Fahrlässige Brandstiftung

25. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
derdon123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrlässige Brandstiftung

Hallo,

vergangene Woche hat es in meiner Wohnung gebrannt. Der Brand geschah durch mein Verschulden, da ich eine Suppe auf dem Herd erwärmt hatte und eingeschlafen bin. Durch die Hitze haben sich die umliegenden Arbeitsplatten entzündet, das Feuer griff dann über.
Flur, Küche und Badezimmer sind komplett zerstört, die beiden anderen Räume erlitten Rauchschäden. Personen kamen keine zu Schaden, da sich in dem Haus außer meiner Wohnung nur Gewerberäume befinden und ich alleine in der Wohnung war. Allerdings hatte die Zahnarztpraxis am nächsten Tag keinen Strom und daher Verdienstausfall (ich weiß nicht, ob das für das Strafmaß wichtig ist).

Natürlich kam mit der Feuerwehr gleichzeitig die Kripo und hat mich vor Ort verhört. Sie hat eine Strafanzeige wegen "fahrlässiger Brandstiftung" gestellt, morgen mittag bin ich vorgeladen zum Verhör.

Meine Frage: Was kann/wird daraus entstehen? Dass es "fahrlässige Brandstiftung" war, ist wohl klar (oder?). Aber mit welchem Strafmaß muss ich rechnen? Geldstrafe? Oder wird sowas in der Regel eher eingestellt? Was ist "fahrlässig" bzw. "grob fahrlässig"?

Vielen lieben Dank und beste Grüße
Don

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Recht-oder-Unrecht-egal
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)

Würde mehr es als grob fahrlässig sehen...
strafrechtlich kommt wohl da nicht viel...
zivilrechtlich bist du schon genug bestraf,denn eine versichrung kommt für den schaden kaum auf...
*** da ich eine Suppe auf dem Herd erwärmt hatte und eingeschlafen bin ***
WAR ES WIRKLICH SO ?!
NICHT PLÖTZLICH KREISLAUFPROBLEME UND WOLLTEST DICH NUR KURZ HINLEGEN ?! KEINER ANGERUFEN MIT DEN DU SCHON SO LANGE NICHT MEHR REDEN KÖNNTEST ?!

-- Editiert von nice-man am 25.06.2007 18:18:57

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
derdon123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
"Würde mehr es als grob fahrlässig sehen...
strafrechtlich kommt wohl da nicht viel...
zivilrechtlich bist du schon genug bestraf,denn eine versichrung kommt für den schaden kaum auf...
*** da ich eine Suppe auf dem Herd erwärmt hatte und eingeschlafen bin ***
WAR ES WIRKLICH SO ?!
NICHT PLÖTZLICH KREISLAUFPROBLEME UND WOLLTEST DICH NUR KURZ HINLEGEN ?! KEINER ANGERUFEN MIT DEN DU SCHON SO LANGE NICHT MEHR REDEN KÖNNTEST ?!"

Selten so nen unqualifizierten Forumsbeitrag gelesen. Es geht doch hier nicht darum, Beiträge zu sammeln (oder?), sondern anderen bei Fragen zu helfen. "Würde es mehr als grob fahrlässig sehen" heißt doch schon, dass Sie sich in der Materie nicht auskennen. Dann lassen Sie es doch bitte einfach. Selig die, die keine Ahnung haben und schweigen...

Übrigens: Die Haftpflichtversicherung kommt natürlich auf. Es gilt strafrechtlich als "fahrlässige Brandstiftung" (wie von mir beschrieben). Und wenn ich anonym in eine Hilfe-Board schreibe: Warum sollte ich dann die Unwahrheit schreiben (von wegen "Kreislauf" oder "telefoniert" usw.)? Sorry, aber absoluter Blödsinn...

Danke aber für den zweiten Beitrag!

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