Ersatzfreiheitsstrafe - Könnte mir ein Anwalt helfen?

23. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.12.2008 13:30:38
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersatzfreiheitsstrafe - Könnte mir ein Anwalt helfen?

Hallo zusammen,

ich muss den Rest einer Geldstrafe (680,-) bezahlen,
kann dies aber zur Zeit nicht.

Nach Weihnachten kommt wieder neues Geld, dann bin ich auch bereit,
dieses zu bezahlen, nur jetzt eben nicht.

Da Ratenzahlungen schon vereinbart waren,
ich diese Rate aber 2 x nicht einhalten konnte,
wurde nun die Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet.

Die 4 Wochen Frist, in denen ich entweder bezahlen bzw.
die Haft antreten soll endet am 25.12.

Da an diesem Tag bekanntlich Weihnachten ist,
könnte ich schon aus rein technischen Gründen nicht bezahlen.

Muss ich jetzt damit rechnen, daß hier auf Weihnachten
direkt ein paar Jungs der Trachtengruppe auftauchen und mich mitnehmen
oder ginge ein Haftbefehl erst nach Weihnachten raus.

Das Problem: Ich bin selbstständig, ginge ich also in Haft,
wäre gar keine Chance auf neues Geld und meine beiden letzten Kunden
wären auch für immer weg und meine paralelle Jobsuche wäre auch hinüber.

Lässt man mich noch mal versuchen kann ich alles bereinigen.

Bei Telefonaten mit der Staatsanwaltschaft kommt man sich alleine
immer sehr verloren vor, da gibt es nur schwarz und weiss PUNKT

Könnte mir ein Anwalt helfen, wenn ja, was kostet das
oder gibt es ne Möglichkeit hier Erleichterungen zu bekommen?

Vielen Dank
Henni0815

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Da an diesem Tag bekanntlich Weihnachten ist,
könnte ich schon aus rein technischen Gründen nicht bezahlen.


Was steht dem technisch entgegen? Geldautomaten funktionieren auch Weihnachten. Und die Polizei nimmt Weihnachten auch Geld entgegen :)

Muss ich jetzt damit rechnen, daß hier auf Weihnachten
direkt ein paar Jungs der Trachtengruppe auftauchen und mich mitnehmen
oder ginge ein Haftbefehl erst nach Weihnachten raus.


Wenn dann ginge der HB wegen der Feiertage und dem darauf fogendenden WE wohl erst am 29.12. raus, da der zust. Rechtspfleger an Feiertagen und Wochenende wohl eher nicht arbeitet.

Das Problem: Ich bin selbstständig, ginge ich also in Haft,
wäre gar keine Chance auf neues Geld und meine beiden letzten Kunden
wären auch für immer weg und meine paralelle Jobsuche wäre auch hinüber.


Ja, *gelegen* kommt eine Haftstrafe selten. Sie hätten aber ja die Möglichkeit gehabt die Ratenzahlung einzuhalten. Wenn eine Arbeitsstelle (ersatzweise Selbständigkeit) vor Strafvollzug schützen würde, wären unsere Haftanstalten weitaus nicht so voll wie sie es sind. Das es aber nicht sein kann, dass nur Arbeitslose ihre Strafen absitzen müssen, dürfte ja klar sein. Wobei auch die sicher gute Gründe vorbringen könnten, warum es *besser wäre*, wenn sie nicht sitzen müßten.

Könnte mir ein Anwalt helfen, wenn ja, was kostet das
oder gibt es ne Möglichkeit hier Erleichterungen zu bekommen?


Was sollte der tun? Eine Ratenzahlung bewilligt zu bekommen, haben Sie ja selber geschafft. Umwandlung in gemeinnützige Arbeit dürfte nicht mit Ihrer Selbständigkeit vereinbar sein, und ginge eh nur bei seeehr geringen Einkommen.

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