Ersatzfreiheitsstrafe /gemeinnützige Arbeit

10. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
jarillana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 10x hilfreich)
Ersatzfreiheitsstrafe /gemeinnützige Arbeit

hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe sehr auf eure schnellen und sachkundigen antworten, denn ich kenne mich überhaupt nicht mit diesem thema aus.

am freitag habe ich mit der "gewöhnlichen post" eine ladung zum strafantritt erhalten! 80 tage ersatzfreiheitsstrafe - bereits geleistete zahlungen seien bereits berücksichtigt.

da ich aus einem an mich ergangenen urteil eine gesamtstrafe von 1500€ zahlen musste und durch eine kontenpfändung die letzten beiden raten wohl nicht per dauerauftrag ausgeführt werden konnten, ist dies wohl die konsequenz..

ich bin direkt zur staatsanwaltschaft gefahren und wollte über möglichkeiten der abwendung dieses strafantritt sprechen.

irgendwie fand ich das kurze gespräch sehr suspekt und bin nun verunsichert.
der herr fragte mich, ob ich denn nicht gewillt sei, alternativ eine gemeinnützigen arbeit zu verrichten?

worauf ich natürlich sofort bejahte, denn ich wusste gar nicht, dass überhaupte eine solche möglichkeit besteht?
er sagte, dies stände alles in dem schreiben (ladung zum strafantritt) und ich dachte, ich hätte etwas nicht recht kapiert.
da steht allerdings definitiv GAR nichts! von dieser möglichkeit - nur, ein formular für meinen arbeitgeber, welches befugt, tagsüber aus der haft meiner arbeit nachzugehen.
dies macht für mich keinen sinn, da ich zzt. leider arbeitslos bin.

er teilte mir mit, dass ich das formular von zb. dem caritas - verband ausfüllen lassen solle und demnach der haft entgehen könnte..
ich musste weder das aktenzeichen nennen, damit er mal in seine datei schauen kann, noch wollte er mir etwas schriftliches über meine voraprache aushändigen - wie gesagt - ich habe dies wieder mal als "suspekt" wahrgenommen. hätte ja theoretisch auch anrufen können.


wie ich das jetzt im einzeln alles "richtig" machen soll, weiss ich nicht.
vielleicht könnt ihr mir die fragen beantworten

1. wieso erhalte ich überhaupt so ein wichtiges scheiben - ladung zum haftantritt - per post? also kein gelber brief bzw. per einschreiben?
nebenbei bemerkt, ist das schreiben vom 23.07. und kam bei mir erst am 07.08.2009 an!! woher weiss die polizei ( nach 14 tagen stehen die hier) WANN ich den brief erhalten habe bzw. wann der rausgeschicht wurde??
2. hat die staatsanwaltschaft "vergessen" mir evtl. das merkblatt über die gemeinnützige arbeit beizulegen?? da steht nämlich nichts..hätte ich dort nicht orgesprochen, hätte ich das nie erfahren..
3. muss ich diese arbeit selbst organisieren? und was, wenn ich nichts finde?
4. ich kann mir nicht vorstellen, dass mir z.b die caritas dieses formular ausfüllt, denn dies stellt eine bescheinigung dar, dass ich dort in einem festen arbeitsverhältnis stehe etc.. was an dem ja nicht ist.. was muss ich denn da vorlegen? wohl kaum reicht eine telefonische konversation ;-)
Wo bzw.WIE stelle ich einen antrag? oder ist das gar nicht nötig?? was ich kaum glaube..
5. wieso hat der herr nicht in den computer zu dem AK geschaut bzw. irgendeine notiz gemacht oder mir zumindestens meine vorsprache bestätigt - ich hab ja nix in der hand..
6. es wäre demnach ja für mich günstiger, ich hätte zb. 50 tagessätze a 50€ bekommen , denn dann hätte ich ja nur 50 tage arbeiten müssen und nicht 80 tage, oder?
7. muss das eine soziale einrichtung sein, in der die arbeit verrichtet/abgeleistet wird? schon peinlich, was soll ich denen denn sagen?

jedenfalls kann ich mir den strafantritt alleine schon deshalb nicht leisten, da ich alleinerziehende mutter bin.
dass ich danach die schulden los sein könnte und ich- mal ganz hoffnungsvoll- so evtl. noch an eine schöne arbeit kommen KÖNNTE! ist ein kleiner lichtblick..

ich freue mich auf eure antworten und hoffe auf kompetente hilfe!

DANKE - jarillana!



-- Editiert am 10.08.2009 16:24

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32889 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

ich verzichte mal auf die Beantwortung der Einzelfragen. In Berlin funktioniert das so: Man wendet sich an eine Einrichtung der Straffälligenhilfe, nämlich die "Freie Hilfe". Welche Einrichtung das in Ihrer Stadt macht, wird Ihnen die StA sicherlich auch am Telefon sagen können. Die Freie Hilfe vermittelt eine Einsatzstelle. Man kann sich auch selbst eine suchen. Die Einsatzstelle muß natürlich gemeinnützig sein. Und was Sie der Einsatzstelle als Bestrafungsgrund sagen, bleibt Ihnen überlassen. Sie müssen gar nichts sagen, im Übrigen beschäftigen die meisten Einsatzstellen regelmäßig Arbeit-statt-Strafe-Leute und sind insofern gewohnt, daß da Leute mit Geldstrafen auftauchen. Wichtig ist - das muß jetzt ganz schnell gehen!

