Falschbeschuldigung des Ladendiebstahls

20. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
multimedia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschbeschuldigung des Ladendiebstahls

Hallo,

ich wurde von einem Detektiv in einem Baumarkt am Ausgang gestellt und er warf mir vor, einen Artikel nicht bezahlt zu haben. Da ich so perplex über diesen Vorwurf war, ließ ich die ganze Prozedur über mich ergehen und bezahlte auch das Kopfgeld von 50€. Zu Hause bin ich den Kassenbon genau durchgegangen und habe festgestellt, daß sich der Detektiv vertran hatte und alles bezahlt war. Die Filialleitung weigert sich aber jetzt, nochmal mit mir über den Fall zu sprechen.
Meine Frage: Gibt es einen Weg, diese Sache noch irgendwie unbürokratisch zu beenden, wenn ich der Polizei vorab eine Einlassung und den Kassenbon schicke, oder geht es auf jeden Fall den langen Weg über Staatsanwaltschaft und Gericht.

Vielen Dank für Eure Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Der Fall geht auf jeden Fall zum Staatsanwalt, denn der Staatsanwalt ist Herr des Ermittlungsverfahrens und daher darf die Polizei das Verfahren nicht einstellen.
Gib der Polizei ne Kopie von dem Bon, die wird das dann dem Staatsanwalt geben, und wenn es wirklich so ist wie du sagst wird der Staatsanwalt das Verfahren mit Sicherheit einstellen, da kein Gericht die Anklage in dieser Situation zulassen würde, auch wenn ich den ganzen Fall für recht merkwürdig halte.

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#2
 Von 
multimedia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist daran Merkwürdig? Es ging um einen Benzinkanister, an dem ein Aussgiesser befestigt war. Der Detektiv warf mir vor, den Ausgiesser nicht bezahlt zu haben. Auf dem Kassenbon sind aber beide Positionen aufgeführt, weil die Kassiererin beides ordnungsgemäßt gescannt hatte.
Da nach meinen Informnationen die Detektive in dieser Baumarktkette sich nur über das Kopfgeld finanzieren, kann ich schon verstehen, wenn dann mal bei Geldknappheit zu genau hingeschaut wird.

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#3
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Merkwürdig oder reichlich ungewöhnlich oder lebensfremd könnte z.B. sein, weshalb Sie offenbar kein Interesse daran hatten, den Vorgang bereits in dem Baumarkt aufzuklären, Sie zudem eine Fangprämie von immerhin EUR 50,00 gezahlt haben, Sie schließlich, wie ich vermute, den Ausgießer bereits bezahlt hatten. Wenn Ihre Infos allerdings zutreffend sind, werden Sie kaum etwas zu befürchten haben

-- Editiert von thosim am 20.04.2006 18:42:48

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#4
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Also ob das merkwürdig ist oder was auch immer, spielt doch ersichtlich keine Rolle. Sie haben jedenfalls bezahlt und damit fertig. Allerdings würde ich den Bon nicht mehr aus der Hand geben. Eine Kopie würde ich an die Polizei schicken mit einer entsprechenden schriftlichen Erklärung. Die andere würde ich an den Supermarkt schicken mit der Aufforderung, das zu Unrecht gezahlte Geld zurückzuzahlen.

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#5
 Von 
multimedia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Info.

Ich habe übrigens schon probiert, die Sache mit dem Detektiv zu kären, allerdings war es etwas schwierig, weil ich erst ein mal so geschockt war, über diese Anschuldigung und der gute Mann auch kein Interesse hatte über die Sache in irgendeiner Weise zu diskutieren.
Nachher ist man immer schlauer. Hätte ich sofort die Polizei verlangt, wäre die Sache für Ihn vor Ort peinlich ausgegangen. Aber da ich noch nie im Leben etwas geklaut habe, war ich mit der Situation ein wenig überfordert.

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