Erziehungsregister oder ZStV?

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Inga17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erziehungsregister oder ZStV?

Hallo!Ich hoffe,dass mir jemand meine Frage beantworten kann...
Vor ca. 6 Monaten habe ich einen Ladendiebstahl begangen und das Verfahren wurde nach § 45 Absatz 1 in Verbindung mit § 109 JGG eingestellt.Jetzt würde mich einmal interessieren,ob dieser Vorfall im Erziehungsregister oder im ZStV steht.
Kennt sich da vielleicht jemand aus?Vielen Dank im Voraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Inga,

das Absehen von der Verfolgung nach § 45 des Jugendgerichtsgesetzes und die Einstellung des Verfahrens nach § 47 des Jugendgerichtsgesetzes und die Einstellung des Verfahrens wegen mangelnder Reife werden in das Erziehungsregister eingetragen.

Ebenso wird eine Eintragung im ZStV vorgenommen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zur Ergänzung: Es handelt sich um zwei verschiedene Register. Das Erziehungsregister ist so eine Art Bundeszentralregister für Jugendliche/Heranwachsende, das ZStV ist ein zentrales Verfahrensregister der Staatsanwaltschaften.

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Weitere Ergänzung: Im Erziehungsregister steht die Tat unter normalen Umständen bis zum 24. Lebensjahr, im ZStV nur zwei Jahre, wenn keine weiteren Eintragungen in dieser Zeit erfolgen.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Und noch eine Ergänzung: Die ZStV-Auszüge sind so unübersichtlich, dass es ziemlich egal ist, ob da etwas eingetragen ist. ;)

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#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@wastl:
Was steht denn da so spektakuläres drin? Lohnt es sich also doch, Auskunft zu beantragen - ich meine ich sollte ja zwei Einträge haben? (Bisher dachte ich nur, dass sich das bei Stellen lohnt, bei denen man wirklich nicht abschätzen kann, was gespeichert ist :) )

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

@ Daniel.B
Da stehen nur die allgemeinen Daten drin, die auch die örtliche StA im Register hat, keine Sorge. Aber die sind pro Verfahren ungefähr auf einer Seite verteilt, zwischen lauter Zahlenkollonnen. Ich meinte ja nicht, dass da irgendwelche besonderen Erkenntnisse draus zu ziehen wären, sondern das diese Ausdrucke völlig unübersichtlich sind.

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#7
 Von 
Inga17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!
Ich habe mich hier mal durch das ganze Forum gelesen und wollte trotzdem einmal für meinen speziellen Fall wissen,ob mir diese Eintragung in den Registern Probleme bereiten könnte...ich würde nämlich gerne Anwältin werden...
Und noch eine kurze Frage:ich dachte,dass im ZStV nur Eintragungen vorgenommen werden,wenn in keinem anderen Register etwas steht.Wenn also etwas im Erziehungsregister steht,kann das doch eigentlich nicht sein,oder?Oder hab ich da etwas falsch verstanden?
Vielen Dank im Voraus

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#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

wie bereits gesagt wird eine von Ihnen beschriebene Einstellung des Verfahrens in das ZStV und das Erziehungsregister eingetragen. Diese Einträge werden mit dem Ablauf von 2 Jahren aus dem ZStV gelöscht, es sei denn, es kommen neue Einträge hinzu. Aus dem Erziehungsregister werden die Eintragungen mit Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht. Es sind somit keine nachteiligen Wirkungen der Eintragungen nach Abschluss des Referendariats zu erwarten, es sei denn, es kommen neue Einträge hinzu.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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