Ersttäter?

14. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.02.2009 04:43:02
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersttäter?

Hallo,
ich wurde zum dritten Mal innert einiger Jahre beim Schwarzfahren erwischt und habe deshalb eine Anzeige wg. Beförderungserschleichung erhalten. Ich bin 19 Jahre alt und hatte noch nie mit einem Gericht o.ä. zu tun. Wie ich hier gelesen habe, kann man als Ersttäter mit einer Einstellung des Verfahrens und Sozialstunden wg. Jugendstrafrecht rechnen. Nun zu meiner Frage: Bin ich - da nicht vorbestraft - Ersttäter, oder gilt das nicht, da ich ja zuvor schon zwei Mal erwischt wurde, allerdings ohne das es zu einer Anzeige kam?
Danke für ihre Antwort!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sie sind Ersttäter (wenn Sie noch nie -also auch wegen etwas anderem als schwarzfahren- belangt wurden).

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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