Fälschen Mietvertrag

8. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sidemount
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Fälschen Mietvertrag

Hallo Community,

Ich hätte nochmal paar Fragen, zu der gewissen Bekannten.
Vom Auto brauch ich gar nicht mehr anzufangen. Die nächste Versicherung hat ihr gekündigt und es ist zur Fahndung ausgeschrieben. Sie fährt fleißig weiter. Die letzte Strafe scheint noch nicht hart genug gewesen zu sein.

Sie hat in ihrer letzten und jetzigen Wohnung den jeweiligen Mietvertrag für das Jobcenter gefälscht ( Unterschriften Vermieter, Unterschrift Ex-Mann, Mietpreis ). Bei der jetzigen Wohnung ist es gleich aufgefallen, da der Vermieter den originalen Mietvertrag abgegeben hat. Sie hat einen Monat Wohngeldzuschuss bekommen. Den nächsten Monat nicht mehr. Ein Schreiben vom Jobcenter ist deshalb auch gekommen, indem steht, das sich herausgestellt hat, das der von ihr vorgelegte Mietvertrag manipuliert ist.
Bei der vorhergehenden hat sie etwa 3 Jahre Wohngeldzuschuss und Heizkostenzuschlag bekommen ( Höhe nicht bekannt ) und es ist dem Jobcenter nicht aufgefallen.
Da es dem neuen Jobcenter aufgefallen ist, ist das vorhergehende Mietobjekt auch durchleuchtet worden und es ist herausgekommen, das sie da auch betrogen hat. ( Mietvertrag und Unterschriften gefälscht )
Von der staatsanwaltschaftlichen Seite her läuft ein Verfahren. Wegen was ist nicht genau bekannt, da noch nix kam. Vermute mal wegen Sozialbetrug und Urkundenfälschung.

Nun zu meinen Fragen:
1. mit welchem Strafmaß ist zu rechnen bei dem Sozialbetrug?
2. ist das vorsätzlich?
3. mit welchem Strafmaß ist zu rechnen bei der Urkundenfälschung?
4. ist das vorsätzlich?


Vielleicht könnte jemand den Satz auf normal deutsch erklären:

Die vorläufig eingestellten laufenden Leistungen werden unverzüglich nachgezahlt, soweit der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, zwei Monate nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben wird. Über das Ergebnis dieser Prüfung werden sie gesondert informiert.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

2. und 4. : natürlich ist das vorsätzlich, wenn man einen Mietvertrag fälscht und damit zu Unrecht (zu viel) Geld vom Amt kassiert.

1. und 3.: nicht vorhersehbar. Es handelt sich bei jedem Fall des unberechtigten Geldempfangs um eine rechtlich selbständige Tat, also um mehr als 30 Fälle des Betruges, wobei der mit einiger Wahrscheinlichkeit als gewerbsmäßiger Betrug gewertet wird, jedenfalls dann, wenn der jeden Monat zu unrecht bezogene Betrag nicht ganz unerheblich ist. Da wird eine Gesamtfreiheitsstrafe herauskommen, die -im Falle der Gewerbsmäßigkeit- mit einiger Sicherheit nicht mehr im bewährungsfähigen Bereich liegt (also über 2 Jahre). Bei einfachem Betrug vielleicht noch, wobei "bewährungsfähiger Bereich" nicht bedeutet, dass die Strafe auch tatsächlich zur Bewährung ausgesetzt wird. Man wird es abwarten müssen. Sie sollte sich jedenfalls schon mal um einen guten Strafverteidiger bemühen, denn hier steht ganz realer Knast im Raum und davon nicht allzu wenig.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Sozialbetrug und Urkundenfälschung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

Bei der Unbelehrbarkeit der Dame und der Höhe des Schadens sehe ich da schon eine Freiheitsstrafe im Raume stehen.



Zitat:
ist das vorsätzlich?

Ich wüsste jetzt nicht wie die Gute das "versehentlich" gemacht haben könnte ...



Zitat:
Vielleicht könnte jemand den Satz auf normal deutsch erklären:

Die vorläufig eingestellten laufenden Leistungen werden unverzüglich nachgezahlt, soweit der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, zwei Monate nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben wird. Über das Ergebnis dieser Prüfung werden sie gesondert informiert

Zahlung der Leistungen wegen Verdacht auf Betrug eingestellt. Lautet das Urteil "unschuldig" wird alles vomZeitpunkt der Einstellung an nachgezahlt.
Für die Bekannte also nicht wirklich von Bedeutung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sidemount
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Dann bin ich mal gespannt, bis da was kommt und was da dann rauskommt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sidemount
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe da noch eine Frage.

Kann man deswegen in Untersuchungshaft kommen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Ja, das kann passieren

Wie wahrscheinlich das in Deinem Falle ist, kann ich jedoch nicht sagen ...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Kann man deswegen in Untersuchungshaft kommen?


Untersuchungshaft gibt es im wesentlichen bei (einer von) drei Voraussetzungen:
Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr (in wenigen Ausnahmefällen bei schweren Straftaten).
Was davon bei dir ggfs. zutrifft, können wir nicht wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sidemount
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie hat einen Freund, zu dem sie gehen kann. Er wohnt im europäischen Ausland. Braucht sich ja nicht dort zu melden.
Sie könnte ja noch Unterlagen vernichten
Sie macht doch grad so weiter. Wenn man schaut, das sie eine Versicherung nach dem anderen für ihr Auto abschließt ohne diese zu bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

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