Erneute Vorladung nach schriftlicher Stellungnahme

22. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.02.2020 20:00:49
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneute Vorladung nach schriftlicher Stellungnahme

Hallo,
ich habe eine Vorladung als beschuldigter wegen Beleidigung erhalten weil ich einem Mann eine SMS geschrieben habe, in der es sinngemäß heißt: "ich weiss das du die Kinder missbraucht hast, Lena (Name geändert) hat mir alles erzählt und ich glaube ihr, du brauchst es auch nicht abzustreiten"
Ich habe vor ein paar Tagen schriftlich stellungnahme dazu gehalten in der ich sinngemäß schrieb: " meine Tochter erzählte mir über Thomas (Name geändert) das dieser ihr an den Po gefasst hat und sie geküsst hat. Sie erwähnte auch das sie Angst vor ihm hat. Sie erwähnte auch das sein 8jähriger Sohn dabei war und das auch dieser ihr an den Po gefasst hat. Als ich sie fragte was noch passiert ist, lenkte sie vom Thema ab und redete nicht mehr darüber.ich dachte daran wie sie in der Vergangenheit immer erwähnte das sie angst vor ihm hat und weinte wenn sie ihn sah. Ich dachte daran wie ich sie alleine bei meiner Familie gelassen habe um einkaufen zu gehen. Zu dem Zeitpunkt war Thomas mit seinem Sohn auch dort zu Besuch gewesen. Anhand dieser Tatsachen dachte ich das er meine Tochter missbraucht hat und ich dachte auch das er seinen Sohn missbraucht weil meine Tochter erwähnte das er auch anwesend war bei dem Geschehen. Ich schrieb ihm also die Nachricht und dachte somit würde er seinem Sohn nichts mehr tun, wenn Thomas wüsste das meine Tochter mir alles erzählt hat. Zur Polizei bin ich damals nicht gegangen, da ich meine Tochter erst in Psychologische Behandlung geben wollte. Es tut mir leid daß ich diese Nachricht an Thomas geschickt habe, es wird nicht mehr vorkommen "
So ungefähr war meine Stellungnahme. Jetzt habe ich aber eine Email erhalten, von einer anderen Polizei Stelle. Von der Polizeihauptkommissarin, die mich nächste Woche Samstag vorladen möchte. Jetzt im Nachhinein denke ich mir, das ich mich nur noch mehr belastet habe und zwar mit einer anderen Straftat: unterlasse Hilfeleistung. Ich vermute sie wollen mir sagen daß es unterlasse Hilfeleistung war, das ich damals nicht zur Polizei gegangen bin und somit sein Sohn in Gefahr gebracht habe. Jetzt habe ich natürlich Angst ins Gefängnis zu kommen. Meine Tochter erwähnte damals zwar nicht das Thomas auch bei seinem Sohn irgendwas gemacht hat aber sie erwähnte das sein Sohn anwesend war und ihr ebenfalls an den Po gefasst hat. In der Stellungnahme bestätige ich ja nochmal wie sehr ich damals davon überzeugt war er würde seinem Sohn etwas antun, weshalb ich Thomas die Nachricht schrieb. Ich dachte auch damals wurde es keinen Sinn machen zur polizei zu gehen, weil die Beweise zu gering waren und meine Tochter ja auch nicht erwähnte das Thomas seinem Sohn etwas getan hat. Trotzdem schreibe ich ja das ich davon überzeugt war, er würde ihm auch etwas tun, deshalb werde ich mit so einer Aussage nicht weit kommen. Vorab: meine Tochter war noch nicht in psychologischer Behandlung, da mir eine Therapeutin nach dem Erstgespräch nicht gefallen hat und das nächste Erstgespräch wird vermutlich erst in 2-3 Wochen stattfinden. Das habe ich jedoch nicht reingeschrieben in die Stellungnahme. Die Nachricht an Thomas schrieb ich am 11.5.2018. Hat jemand eine Vermutung was nun Geschehen könnte? Ich habe wirklich Angst ins Gefängnis zu müssen. Lg

