Fahrkarte vergessen/Inkassofirma 70 Euro

3. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
viktory_hh
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrkarte vergessen/Inkassofirma 70 Euro

Hallo Leute, bitte helft mir !!!
ich habe vor einem Monat mein Semesterticket versgessen und wurd gleich erwischt. Danach habe ich auch noch vergessen die 2,50 zu bezahlen, die Rechnung lag in einer Jacke, wer trägt denn schon eine Jacke im Sommer?

Nun kam eine Rechnung von einer Inkassofirma die von HVV(Hamburger S-bahn) beauftrasgt wurde. Die verlangen von mir jetz 40 Euro so als hätte ich keine Fahrkarte??? und dann kommen noch 30 Euro für die Bearbeitung durch die Inkassofirma.
Nun: Was kann ich machen, ich sehe es nicht ein die 40 Euro zu bezahlen, schließlich habe ich doch eine Fahrkarte. Die 30 Euro könnte ich noch verstehen, die Bahn muss jetzt diese Kosten an die Firma geben, aber 40 Euro für vergessene Fahrkarte??
Die sagen zu mir ich hätte meine Zeit (2 Wochen) nun muss ich den vollen Betrag zahlen. Ich will erstmal nur die 30 Euro abbezahlen.

Was kann ich machen???

bitte bitte eine Hilfe

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"viktory"

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sie sind verpflichtet den jeweiligen in den AGB festgelegten Betrag der Vertragsstrafe zu bezahlen, welcher entsteht, wenn Sie ohne gültige Fahrkarte angetroffen werden, diese jedoch nachreichen können. Sofern Sie diese nicht nachreichen, muss man davon ausgehen, dass Sie keine haben und kann entsprechend der Regelungen in den AGB den vollen Betrag der Vertragsstrafe geltend machen welche anfällt, wenn Sie keine Fahrkarte haben. Desweiteren sind Sie verpflichtet die Kosten für das Inkasso-Büro zu bezahlen.

Sollten Sie sich dazu entschließen, entsprechend des Vorschlages von Karl.May, den Betrag nicht zu bezahlen und einfach nicht zu reagieren, müssen Sie sich darauf einstellen, dass die Kosten durch eine gerichtliche Eintreibung, sowie die zusätzlichen Kosten, welche durch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes anfallen, bezahlen zu müssen. Entgegen der Ansicht Karl.Mays ist es in der Praxis Usus, dass die Kosten auf diese Weise eingetrieben werden. In solchen Situationen ist es mE somit sehr bedenklich einfach nicht zu reagieren. Entscheiden müssen letztendlich Sie selbst.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hier kann ich mich J. Rönner nur anschliessen. Ich bin zwar nicht mit den Hamburger Verhältnissen vertraut, jedoch läßt sich selbst unser relativ kleines ÖPNV-Unternehmen unserer 135.000 Einwohner-Stadt regelmäßig die Forderungen aus erhöhtem Beförderungsentgelt per Mahn- und Vollstreckungsbescheid titulieren (bzw. verkauft diese Forderungen an eine der 3-4 großen deutschen Inkassoanwaltskanzleien, die dies dann tun, denn davon 'leben' die), wodurch weitere Kosten entstehen. Dieser Titel findet Einzug in die Schufa und aus dem Titel kann 30 Jahre lang vollstreckt werden.

Aber vielleicht wird das in Hamburg ja lockerer gehandhabt, insofern daß man nicht zahlen muß, wenn man angibt, daß man nicht zahlen kann :) --> Ich kenne mich wie gesagt in den HH-Verhältnissen diesbzgl. nicht aus ...

Was die 40,00 € betrifft:

Gehe ich Recht in der Annhame, daß Sie das Semesterticket nicht binnen der 2Wochenfrist bei der HVV vorgezeigt haben?? (oder haben Sie es nachträglich vorgezeigt, und 'nur' die 2,50 nicht gezahlt?? - ist übrigens recht günstig, bei uns kostet das 7,00 EUR)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 03.07.2006 23:41:00

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#4
 Von 
viktory_hh
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !Streetworker!
danke für den Beitrag :-)
Ja ich habe die Fahrkarte nich binnen 14 Tage vorgezeigt, hatte und habe die aber, wie gesagt Semesterticket.
Warum kommt der Eintrag auch noch schon so schnell in die Schufa?
Also nochmal:
würde man die 40 Euro bezahlen müssen?
Die 30 Euro sind O.K., damit bin ich auch einverstanden, die Kosten sind ja entstanden!
Schufa? ich habe doch noch nicht irgendwie überhaupt reagiert? und wenn ich alles bezahle kommt trotzdem Eintrag in die Schufa?

