Falschaussage Diebstahl

26. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Berliner2013123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschaussage Diebstahl

Guten Tag,

womit muss man bei einer Falschaussage bei einem Diebstahl rechnen?
Situation:
Person A verliert einen Gegenstand, gibt Anzeige gegen unbekannt wegen Diebstahls auf mit einer erfundenen Geschichte.

Wenige Wochen später findet sich der Gegenstand durch einen ehrlichen Finder bei der Polizei wieder auf. Die Umstände lassen die Polizei jetzt gegen die Person A wegen Vortäuschung einer Straftat ermitteln.
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Was wäre jetzt die klügste Reaktion der Person A ?

Falschaussage am Anfang bezüglich des Diebstahls widerrufen oder die Staatsanwaltschaft ermitteln und auf Freispruch hoffen?

MfG



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Das ist keine Falschaussage, denn die kann man nur vor Gericht begehen, sondern eben Vortäuschung einer Straftat. Zum Rest kann man mangels der Beweislage wenig sagen: Der "Dieb" könnte den Gegenstand ja auch wieder verloren haben...
Was war eigentlich der Zweck der Sache? Versicherungsbetrug? Dann droht auch da ein Verfahren...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Berliner2013123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

habe Ihnen mal eine private Nachricht geschrieben, danke!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Berliner2013123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch ein paar Daten:

19 Jahre
Auszubildener
mit 14 oder 15 Jahren 35 Sozialstunden wegen Ladendiebstahls.
Erheblicher Alkoholeinfluss zur Tatzeit.

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