Erwartet mich das Gefängnis?

10. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
DieVerurteilten
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwartet mich das Gefängnis?

Guten Tag,

Ich möchte nach vielen Recherchen und nach langer Überlegung auch mal meinen Problem mitteilen.

Ich Habe am 05.10.2016 ein Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten bekommen das auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt ist.

Angeklagt wurde ich wegen Betäubungsmittelgesetz in 3 Fällen und Vorwurfs der räuberischen Erpressung.

Die erste Tat wurde Geldstrafe in Höhe von120 Tagessätzen auf 20 Euro und die 2te 8 Monate Freiheitsstrafe.

Meine Vorstrafen: einmal wegen Nötigung Tat: 22.12.2009 Strafe 40 Tagessätze zu je 15 Euro

Die 2te wegen unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Datum der letzen Tat: 14.04.2012 Strafe 80 Tagessätze zu je 5 Euro.

Und dann die oben genannte Bewährungsstrafe.

Meine Frage geht an folgendes. Ich habe eine Arbeit bekommen am 04.06.2018 bei der Firma wo mein Vater auch ist, befristet für 6 Monate. Und am 29.06 2018 In der Abteilung wo ich rein kam, war ein Junge der 5 Jahre älter ist als ich, ich bin 30. und auch vorher schon negative aufgefallen und in andere Schicht gekommen ist mit es gekracht hat nach 3 Wochen Arbeitszeit.

Folgendes ist passiert. Am 06.07.2018

Maschinen Reinigung in der spätschicht mit einem Wasserschlauch das gleiche ungefähr wie bei der Feuerwehr. Der Wasserstrahl stark bis sehr stark. Der Junge, eine Maschine neben dran im hinteren Bereich der Maschine wo ich nix sehen kann. Er hat Wasser abbekommen, kam zu mir beschwerte sich und die Diskussion ging los er verstand nicht das ich ihn nicht sehe und es nicht mit Absicht war und warum er mich blöd anmacht wegen ein bisschen Wasser, da es zu der Arbeit gehört auch nass zu werden. Nach längerem hin und her hat er mir eine Schelle oder Faust ins Gesicht gegeben das ging schnell ich streckte meine Arme aus um nicht noch mehr abzubekommen und versuchte ihn weg zu halten. Ein Mitarbeiter der schon über 20 Jahre dort ist, hat es gesehen und kam direkt um uns weg zu halten. Wieder nach langem hin und her drohte er mir das wir uns noch draußen sehen nach der Arbeit. Vor Feierabend gingen wir zu den Kabinen um zu duschen. Seine Kabine eine Reihe hinter mir, Inder Reihe von meinem Vater. Ich und er waren die ersten die oben waren und er ging noch extra zu meiner Reihe und quetschte sich an mir vorbei. Nach dem duschen waren auch andere da ich ziehte mich um und ging eine Reihe hinter zu meinem Vater der sich grad ausziehte für duschen. Als ich ihm grad davon erzählte was passiert ist schaute er die ganze Zeit zu uns, ich erzählte weiter und meinte zu meinem Vater zum Schluss er will mich draußen noch treffen. Mein Vater schaute zu ihm er sagte zu meinem Vater was schaust du so! Und kam auf uns zu ich stellte mich vor mein Vater
Dann ging bei mir alle Glocken an! und packte im am Kragen Bereich Hals! Und würgte ihn mal ein bisschen! Weil das mit mir ok aber zu meinem Vater ging er zu weit! Alle die dabei waren, waren meine Landsmänner welche Nation möchte ich nicht sagen. Wie dem auch sei alle hielten uns ausseinander. Und sagten zu den Jungen er sei an allem schuld keiner glaubte ihm also waren alle auf meine Seite. Er sagte immer nur ihr haltet zu ihm weil er gleiche Nationalität seit. Und sagte mir ich werde dir das nicht vergessen usw, Drohungen immer wieder. Wir gingen raus nix passierte. Nächste Woche bei Frühschicht kamen 3 von Betriebsrat um es zu klären einer von dene nahm uns beide zur Seite und sagte gebt euch die Hände und wir haben uns nach einer Verzögerung die Hände. Nach Feierabend bekamen wir beide die Kündigung egal wer recht hätte. Er ging ohne mich anzuschauen. Ende der Geschichte.

Jetzt schiebe ich Paranoia ob der Junge zur Polizei gegangen ist ?

Und wenn, er hat keine Beweise oder ? Ich meine alle sind auf meine Seite und er alleine.

Und wenn ich doch schuldig wäre bei einer Verhandlung was würde auf mich zukommen wegen Bewährung?


Danke im Voraus für die Antworten

Mit freundlichen Grüßen





-- Editiert von DieVerurteilten am 10.07.2018 20:18

-- Editiert von DieVerurteilten am 10.07.2018 20:31

-- Editiert von DieVerurteilten am 10.07.2018 21:26

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Und wenn, er hat keine Beweise oder ? Ich meine alle sind auf meine Seite und er alleine.


Doch, hätte er.... jede Menge Zeugen, es sei denn die wollen alle eine strafbare Falschaussage machen.

Wie bekommt man übrigens für eine räuberische Erpressung nur acht Monate? Die Mindeststrafe dafür ist schon 1 Jahr. Oder soll das "Vorwurf" vielleicht "Versuch" heißen? Das könnte dann schon eher hinkommen.

