Eintrag in Führungszeugnis erst nach Gerichtsverfahren und Verurteilung?

31. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Marco Bender
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag in Führungszeugnis erst nach Gerichtsverfahren und Verurteilung?

Hallo
Bei schwerem Diebstahl und einem ausgestellten Haftbefehl, wird da schon etwas auf dem Führungszeugnis eingetragen oder wird erst nach Gerichtsverfahren und Verurteilung Vermerke auf dem Führungszeugnis vorgenommen? Und wann werden diese Vermerke wieder gelöscht? gibt es Verjährungen?

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ins Führungszeugnis werden nur rechtskräftige Verurteilungen eingetragen. Der Inhalt des Führungszeugnisses ergibt sich aus dem Inhalt Deines Bundeszentralregisterauszugs(BZR)

Alles darüber kannst Du im Bundeszentragregistergesetz (BZRG)nachlesen.

Einfach mal bei "Google" eingeben

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