Fälschung beweiserheblicher Daten - Kann ich versuchen das noch abzuwenden?

25. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
IbekD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fälschung beweiserheblicher Daten - Kann ich versuchen das noch abzuwenden?

Guten Tag,

aus aktuellem Anlass habe ich ein paar Fragen:


Passiert ist folgendes: Ich habe seit etwa 3 Jahren ein Browsergame gespielt. Dort kam man letztlich nur weiter wenn man Geld investiert um damit gewisse Boni frei zu schalten.
Dies konnte man teilweise aber auch dadurch erreichen das man an Umfragen und Gewinnspielen teilnimmt (Sponsorpay).
Ich habe mir das angeschaut und gedacht: "Wenn du da deine Daten eingibst wirst du bestimmt mit Werbung zugeballert".
Also habe ich eine neue E-Mailadresse angelegt (GMX) und in den Umfragen zwar eine existierende Adresse angegeben, aber einen falschen Namen.
Während der Umfragen musste man dann anklicken das man damit einverstanden ist von Sponsoren Informationen zu bekommen.


Ich habe dann am 16.08. eine Vorladung der Polizei zum Vorwurf der "Fälschung beweiserheblicher Daten" erhalten (die Taten sind im März begangen worden).

Auf Nachfrage teilte man mir mit das mir vorgeworfen wird mich unter falscher Identität (falscher Name / Adresse) auf diversen Seiten angemeldet habe und dort Kataloge bestellt habe.

Da ich keine Ahnung habe was da wie auf mich zukommen kann, bin daraufhin zu einem Anwalt. Der wollte erst mal Akteneinsicht beantragen.

Seitdem habe ich von ihm nichts mehr gehört.

Am 22.09. flatterte mir plötzlich ein Schreiben ins Haus in dem mir die Anklageschrift zugestellt wurde. Vorwurf siehe oben, es seien 2 Kataloge und 2 Probeabos zugestellt worden (an denjenigen der an der Adresse wohnt, obwohl der Name nicht existierte).

Mein Anwalt ist momentan in Urlaub (sehr passend), das Schreiben sollte seinem Kollegen vorgelegt werden, der würde sich dann melden..



Dazu ein paar Fragen:

1. Ich verstehe das jetzt so das mir demnächst ein Termin mitgeteilt wird und ich dann als Angeklagter vor Gericht erscheinen muß, richtig?

2. Kann ich versuchen das noch abzuwenden, beispielweise wenn ich mich schuldig bekenne und eine Geldbuße zahle? Wenn ja, wen müsste ich kontaktieren? Staatsanwältin?

3. Was könnte mir denn blühen? Ich meine es ist ja nun eigentlich fast kein Schaden entstanden...

4. Laut Polizei sind die auf mich durch Rückverfolgen der IP-Adresse gekommen. Da das schon im März war dann frage ich mich allerdings wieso die IP-Adresse überhaupt so lange gespeichert wurde? Wer darf denn überhaupt diese Daten erfragen? Muß das nicht ein Gericht anordnen?

5. Ich vermute mal die beste Taktik vor Gericht wird sein das zuzugeben und sich zu entschuldigen?

6. Mir werden Taten vom März vorgeworfen. Ich habe das im Sommer aber nochmal gemacht (Mit anderen Adressdaten). Kann es jetzt passieren das der Mist in 3 Monaten wieder von vorne los geht oder ist das mit einer Verurteilung abgeschlossen?


Wäre für Hilfe echt dankbar!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>das mir vorgeworfen wird mich unter falscher Identität (falscher Name / Adresse) auf diversen Seiten angemeldet habe und dort Kataloge bestellt habe <hr size=1 noshade>


Das ist ja per se noch keine Straftat. Betrug könnte ja nur vorliegen, wenn irgendjemand durch die Täuschung bereichert wäre.

Eine "unechte oder verfälschte Urkunde" würde ebenfalls nicht vorliegen, von daher verstehe ich auch den Vorwurf des §269 StGB nicht.

Und wieso hier eine Anklageschrift und nicht ein Strafbefehl kommt wegen solchen "Peanuts", das verstehe ich erst recht nicht.

quote:<hr size=1 noshade>Da das schon im März war dann frage ich mich allerdings wieso die IP-Adresse überhaupt so lange gespeichert wurde? <hr size=1 noshade>


Die Rückverfolgung ist ja offenbar sehr zeitnah passiert, nur bis zur Zustellung der Anklageschrift hat es dann gedauert.

quote:<hr size=1 noshade>Kann es jetzt passieren das der Mist in 3 Monaten wieder von vorne los geht oder ist das mit einer Verurteilung abgeschlossen? <hr size=1 noshade>


Das aktuelle Verfahren geht nur um konkrete Taten. Werden später weitere Taten bekannt, ist das ein neues Verfahren.

Aber wie gesagt, da muß doch noch mehr vorgefallen sein, sonst kann ich mir den Aufwand nicht erklären. Ich gebe ständig bei irgendwelchen Online-Formularen Phantasienamen an, um nicht zugespammt zu werden, damit mache ich mich noch nicht strafbar.

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
IbekD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja per se noch keine Straftat. Betrug könnte ja nur vorliegen, wenn irgendjemand durch die Täuschung bereichert wäre.

Naja, da ich ja im Game dadurch einen Bonus erhalten habe könnte man wenn man unbedingt will schon behaupten ich hätte mich durch mitmachen an Umfragen zumindest virtuell bereichert..

Eine "unechte oder verfälschte Urkunde" würde ebenfalls nicht vorliegen, von daher verstehe ich auch den Vorwurf des §269 StGB nicht.

Und wieso hier eine Anklageschrift und nicht ein Strafbefehl kommt wegen solchen "Peanuts", das verstehe ich erst recht nicht.

Mein Anwalt war schon über die Ermittlungen verwundert...

Aber wie gesagt, da muß doch noch mehr vorgefallen sein, sonst kann ich mir den Aufwand nicht erklären.

Wie geschrieben: 1. Informationen über eine Versicherung angefragt. 2. Probe-Abonnement einer Zeitung bestellt. 3. Noch ein Probeabo. 4. Katalog bestellt.

Sonst steht da nix!


Ich gebe ständig bei irgendwelchen Online-Formularen Phantasienamen an, um nicht zugespammt zu werden, damit mache ich mich noch nicht strafbar.

Tja, ich hätte mit sowas auch nicht gerechnet :-(

Danke für die Antwort, ein paar weitere Meinungen wären schön..

0x Hilfreiche Antwort

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