ohne etwas gesehen zu haben.
Denn ohne hinreichenden Tatverdacht kein Strafbefehl.

Thema Strafbefehl also gegessen.
Einspruch etc. ändert nichts an der Tatsache der falschen Verdächtigung. Diese Zeugenaussagen sind in der Welt.

Aber der Strafbefehl ist nun ein handfester Beweis gegen die Zeuginnen vorzugehen, denn es handelt sich um Pflegepersonal, die private Verhältnisse von verstorbenen Patienten gegenüber Dritten ausgeplaudert haben und sich somit strafbar machten nach § 203 StGB und gegen die Berufsordnung für Pflegefachkräfte ihres Bundeslandes verstoßen haben.
Zusätzlich steht ihnen aus beruflichen Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.
Das hätte eigentlich der Richter alles beachten müssen, denn es wären Verfahrenshindernisse gewesen und aufgrund des Zeugnisverweigerungsrechtes wäre ein Beweismittelverbot eingetreten.

Bitte nicht mehr über Kronjuwelen plaudern und hier falsch Beschuldigte zum Täter machen.
Es sollten sich Dritte einfach nicht anmaßen, warum und mit welchen Absichten eine Wohnung aufgelöst wird.
Das ist alleine unter Angehörigen zu regeln.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Ein Zeugnisverweigerungsrecht heißt nicht, das man nicht aussagen darf, sondern das man nicht aussagen muss.

Und ein Beweismittelverbot tritt damit erst recht nicht ein.

quote:
Bitte nicht mehr über Kronjuwelen plaudern und hier falsch Beschuldigte zum Täter machen.


Ein rechtskräftig per Strafbefehl Verurteilter ist kein Beschuldigter mehr sondern Täter.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Lissy18
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Ob nun Täter oder Schwerverbrecher etc. der Status ist nun egal.

Ich glaube auch nicht, dass alle Strafbefehle rechtskonform erlassen werden ?
Auch gegen einen rechtskräftigen Strafbefehl kann es noch Gegenmittelchen geben.
Es muss nur nachgewiesen werden, was alles faul war und wenn man sicher ist, dass die Gegenseite unterliegt, dann kann sogar eine Amtshaftungspflicht eintreten inkl. Erstattung aller Klagekosten.
Das ist aber nur mit einem guten Anwalt durchzuziehen.

Es wurde in Form einer Zeugenaussage jemand falsch beschuldigt.
Ein besseres Beweisdokument als diesen Strafbefehl gibt es nicht, wo die Zeugen als Beweismittel aufgeführt sind.

Klar dürften die trotz Zeugnisaussageverweigerungsrecht aussagen. Das kann niemand verbieten.

Jedoch sollte man sich als Pflegekraft schon überlegen, ob man sich selbst strafbar macht oder sogar Berufsverbot wegen Verletzung der Berufsordnung riskiert.

-----------------
""

-- Editiert Lissy18 am 03.05.2014 17:41

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Lissy18
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)



@ muemmel und GROC

Sorry, Eure Frage habe ich noch nicht beantwortet.

Es gab keine Vorladung und auch keinen Anhörungsbogen.
Ein Strafbefehl aus heiterem Himmel !

-----------------
""

-- Editiert Lissy18 am 03.05.2014 17:52

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119385 Beiträge, 39716x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Strafbefehl ist trotz Einspruch rechtskräftig <hr size=1 noshade>

Wie wurde der Einspruch begründet?
Warum wurde die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht bereits in der Hauptverhandlung entsprechend erschüttert?



quote:<hr size=1 noshade>Es wurde in Form einer Zeugenaussage jemand falsch beschuldigt.
Ein besseres Beweisdokument als diesen Strafbefehl gibt es nicht, <hr size=1 noshade>

Du hast da was falsch verstanden.
Der Strafbefehl bzw. das Urteil ist ersteinmal der Beweis das die Zeugen aus Sicht der Justiz die Wahrheit gesagt haben.
Jetzt wird man schon sehr gute Beweise anbringen müssen, um die Glaubwürdigkeit zu erschüttern bzw. eine Falschaussage zu beweisen.



quote:<hr size=1 noshade>denn es handelt sich um Pflegepersonal, die private Verhältnisse von verstorbenen Patienten gegenüber Dritten ausgeplaudert haben und sich somit strafbar machten nach § 203 StGB <hr size=1 noshade>

Schon mal gelesen den 203 StgB?
Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis ,
Wenn der Staatsanwalt Zeugen zu Sachverhalten vernimmt, sann hat es sich in der Regel schon mit "unbefugt"
Und die Anzahl von Töpfen und Pfannen oder was auch immer für Gegenstände das waren ist auch kein "Geheimnis".





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.553 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen