Fahren ohne Führerschein mit Alkohol

28. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Mike85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohne Führerschein mit Alkohol

Unfall Dez. 2003 - Urteil: 1 Monat Fahrverbot EUR 250,00 Bussgeld
plus Nachschulung. Nachschulung absolviert 03/05 Führerscheinabgabe fristgesetzt bis ....... Zeit überschritten (d.h. Fühererschein nicht abgegegen sollte jetzt im April sein) Gestern erwischt : 0.6 Promille Alkohol
was erwartet mich jetzt oder was kann mich erwarten ? Brauche Hilefe ? Bin verzweifelt. 20 Jahre
Erzeiherungsregister: Unfall mit Trunkenheit Urteil: 1 Monat Fahrverbot EUR 250,00

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Ob Du Hilfe brauchst? Ich glaube schon, denn normalerweise sollte man in Deinem Alter schon schlau genug sein um zu wissen, dass man ohne Fahrerlaubnis und unter Alk nicht fährt!

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#2
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

Junge, mach ne Therapie, das ist das Einzige, was Dir noch hilft.
Denke der Führerschein ist jetzt mindestens ein Jahr weg...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mike85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke das ihr mir sooooooooo gut helft!!!!!!!!!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Wer soll dir außer einem Therapeuten noch helfen können?

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#5
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Was Dich erwartet weiß ich nicht, aber ich würde zumindest einsehen, dass ich Mist gebaut hab. Kling bei Dir nicht so, deswegen die Auferegung.

Kommen wenn ich gerade richtig geschaut habe sowieso verschiede Sachen in Frage, je nach genauer Sachlage...

Aber wer unter Alk.-einfluß fährt ist eine Gefahr, wer das nicht einsieht und das sogar tut ohne Schein, dem hilft wirklich nur ne Therapie.

Viel Glück dabei, und ich hoffe Du siehsts bald ein!

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

O.K, hier die nackten Zahlen:

Alkohlfahrt (2. Mal) = 500,00, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.

Führen eines KFZ trotz Fahrverbot = Freiheitstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe nach § 21 StVG

Wahrscheinlich wird die charakterliche Eignung zum Führen eines KFZ in Frage gestellt ( §13, Abs 2. Nr.'n a +b FeV) = MPU (Idiotentest)


Danke das ihr mir sooooooooo gut helft!!!!!!!!!!!!!

Sorry, aber was erwartest Du?? Das wir Deine Alkoholfahren und die damit verbundene potenzielle Gefährdung Unbeteiligter noch bejubeln?! In Deinem Freundeskreis mag es cool sein, angetrunken Auto zu fahren (ich weiß es nicht), aber versetz Dich mal in die Lage von jemandem, der einen geliebten Menschen durch einen Alk-Fahrer verloren hat.

Wegen deines FS brauchst Du nicht "verzweifelt" zu sein. Verzweifelt könnstest Du sein, wenn Du jeamnden verletzt oder getötet hättest....

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