Hallo,
ich wurde zum dritten Mal innert einiger Jahre beim Schwarzfahren erwischt und habe deshalb eine Anzeige wg. Beförderungserschleichung erhalten. Ich bin 19 Jahre alt und hatte noch nie mit einem Gericht o.ä. zu tun. Wie ich hier gelesen habe, kann man als Ersttäter mit einer Einstellung des Verfahrens und Sozialstunden wg. Jugendstrafrecht rechnen. Nun zu meiner Frage: Bin ich - da nicht vorbestraft - Ersttäter, oder gilt das nicht, da ich ja zuvor schon zwei Mal erwischt wurde, allerdings ohne das es zu einer Anzeige kam?
Danke für ihre Antwort!
Ersttäter?
14. August 2006
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Frage vom 14. August 2006 | 16:47
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersttäter?
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#1
Antwort vom 14. August 2006 | 19:33
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Sie sind Ersttäter (wenn Sie noch nie -also auch wegen etwas anderem als schwarzfahren- belangt wurden).
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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