Ersatzfreiheitsstrafe - Sozialstunden - Abbezahlung der Restsozialstunden / Als Raten

6. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
nixbesonderes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersatzfreiheitsstrafe - Sozialstunden - Abbezahlung der Restsozialstunden / Als Raten

Guten Tag.

Ich hatte letzten Jahres eine Geldstrafe für Amfetaminkonsum im Strassenverkehr mit dem Mofa erhalten. Weil ich in eine andere Stadt verzogen bin und so auf Post nicht zeitig reagieren konnte, konnte ich das Mittel der abzahlung der daraus resultierenden Geldstrafe auf Raten nicht fristgerecht geltend machen, weshalb mir nach dem erhalt einer Haftaufforderung zur Ersatzfreiheitsstrafe nichts anderes blieb als die Ersatzfreiheitsstrafe als Sozialstunden abzuarbeiten. Dabei rausgekommen sind 400 Sozialstunden, von denen ich nun schon über 200 abgearbeitet habe. Durch neue Nachbarn, in meinem Männerwohnheim habe ich aber nun zunehmend jeden Tag Schlafprobleme und sehe es kommen, das ich die Sozialstunden bald nicht mehr weiter ableisten kann. Ich habe schon viele Fehlstunden, die mein Chef aber noch grade so toleriert.

Meine Fragen nun:
Es ist mir ja gestattet, den offenen Betrag jederzeit auszubezahlen. Werden dabei die bereits geleisteten Sozialstunden 100% angerechnet? Besteht weiter eventuell die Chance, im nachhinein noch eine Ratenvereinbarung zu schliessen mit der Staatsanwaltschaft? Was habe ich noch für Mittel oder Rechte, die mir hilfreich sein könnten, in der Zeit wo ich im Männerwohnheim wohne, bei der LVR also einer Hilfeeinrichtung für wohnungslose?

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7 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, die bisher geleisteten Sozialstunden werden angerechnet. Wenn durch die bisher geleisteten Stunden die Hälfte der Strafe erledigt ist, ist jetzt also nur noch die Hälfte der ursprünglichen Geldstrafe zu bezahlen. Ob sich die Staatsanwaltschaft jetzt noch auf eine Ratenzahlung einlässt, muss man mit dem zuständigen Rechtspfleger besprechen. Das kann klappen, oder auch nicht.

Im Übrigen gibt es keine besonderen Rechte hinsichtlich der Strafvollstreckung, weil man in einem Männerwohnheim wohnt.

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#2
 Von 
nixbesonderes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

Wäre es so also sinnvoll sich wieder einen Drucker zuzulegen und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzufragen, wieviele Sozialstunden noch offen sind, bzw wie teuer es wäre die restlichen Stunden an einem Stück auszubezahlen - Mit der Erklärung durch gesundheitliche Probleme und die momentanen Lebenssituation und in einem Stück zu fragen, ob die Staatsanwaltschaft vieleicht ausnahmsweise einer Ratenzahlung zustimmen würde?

Jemand meinte noch auf einer anderen Internetseite, das die abgeleistetetn Sozialstunden nur zu 60% angerechnet werden. Wie kommt der darauf? Das wurde bei Gutefrage.net geschrieben.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Jemand meinte noch auf einer anderen Internetseite, das die abgeleistetetn Sozialstunden nur zu 60% angerechnet werden. Völliger Quatsch.
Wie kommt der darauf? Woher soll hier einer wissen, warum im Netz irgendwer Quatsch erzählt?
Wäre es so also sinnvoll sich wieder einen Drucker zuzulegen und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzufragen, wieviele Sozialstunden noch offen sind, bzw wie teuer es wäre die restlichen Stunden an einem Stück auszubezahlen - Mit der Erklärung durch gesundheitliche Probleme und die momentanen Lebenssituation und in einem Stück zu fragen, ob die Staatsanwaltschaft vieleicht ausnahmsweise einer Ratenzahlung zustimmen würde? Wäre es. Ausdrucken kann man übrigens auch in Internetcafes. By the way könnte man auch den Sozialdienst des Wohnheims um Unterstützung bitten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
nixbesonderes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
By the way könnte man auch den Sozialdienst des Wohnheims um Unterstützung bitten.


Leider können die glaube ich nicht bei Schlafstörungen helfen, nur weil sich meine psychische Gesundung nach Krise, unbedingt jetzt einstellen möchte, wo ich zur Zeit genau im gleichen Haus die Sozialstunden ableiste. Leider bin ich viel am nachdenken und verarbeiten, sodass ich abends wach und morgens immer erst um 9 Uhr fit bin, also viel zu spät.
Da können die nicht viel machen.

-- Editiert von nixbesonderes am 06.11.2018 13:50

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Leider können die glaube ich nicht bei Schlafstörungen helfen Bei Briefen an die Staatsanwaltschaft allerdings schon...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
nixbesonderes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach so, ja man kann das ja mal erfragen. Danke.

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Wäre es so also sinnvoll sich wieder einen Drucker zuzulegen und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzufragen, wieviele Sozialstunden noch offen sind, bzw wie teuer es wäre die restlichen Stunden an einem Stück auszubezahlen -


Bei der StA kann man auch handgeschriebene Briefe lesen ;)

Wenn man weiß, wie viele Stunden man bereits geleistet hat und wie hoch die ursprüngliche Geldstrafe war (X Tagessätze a X Euro) kann man das auch selbst ausrechnen. Bzw. das Bundesland ist noch wichtig, da man in die entsprechende Ersatzfreiheitsstrafenabwendungsverordung schauen muss, wie der Anrechnungsfaktor (1 Tagessatz = X Stunden) ist.

Man kann aber natürl. auch bei der StA nachfragen, wieviel (in Euro) von der Geldstrafe nun noch übrig ist. Allerdings wissen die auch nicht, wie viele Stunden man schon gemacht hat. Die müssten also erst bei der Arbeitsstelle nachfragen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.11.2018 02:47

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