FZ und BZR!tigungsfrist richtig?

26. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
jubbii
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
FZ und BZR!tigungsfrist richtig?

hallo
mal ne frage wenn man zu 180 TS verurteilt worden ist dann richtg das die tilgungsfrist im Führungszeugnis 3 Jahre ist und im BZRG 5 Jahre ?

-- Editiert von jubbii am 26.07.2007 12:41:06

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

3 Jahre im FZ ist richtig. Im BZR sind es 10 Jahre.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
jubbii
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ok danke schon mal!und wie siehts aus aus wenn ich gefragt werde ob ich vorbestraft bin ab wann kann ich diese frage wieder mit nein beantworten oder kann ich das überhaupt nochmal(zwecks Visum z.B.)?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wenn eine Strafe nicht mehr im Führungszeugnis erscheint (also bei Ihnen 3 Jahre), können Sie sich als 'nicht vorbestraft' bezeichnen. Eine Ausnahme gilt nur hinsichtlich der Stellen, die in § 41 BZRG genannt sind. Dort müssen Sie alle Vorstrafen die noch im BZR erscheinen nennen, wenn Sie vorher über diese Pflicht belehrt werden.

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#4
 Von 
renechen77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

in einem FZ für Behörden wird alles augeführt was im Zentralregister steht!

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#5
 Von 
irgendwasisjaimmae
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

eine Nachfrage von mir:

BZR heißt Bundeszentralregister?
Was wird dort gespeichert? Und wie lange? Alle Verurteilungen? Auch Einstellungen §§ 153 und die folgenden? Und wie ist es mit 170 II?

Wem sind diese Daten zugänglich?
Für welche Zwecke werden sie gespeichert?

Danke für Antworten!
irgendwasisjaimmae

-- Editiert von irgendwasisjaimmae am 31.07.2007 01:24:18

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

@ renechen,

das stimmt schlichtweg nicht! Ein FZ für behörden führt zwar mehr Sachen auf als ein normales FZ, aber mitnichten alles, was im BZR steht.

@ irgendwasisjaimmae,

Einstellungen stehen nicht im BZR. Im Übrigen empfehle ich die Lektüre des Bundeszentralregistergesetzes - steht auch im Netz.

Gruß vom mümmel

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#7
 Von 
irgendwasisjaimmae
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mümmel,

Danke für die Antwort!

Grüße

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