Ex Freundin - Nachstellung

26. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
catdog666
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex Freundin - Nachstellung

Hi,weiss nicht genau wo das hier hingehört...

meine Exfreundin kontaktiert mich noch,sind schon über 1 Jahr auseinander,ich will nichts mehr mit ihr zutun haben,bekomme oft (mal mehr mal weniger)Nachrichten,Anrufe etc. also mich verfolgen oder ähnliches tut sie nicht.Habe meine Simkarte schon oft gewechselt, aber meine Nr bekommt die immer wieder raus.Die will nicht verstehen das ich kein Kontakt haben möchte.Was kann ich dagegen tun ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Jedenfalls nichts strafrechtliches. Für eine Nachstellung gem. § 238 StGB ist immer auch eine Beeinträchtigung der Lebensführung des Betroffenen erforderlich.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Auf die Möglichkeit, auf Unterlassung zu klagen, wurden Sie ja schon im Unterforum Familienrecht hingewiesen. Strafrechtlich gibt der Sachverhalt nichts her - Stalking, welches der Gesetzgeber Nachstellung nennt, liegt nur bei "schwerwiegender Beeinträchtigung der Lebensführung vor" - dafür dürfte ein, auch mehrfacher, Wechsel der SIM-Karte nicht ausreichen. Sie können Ihr ja trotzdem mal eine entsprechende Anzeige androhen - manchmal hilft das. Verweisen Sie auf § 238 StGB und hoffen Sie, daß die Dame die Stelle mit der "schwerwiegenden Beeinträchtigung" irgendwie überliest.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
catdog666
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ok danke

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