Erweitertes Führungszeugnis - BZR

8. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Rosalie84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Erweitertes Führungszeugnis - BZR

Hallo,

ich habe eine lange Krankheitsgeschichte hinter mir, vor 4 Jahren habe ich einen Suizidversuch begangen, indem ich vor einen fahrenden PKW gelaufen bin. Der Unfall wurde von der Polizei mit Aktenzeichen aufgenommen, zuvor lief eine Fahndung. Es entstand ein Sachschaden und ich wurde auf die Intensivstation mit Unterbringung eingewiesen, danach in die Psychiatrie verlegt. Der Fahrer erstatte keine Anzeige. Kann ich davon ausgehen, dass es eine Eintragung aufgrund des Aktenzeichens gibt? Über eine Antwort wäre ich dankbar.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Da werden keine Aktenzeichen eingetragen, sondern Urteile in Strafsachen. Gibt es hier ein Urteil? Offensichtlich nicht, nur das zivilrechtliche Unterbringungsurteil.


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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ladyjulia
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 89x hilfreich)

im FZ stehen Einweisungen in die Psychiatrie, die nach § 63d es Strafgesetzbuches erfolgen. Das dürfte hier kaum der Fall gewesen

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rosalie84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nee, hab mir eher sorgen gemacht, dass die Fahndung irgendwo auftaucht, die war kein "Kleineinsatz", da ich mich im sozialen Bereich bewerben will, käme das nicht ganz so gut... es war ein großer verzweifelter Kurzschluss und den bereue ich auch, deswegen hoffe ich auch, dass es nirgendwo steht aber schaut ja wohl gut aus, danke euch!!!

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

dass die Fahndung irgendwo auftaucht Das tut sie vermutlich auch, aber nicht im erweiterten FZ. Auch im BZR nicht - allerdings kriegt ohnehin kein privater Arbeitgeber Einsicht ins BZR.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Auch im BZR nicht <hr size=1 noshade>


Kommt auf die Art der Verfahrensbeendigung (falls eines eröffnet wurde, ggf. § 315b) an. § 11(1)1 BZRG wäre möglich.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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