Was mit der Bewährung passieren würde, falls es zu einer Anzeige und dann auch zu einer Anklage und Verurteilung kommen sollte, müsste man abwarten. Das lässt sich von hier nicht vorhersagen. Vorteil ist, dass es keine einschlägige Tat ist. Einen Widerruf könnte es aber theoretisch trotzdem geben.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 11.07.2018 14:42

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DieVerurteilten
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht drin- Hinsichtlich des Vorwurfs der räuberischen Erpressung geht das Gericht zum einen von dem strafrahnen des 255,249 aus.... danach unter Berücksichtigung der bereits genannten strafzumessungserwägung erscheint ausgehend von einer Mindeststrafe von 6 Monaten die Verhängung einer Freiheitsstrafe im unteren Bereich des genannten strafrahmens nähmlich in Höhe von 8 Monaten für noch tat und schuld angemessen.

Also wenn die zeugen gar keine Aussage machen, müsste er Beweise vorlegen gegen mich? Bei seiner Aussage müsste er sich selber erst für schuldig erklären weil er anfangen hat mir Health und Drohungen? Danach erst mich ? Und dann wären beide schuldig? Und er hätte dann noch seine Drohungen? Weil es keine einschlägige Tat war müsste ich davon ausgehen das die Bewährung verlängert werden könnte?



-- Editiert von DieVerurteilten am 11.07.2018 10:45

-- Editiert von DieVerurteilten am 11.07.2018 10:46

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#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von DieVerurteilten):
Jetzt schiebe ich Paranoia ob der Junge zur Polizei gegangen ist ?


Wüsste nicht wegen was?! Abwarten, scheint ja aber mit Betriebsrat erledigt zu sein. Würde mal schauen, ob die Kündigung überhaupt haltbar ist (Probezeit?).

-- Editiert von Tasti123 am 11.07.2018 11:21

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Dann hat das Gericht aus der räuberischen Erpressung einen "minderschweren Fall" nach §§ 255, 249, Abs. 2 StGB gemacht.

Zitat:
Also wenn die zeugen gar keine Aussage machen,


Die können sich nicht aussuchen, ob sie eine Aussage machen oder nicht. Wenn er die Kollegen als Zeugen benennt, müssen sie aussagen (und zwar wahrheitsgemäß) Ausnahme wäre Dein Vater, wegen der Verwandtschaft, .. der müsste nicht aussagen, § 52 StPO .

Zitat:
müsste er sich selber erst für schuldig erklären weil er anfangen hat


Unter der Dusche hast Du angefangen. Dass er sich vor Deinen Vater gestellt hat, ist keine Straftat.

Bei der Schlauchgeschichte mag er angefangen haben. Wobei das nur eine einfache Körperverletzung war, das Würgen unter der Dusche aber -wahrscheinlich- eine gefährliche Körperverletzung (kommt auf die Intensität des Würgens an) . Seine "Drohungen" sind nicht strafbar da er nicht mit einem Verbrechenstatbestand iSd. § 241 StGB gedroht hat.

Zitat:
Weil es keine einschlägige Tat war müsste ich davon ausgehen das die Bewährung verlängert werden könnte?


Wenn es zu einer Anzeige, Anklage und Verurteilung käme, wäre das möglich, ja.



Letztlich ist das oben gesagte aber nur die pure rechtliche Einordnung der Sache.

Ich glaube eher nicht, dass er Dich überhaupt anzeigen wird.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 11.07.2018 17:20

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DieVerurteilten
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)



Das war alles in der Probezeit.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DieVerurteilten
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

@streetworker

@Tasti123

Danke für eure Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von DieVerurteilten):
Das war alles in der Probezeit.


Dann bringt es nichts, dagegen anzugehen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
DieVerurteilten
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal, ich melde mich nochmal zu meinem Beitrag.

Ich habe heute von einem gehört, der auch in dieser Firma gearbeitet hat, das es sich rumspricht das der Junge irgendwelche Leute aus einer anderen Stadt holen will und gegen mich was auch immer machen will ?

Was soll ich jetzt machen ?

Soll ich zur Polizei gehen weil irgendwie habe ich auch keine Lust mehr raus zu gehen. Weil was wenn ich den sehe und er mich blöd anmacht und oder , wenn die Leute mich die er ruft suchen ?

Ich weis nicht was ich machen soll meine Frau hat jetzt auch noch Angst nachdem sie sowas gehört hat.

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Du solltest Dir nicht von jedem "da hat einer gehört, das einer gesagt, dass irgendjemand dies und das machen will" Angst machen lassen.

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
DieVerurteilten
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

ClauKocel

Ich mache mir ins Hemd weil:

Ich ihn diesmal mehr als nur würgen würde, und er vielleicht dadurch eine Anzeige macht weil er im Krankenhaus lag und seine Freunde die mich suchten auch noch für ihn zeugen spielen das ich angefangen hätte! Und ich dann dadurch ins Gefängnis gehen muss oder was glaubtest du wovon ich Angst habe ? Und , die Angst das meine Frau wenn sie dabei ist auch in Gefahr sein könnte ?

@ streetworker

Hast recht, habe ich mir auch gedacht aber man hat immer diese Hintergedanken und weil wir nicht grad in einer Großstadt leben und so gut wie jeder jeden kennt und alles erzählt wird sogar wenn man in der ecke beim pinkeln gesehen wird, und durch Solche Leute macht man sich Gedanken wie man am besten vorgehen sollte. Am besten ich warte mal ab was passiert und rufe die Polizei wenn es soweit kommen solllte hoffe nur ohne das meine Familie in Gefahr ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ambesten ich warte mal ab was passiert und rufe die Polizei wenn es soweit kommen solllte

Genau...

0x Hilfreiche Antwort

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