Erziehungsregister - Bekommt das jemand mit?

17. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Selti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erziehungsregister - Bekommt das jemand mit?

Hallo!

Ich habe mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand helfen kann! Ich habe einen Eintrag im Erziehungsregister...
Jetzt sieht es aber so aus, dass
ich ganz unabhängig davon eine Zeugenaussage (geht um Verletzung Schweigepflicht) machen soll. Wird das für mich relevant und ich werde nochmal mit dieser Dummheit kontfrontiert??? da es mir auch ziemlich peinlich ist, da es von meiner Arbeit ausgeht.
Bekommt das jemand mit oder kann das demjenigen schaden für den ich aussage???

Bitte um Antwort
danke!!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Es werden die Straftaten der Zeugen nicht verlesen, soweit ich weiß, und solange die Aussage wahrheitsgemäß bleibt wüsste ich nicht wie man einen Strick draus drehen soll...

Aber für genauere Auskunft ist der Sachverhalt zu unklar.

Gruß Holger

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ich schließe mich dem korrekten Beitrag meines Kollegen an.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Theoretisch ist es möglich, daß man auch Zeugen nach Vorstrafen befragt [§ 68a, Abs. 2 StPO ], und dadurch die Vorstrafe den anderen Verfahrensbeteiligten bekannt macht, um die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu beurteilen. Das kommt aber eigentl. nur zum Tragen, wenn man aufgrund eines Aussagedeliktes vorbestraft ist (also einer Falschaussage oder eines Meineides).

Es ging mir selber schon mal so. Da meinte ein übereifriger Amtsrichter erwähnen zu müssen, daß ich mal wegen uneidlicher Falschaussage angeklagt war (wohlgemerkt angeklagt, nicht verurteilt). Aufgrund dessen, daß es eben nur nur eine Anklage und keine Verurteilung war, und ich ihm dann auch noch entgegenschmetterte, daß das a) 'hier nichts zu suchen hat' und b) ich seinerzeit wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wurde, fiel ihm dann auch selber auf, daß er sich etwas weit aus dem Fenster gelehnt hatte.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Selti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten!!!

Da dieser Mist, den ich da gemacht habe (Ladendiebstahl) nicht als Vorstrafe gilt, muss ich mir doch keine Gedanken machen oder???

Es wäre halt eine saudumme Situation wenn aufeinmal mein Arbeitgeber von dieser Sache Wind bekommt, da ich ihm ja auch helfen möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Da dieser Mist, den ich da gemacht habe (Ladendiebstahl) nicht als Vorstrafe gilt, muss ich mir doch keine Gedanken machen oder???

Nein.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
whizzy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe momentan genau dasselbe Problem. In ein paar Tagen muss ich eine Zeugenaussage machen und habe angst, dass das Thema "diebstahl" von vor 5 jahren bei mir erwähnt wird. das wäre mir mega peinlich.
Der Richter darf das ja, aber sollte ja eignetlich keinen Grund dazu haben, oder?
Ich habe nämlich anzeige erstattet, weil ich körperlich angegriffen wurde, das heißt ja ich bin auch das "Opfer" sozusagen und wieso sollte da das Diebstahl-Vergehen von vor 5 jahren erwähnt werden. Oder was meint ihr? :) (steht halt im erziehungsregister, aber hoffe halt das wird nicht erwähnt)

hat jemand erfahrung mit einer ähnlichen situation?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Tja, wie schon gesagt... In dieser Situation gibt es keinen Grund, warum man Sie nach strafrechtlichen Vorbelastungen befragen sollte...

Da Erziehungsregistereinträge formell sowiso nicht als Vorstrafen gelten ('Maßnahmen ohne Strafcharakter'), könnte der Richter auch durchaus sagen: 'Der Zeuge 'whizzy' ist nicht vorbestraft'.

Also keine Sorge.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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