Falschanzeige

21. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
edo_g
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschanzeige

Hi also ich hab mal richtig scheiße gebaut, bin daletzt mit meinem auto ins rutschen gekommen und gegen nen Pfeiler gerammt, habe zwar innerhalb von 24 stunden eine nachricht inn den briefkasten des besitzers geworfen, habe allerdings meinen eltern erzählt mir sei einer reingefahren und fahrerflucht begangen, zu guter letzt meinten sie ich solle jetzt sofort die Polizei anrufen und anzeigen erstatten, ich wusste natürlich nicht wie reagieren und rufte die plozei an, machte meine aussagen, und meinte das ich nicht wüsste wer den schaden verursacht habe, was kann mir jetzt eigentlich passieren? hab mich ja innerhalb von 24 stunden gemeldet, also kann ich halt noch wegen Flaschanzeige und Falschaussage geahndet werden oder??? bitte helft mirt schnell und sagt mir was ich tun soll!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Dein Verhalten erfüllt den Tatbestand "vortäuschen einer Straftat". (§ 145d StGB )

§ 145d
Vortäuschen einer Straftat
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft...


An Deiner Stelle würde ich es bei der Polizei richtig stellen.


-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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