Falschaussage / Vortäuschen einer Straftat

27. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
go344435-25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschaussage / Vortäuschen einer Straftat

Hallo!

Ich habe mich hier angemeldet weil ich Sch****e gebaut hab.

Ich hatte einen Verkehrsunfall in einem Kreisverkehr. Ich hatte mich mit der Geschwindigkeit überschätzt und bin beim Ausfahren des KV ins schlingern gekommen und hab das Auto in den Graben gelegt.
Bei der Polizei habe ich ausgesagt dass mir eine Frau die Vorfahrt genommen hat und ich ausgewichen bin.
Jetzt gibt es einen Zeugen der ausgesagt hat ich sei zu schnell gefahren und es das beschriebene Fahrzeug garnicht gab.
Meine Aussage stimmt nicht zu 100% da ich angegeben hatte ich sei näher an dem Fahrzeug als in Wirklichkeit
Ich bin mir sicher dass das Fahrzeug im Kreisverkehr war jedoch hatte sie mir die Vorfahrt nicht genommen, es hätte locker gelangt.

Zu Schaden gekommen ist auser meinem Fahrzeug nur ein Strassenpflocken

Die Polizei hat die ermittlungen eingestellt und laut Zeitung würde ein Strafverfahren gegen mich laufen wegen Vortäuschen einer Straftat.

Wie läuft das ganze jetzt ab?

Krieg ich einen Wisch vom Gericht und es kommmt zu einer Verhandlung?
Welche Strafen drohen mir?
Wie ist die Rechtslage bei sowas?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Es läuft so ab: Sie werden um eine Stellungnahme gebeten, per Anhörungsbogen oder per Vorladung. Das können Sie ignorieren oder auch nicht - Sie sollten ein Geständnis zumindest in Erwägung ziehen. Im Falle eines Geständnisses folgt nämlich ziemlich sicher die Aburteilung im Wege des Strafbefehls - also ohne Verhandlung. Ohne Geständnis ist eher mit einer Verhandlung zu rechnen. Als Strafe rechnen Sie mal mit einer (nicht im Detail vorhersagbaren) Geldstrafe.

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