Erziehungsregister - Diebstahl Tochter

7. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
DHL
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erziehungsregister - Diebstahl Tochter

hallo , ich habe hier mal eine für mich sehr wichtige Frage.
Meine Tochter (15) ist bei einem Diebstahl erwischt worden. Nach geraumer Zeit erhielt sie einen Brief , zu meinen Händern, worin steht : Das Absehen von der Verfolgung ist gemäß § 60 , Abs 1 Nr 7 Bundeszentralregistergesetz mit einer einer Eintragung in das Erziehungsregiester verbunden. Auskünfte daraus erhlaten Gerichte, Staatsanwaltschaften und vereinzelt andere Behörden.

Nun zu meiner FRage: Ich mache grade eine Qualifizierungsmassnahme und dort wird unter andereem ein Führungszeugniss nach § 30 Abs 5 verlangt.
Habe ich jetzt durch den Diebstahl meiner Tochter irgendwelche Nachteile in Bezug meiner Qualifikation??
Wäre dankbar für eure Antworten

DHL

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"DHL"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nein, der Eintrag steht im Erziehungsregister Ihrer Tochter. Sie haben damit nichts zu tun.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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