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

<small>zitat: viktory_hh</small>
Ja ich habe die Fahrkarte nich binnen 14 Tage vorgezeigt, hatte und habe die aber, wie gesagt Semesterticket.


Ja gut, aber das kann ja niemand wissen, wenn Sie es nicht vorzeigen. Wenn es so einfach wäre, bräuchte ja jeder *wirkliche* Schwarzfahrer nur behaupten, daß er im Besitz eines Semestertickets oder einer anderen personalisierten Zeitkarte ist und bräuchte dann nicht mehr das erh. Beförderungsentgelt zu zahlen (bzw. nur die 2,50).

Da Sie das Ticket nicht 'nachgezeigt' haben, geht man nunmehr -zu Recht- davon aus, daß Sie überhaupt nicht im Besitz einer Fahrkarte waren und behandelt Sie deswegen nun als ganz normalen Schwarzfahrer (und verlangt deswegen die 40,00 EUR, wie von jedem anderen Schwarzfahrer auch).

Ich habe mir gerade mal die Beförderungsbedingungen der HVV angesehen. Danach hätten Sie innerhalb 7(!) Tagen das Ticket vorzeigen müssen (§ 9, Abs. 3 der Bef.Bed. d. HVV) und die 2,50 EUR zahlen müssen. Überschreiten Sie diese 7 Tage, allerdings nicht um mehr als weitere 7 Tage (also insgesamt 14 Tage), werden 7,50 € fällig (§ 9, Abs. 4 der Bef.Bed. d. HVV).

Diese Frist haben Sie auch nicht eingehalten. Sie können versuchen!!! das Ticket jetzt noch nachzuzeigen und darum zu bitten, daß man dann lediglich die 7,50 EUR gem. § 9, Abs. 4 verlangt. Über die Erfolgschancen kann ich nichts sagen, ich gehe jedoch nicht davon aus, daß das klappt. Zumal ich vermute, daß die HVV die Forderung bereits 'verkauft' haben, daß Inkassobüro sie also 'in eigenem Namen' geltend macht (aber das ist wie gesagt nur eine Vermutung). Meines Erachtens haben Sie zum jetzigen Zeitpunkt keine hinreichend erfolgversprechende, rechtliche Möglichkeit mehr um die Zahlung der 40,00 EUR herumzukommen, da Sie beide Fristen nach § 9 der Beförderungsbedingungen haben verstreichen lassen. Selbst wenn es hier noch eine theo. Chance gäbe, in einem sog. 'streitigen Verfahren' vor Gericht zu gewinnen, birgt ein 'sich einlassen darauf' (wie 'KarlMay' es vorschlägt) ein Kostenrisiko (Gerichts- und Anwaltskosten, die Sie im Falle des Unterliegens zu tragen hätten), welches in keinem vernünftigen Verhältnis zu den bisher fälligen 40,00 EUR steht.

<small>zitat: viktory_hh</small>
Warum kommt der Eintrag auch noch schon so schnell in die Schufa?


'So schnell' kommt er nicht in die SCHUFA. In die SCHUFA kommt er, wenn Sie so vorgehen, wie 'KarlMay' vorschlägt und die Sache einfach ignorieren, bzw. dem Inkassobüro mitteilen, daß 'Sie nicht zahlen werden/wollen/können, weil Sie kein Geld haben'. Denn dann wird das Inkassobüro meiner Erfahrung nach einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie beantragen, und dieser kommt in die SCHUFA (es sei denn, Sie würden dem Mahnbescheid widersprechen, wofür es aber -wie gesagt- m.E. keine hinreichend erfolgversprechende Handhabe gibt. Es würde dann in letzter Konsequenz zu dem bereits erwähnten Gerichtverfahren kommen, mit den ebenfalls bereits erwähnten höheren Kosten für den Fall des Unterliegens).

<small>zitat: viktory_hh</small>
und wenn ich alles bezahle kommt trotzdem Eintrag in die Schufa?


Wenn Sie die kompl. Forderung jetzt noch begleichen (also bevor ein gerichtlicher Mahnbescheid ergeht) käme nichts in die SCHUFA.