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

1. Manchmal wird auch ein "normaler Brief" per Kurier eingeworfen. Das sieht man dem Brief nicht an. Die Polizei wird nicht automatisch nach Ablauf der Frist aus der Ladung tätig, sondern erst wenn der zust. Rechtspfleger der StA ein Festnahmeersuchen an die Polizei übermittelt.

2. wahrscheinlich

3. Man kann sie selbst organisieren oder sich eine zuweisen lassen. Nur haben Sie jetzt nicht mehr lange Zeit zum Suchen. Innerhalb der dieser Woche sollte das schon noch geklärt werden.

4. Nein, das Formular wird Ihnen die Cariatas sicherlich nicht ausfüllen

5. keine Ahnung. Warum haben Sie ihn das nicht gefragt? Vielleicht war er nicht der für Ihre Sache zust. Rechtspfleger...

6. Ja, das wäre "günstiger". Noch günstiger wäre es, wenn Sie 5 Tagessätze á 500,00 € bekommen hätten, dann hätten Sie nur 5 Tage arbeiten müssen ;) Da aber die Anzahl der Tagessätze das "Maß der Schuld" ausdrückt, werden eben auch danach die Arbeitsstunden berechnet.

7. Ja, eine gemmeinnützige Einrichtung. Sagen Sie denen, wie es ist. Sie können ja auch bei der Gerichtshilfe der StA (die ist in den meisten Bundesländern zuständig) nachfragen, welche Stelle nahe Ihres Wohnsitzes (Strasse) in Frage kommt. Diese Stellen haben dann ja regelmäßig Leute zum Stunden abarbeiten. Für die sind Sie also "nichts neues"

quote:
jedenfalls kann ich mir den strafantritt alleine schon deshalb nicht leisten, da ich alleinerziehende mutter bin.


Danach fragt keiner, wenn die "Deadline" überschritten ist und das Festnahmeersuchen raus. Dann fahren Sie ein. Deswegen ist es -wie Mümmel schon sagte- mega-wichtig, dass Sie sich jetzt sofort kümmern und Kontakt zur Gerichtshilfe der StA aufnehmen (ich weiß ja nicht, wo Sie bisher gewesen sind??) Aus welcher Stadt kommen Sie denn? Dann kann ich Ihnen die Stelle evtl. auch nennen...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jarillana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo bob!

erst einmal vielen dank für deine hilfreiche antwort!

ich komme aus duisburg und es wäre nett, wenn du mir dort eine zuständige anlaufstelle nennen könntest.

ich habe den sachbearbeiter natürlich um eine schriftliche bestätigung gebeten, aber die wollte er mir nicht geben.

das verhältnis mit den tagessätzen finde ich ja schon reichlich komisch..;-(

danke, gruss,

jarillana

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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
das verhältnis mit den tagessätzen finde ich ja schon reichlich komisch..;-(


Eigentlich ist es gabz einfach (und auch gerecht):

Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen. Jemand der z.B. 900,00 € netto verdient bekommt also idR. einen Tagessatz von 30,00 €. Rechnet sich so:
900 € / 30 Tage(=1 Monat) = 30,00 € = 1 Tag(essatz)

Jemand der 1.500,00 verdient kommt auf einen Tagessatz von 50,00 €
1500 € / 30 Tage = 50,00 € = 1 Tagessatz

Die Anzahl der Tagessätze drückt -wie schon gesagt- das Maß der Schuld aus. Wenn eine Tat also z.B. 100 Tagessätze an Strafe "wert" ist, würde Person 1 (mit den 900 € EInkommen) = 3000 € (100 X 30) Strafe zahlen. Person 2 (mit den 1.500 Einkommen) würde = 5000 € (100 X 50) zahlen, obwohl er genauso zu 100 Tagessätzen verurteilt wurde. Aber da er ein höheres Einkmmen hat, muß er mehr zahlen, da es ihm -im Verhältnis- genauso "weh tut" wie dem anderen.

Bei der gemeinnützigen Arbeit geht man jedoch davon aus, dass eine Stunde gem. Arbeit von Person 1 genauso viel "wert" ist, wie eine von Person 2. Daher müßten beide 600 Stunden (100 X 6) arbeiten.

In Duisburg gibt es leider kaum entsprechende Bearatungsstellen: Meine schlaue Datenbank hat nur diese eine gefunden:

AWO Straffälligenhilfe

Sie können sich aber auch direkt an die Staatsanwaltschaft wenden (die zuständige Geschäftsstelle (und deren Telefondurchwahl) bekommen Sie über das Aktenzeichen raus - wie genau ist im folgendem Link erklärt)

Geschäftsstellenverzeichnis

Die Telefonnummer ist 0203 9938 - XXX . Die Ziffern die an die Stelle der 3 Xe gehören, ermitteln Sie wie gesagt anhand Ihres Aktenzeichens über die verlinkte Liste.


Unter dem folgendem Link finden Sie ein Formular der StA Duisburg zur Umwandlung der Strafe in gemeinnützige Arbeit im doc. Format

http://www.sta-duisburg.nrw.de/service/Formulare/freiearbeit.dot

Kopieren Sie den Link in Ihren Internetbrowser (oder klicken ihn an, wenn es geht) und wählen Sie im folgenden Fenster bei "Datei öffnen mit" das Programm "Word".

In dem Antrag müssen Sie sich dann entsprechend entscheiden, ob Sie selbst eine Stelle benennen (eintragen) wollen, oder ob Ihnen die StA eine zuweisen soll. Im Antrag sind beide Möglichkeiten vorgegeben.



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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"



-- Editiert am 10.08.2009 21:03

1x Hilfreiche Antwort

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