Hallo an alle, nachfolgendes hat sich ereignet.
Zum Geburtstag haben die eigenen Kinder eine Überraschung vorbereitet und im Wohnzimmer mehrere Teelichter angezündet die auf einen Holzsekretär standen. Die Kerzen wurden anschließend von der Mutter ausgeblasen, ca. 1 Stunde nach dem Löschen der Kerzen wurde die Mietwohnung mit den Kindern verlassen (Schule,Kindergarten,Arbeit).Während der Abwesenheit brannte das Wohnzimmer aus und die Mietwohnung ist für ca. 1 Monat nicht mehr bewohnbar.
Handelt es sich um fahrlässige Brandstiftung, greift die Haftpflichversicherung wenn eine Hausratversicherung nicht abgeschlossen ist, wer zahlt den Gebäudeschaden und die Kosten für die Lagerung und Reinigung der anderen Möbel ect.? Ist ein Rechtsanwalt einzuschalten?
Vielen Dank im voraus
Fahrlässige Brandstiftung ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie ist die Wohnung denn in Brand geraten, wenn die Kerzen gelöscht wurden?
Handelt es sich um fahrlässige Brandstiftung,
Bevor man nicht mal die Brandursache kennt, läßt sich das nicht beantworten.
greift die Haftpflichversicherung
Nicht wenn Verursacher und Geschädiger identisch sind
wer zahlt den Gebäudeschaden
Zunächst mal wohl die Gebäudeversicherung des Vermieters
und die Kosten für die Lagerung und Reinigung der anderen Möbel ect.?
Die Kosten der Schäden, die nicht dem Verursacher entstanden sind, zahlt die Haftpflicht des Verursachers.
Ist ein Rechtsanwalt einzuschalten?
Kann nicht schaden.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Diese Frage hat nichts mit Strafrecht zu tun, da es hier ja nicht um eine Bestrafung, sondern um ene Regulierung zivilrechtlicher Natur handelt. Daher können sicher einige Leute im Forum Versicherungsrecht Antworten geben.
An dieser Stelle nur soviel. Die Versicherung wird prüfen, ob der Brand aufgrund einfacher Fahrlässigkeit oder aufgrund grober Fashrlässigkeit entstanden ist. Jenachdem zu welchem Ergebnis die Versicherung kommt, wird sie den Schaden regulieren oder eben nicht.
Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, müßte eigentlich die Haftpflichtversicherung für die Schäden am Eigentum des Vermieters aufkommen.
Ihre eigenen Schäden werden aber nicht ersetzt. Dafür bräuchte man wohl eine eigene Feuerversicherung.
Gruß Justice
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vielen Dank für die schnelle Antwort,
@Bob
Ich gehe davon aus das sich eine Kerze neu entzündet hat, oder beim ausblasen Glut oder Docht in den Sekretär geflogen ist.Brandherd war der Sekretär.
@justice005
Für mich ist erst einmal wichtig,ob fahrlässige Brandstiftung o.Ä. überhaupt in Frage kommt.
'In Betracht kommen' tut der Tatbestand in solch einem Fall immer, d.h. es werden auch entspr. Ermittlungen eingeleitet werden. Stellt sich dann heraus, daß kein fahrlässiges Handeln vorlag (wie man es wohl bei Selbst-neu-Entzündung ausschliessen könnte), wird das Verfahren eingestellt.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
@ Bob,
die Ermittlungen laufen schon ( Vorladung bei der Kripo ). Die tun ja Ihre Pflicht.
Deine Antwort macht etwas Hoffnung.
Danke
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