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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 04.07.2006 01:51:37

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Bob,

quote:
Zumal ich vermute, daß die HVV die Forderung bereits 'verkauft' haben, daß Inkassobüro sie also 'in eigenem Namen' geltend macht (aber das ist wie gesagt nur eine Vermutung).
Die Forderung wird nicht 'verkauft', sondern abgetreten in Form der Inkassozession. Von einer Inkassozession bzw. treuhänderischen Abtretung (bzw. fiduziarischen Abtretung) spricht man, wenn die Forderung vom Zedenten zu einem bestimmten Zweck an den Zessionar abgetreten wird, z.B. zum Zwecke der Einziehung der Forderung.

Im Außenverhältnis, also gegenüber Dritten, kann der Zessionar mit allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Schuldner auftreten, im Innenverhältnis bleibt jedoch der ursprüngliche Gläubiger (Zedent) der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung; das Inkassounternehmen ist also treuhänderisch gebunden.


Viele Grüße!

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hi Justin.

Es gibt beide Varianten, bzw. sogar 3.

Am häuftigsten/herkömmlichsten ist in der Tat die von Dir genannte Form, bei der das Inkassounternehmen treuhänderisch tätig ist, und die Forderung zum Zwecke der Einziehung vom Gläubiger abgetreten bekommt und im Namen des Gläubigers beim Schuldner geltend macht.

Es gibt jedoch auch ein regelrechtes 'verkaufen/ankaufen' von Forderungen in 2 Varianten:

Zum einen das sog. 'factoring', wie es z.B. Firmen (factoring-Gesellschaften) wie 'close finance' betreiben.

Im Gegensatz zum herkömmlichen Beitreiben der Forderung als Treuhänder für den Gläubiger (wo der Gläubiger sein Geld erhält, wenn es der Treuhänder beim Schuldner beigetrieben hat) zahlt die facoring-Gesellschaft die Forderung direkt bei Übernahme der Forderung vom Gläubiger an diesen aus (abzügl. der sog. factoring-Gebühr) und treibt die Forderung erst anschliessend, und dann in eigenem Namen und -vor allem- auf eigenes Ausfallrisiko (der wohl größte Unterschied zum herkömmlichen Verfahren) beim Schuldner bei. Hierbei geht es jedoch oft auch um andere Bereiche, als nur das inkassomäßige Beitreiben überfälliger Forderungen, wie der hier vorliegenden. Factoring wird heute in der Praxis z.B. von Großhändlern oder Warenherstellern genutzt, die sich so gegen Forderungsausfall gegenüber ihren Kunden (meist Einzeländler) absichern und schnelle Liquidität duch den Forderungsankauf durch die Facoring-Gesellschaft erhalten.

Aber auch (und das ist die 2te Variante des An-/Verkaufs) das 'regelrechte Inkasso', also das Beitreiben überfälliger Forderungen (wie hier in unserem Fall gegeben) gibt es in der Form des 'Forderungsan- bzw. -verkaufs', wo das Inkassounternehmen dem ursprünglichen Gläubiger die Forderung regelrecht abkauft (zu einem Bruchteil des Wertes), um Sie dann in eigenem Namen geltend zu machen. [vgl. z.B. in finanztip.de - Zitat:

Tätigkeiten der Inkassounternehmen

[...]

gelegentlich werden auch Forderungen mit erheblichen Abschlägen "gekauft", um im eigenen Namen weitere Zwangsvollstreckungsversuche zu unternehmen;

Zitat Ende


Ein bekanntes Inkassounternehmen, daß (auch)regelrechten Forderungsankauf betreibt, ist z.B. 'Intrum Justitia' --> http://www.intrum.de/back-page.cfm?ID=C5B141FF-F0F7-47D2-B23BC44966DBFA72

Grüße, Bob



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Bob,

die von dir genannten Forderungsabtretungsformen kenne ich. Ich wusste aber nicht, dass diese zwei anderen Formen auch von den Verkehrsverbunden genutzt werden. Danke für die Erläuterungen.


Viele Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Guten Morgen.

Gerne geschehen.

Ich wusste aber nicht, dass diese zwei anderen Formen auch von den Verkehrsverbunden genutzt werden

Werden auch nur die erste (von Dir genannte) und die zuletzt genannte Form. Die als 2tes genannte (factoring) kommt in diesem Bereich eher nicht zum Einsatz.

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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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