FZ und BZR

10. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Matrose
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)
FZ und BZR

Hallo,
ich wurde am 24.05.2004 zu 6 Monaten auf 3 Jahre Bewährung verurteilt (wegen gefährlicher KV). Die Strafen von 1200 Euro und 400 Euro an Gerichtskosten wurden alle bezahlt. Davor und danach bin ich strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten. Ich bin 24 Jahre alt.
1. Ist mein FZ in 14 Tagen (also am 24.Mai 2007) wieder sauber? Oder später?
2. Wann verschwindet der Eintrag im BZR? Am 24.05.2014? Was hat die Sperrfrist für einen Sinn? Dass ich, wenn ich kurz vor Ablauf der 10 Jahre strafrechtlich was anstelle und deswegen erst im 11. Jahr bestraft (verurteilt) werde, nicht ungeschoren (also ohne BZR-Eintrag) davon komme?

Danke für Eure Antworten!

-- Editiert von Matrose am 10.05.2007 17:35:01

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Alles richtig so.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Matrose
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort!

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