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5 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Jetzt im Nachhinein denke ich mir, das ich mich nur noch mehr belastet habe und zwar mit einer anderen Straftat: unterlasse Hilfeleistung. Und auf die Idee, daß die Polizei nunmehr prüfen muß, inwieweit gegen diesen Thomas zu ermitteln ist, sind Sie noch nicht gekommen? Von unterlassener Hilfeleistung ist hingegen weit und breit nichts zu sehen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12307.02.2020 20:00:49
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Jetzt im Nachhinein denke ich mir, das ich mich nur noch mehr belastet habe und zwar mit einer anderen Straftat: unterlasse Hilfeleistung. Und auf die Idee, daß die Polizei nunmehr prüfen muß, inwieweit gegen diesen Thomas zu ermitteln ist, sind Sie noch nicht gekommen? Von unterlassener Hilfeleistung ist hingegen weit und breit nichts zu sehen...


Danke für ihre Antwort.
Leider nein, ich weiss ziemlich dumm. Ich war so sehr damit beschäftigt das ich mich mit meiner Stellungnahme aus einer eventuellen Gefängnisstrafe rausziehe, das ich gar nicht weiter gedacht habe. Aber es beruhigt mich schon, das sie sagen es wäre von unterlassener Hilfeleistung nichts zu sehen. Daher, denken sie also, das es für mich persönlich keine weiteren Konsequenzen nach sich zieht?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Daher, denken sie also, das es für mich persönlich keine weiteren Konsequenzen nach sich zieht? Es wird dann halt die Frage sein, ob sich die Vorwürfe gegen Thomas erhärten. Denn jemanden wider besseres Wissen gegenüber der Polizei einer Straftat zu bezichtigen, ist natürlich ebenfalls verboten. Nun können Sie ja einwenden, daß Ihre Tochter Ihnen das glaubhaft versichert hat. Dann ist in jedem Fall das "wider besseres Wissen" vom Tisch. Und wenn wirklich was an den Vorwürfen dran, wird man sich kaum noch mit Ihnen befassen, sondern eher mit Thomas. Allerdings wird Ihre Tochter dann als Zeugin gebraucht werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
guest-12307.02.2020 20:00:49
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Daher, denken sie also, das es für mich persönlich keine weiteren Konsequenzen nach sich zieht? Es wird dann halt die Frage sein, ob sich die Vorwürfe gegen Thomas erhärten. Denn jemanden wider besseres Wissen gegenüber der Polizei einer Straftat zu bezichtigen, ist natürlich ebenfalls verboten. Nun können Sie ja einwenden, daß Ihre Tochter Ihnen das glaubhaft versichert hat. Dann ist in jedem Fall das "wider besseres Wissen" vom Tisch. Und wenn wirklich was an den Vorwürfen dran, wird man sich kaum noch mit Ihnen befassen, sondern eher mit Thomas. Allerdings wird Ihre Tochter dann als Zeugin gebraucht werden.


Danke!

Meine Tochter ist 2 und wird im November 3. Sie wird doch dann wohl kaum in den Gerichtssaal müssen oder? Wie laufen solche Vernehmungen mit kleinen Kindern denn ab? Wissen sie das?
Lg

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Als was sind Sie denn in der neuen Ladung überhaupt bezeichnet? Als Beschuldigte oder als Zeugin?

Was den sexuellen Missbrauch angeht, scheinen Sie den ja wohl mittlerweile selbst nicht mehr so ganz ernst zu nehmen (also dass der wirklich stattgefunden hat) wenn sie nach fünf Monaten noch keine Behandlung in die Wege gebracht haben. Was hat Ihnen denn an der ersten Therapeutin nicht gefallen?

Und -ohne irgendwelche "Anzeichen ignorieren" zu wollen- ganz ehrlich:
Wenn ich mit meiner Großnichte, etwa im gleichen Alter, herumalbere kommt es ganz notgedrungen und zwangsläufig vor dass ich Sie dabei auch mal am Hintern berühre, z.B. wenn ich sie auf den Arm nehme und mir auf die Schultern setze, um dann mit ihr durch die Gegend zu traben. Einen Kuss auf die Wange zum Abschied oder zur Begrüßung bekommt sie selbstverständlich auch, solange nicht erkennbar ist, dass sie das nicht möchte... da aber auch wir Erwachsenen im engeren Familienkreis uns eigentlich immer mit Umarmung und Wangenkuss begrüßen, möchte sie das natürlich auch.

Und dass ein Achtjähriger beim Spielen seine Spielgefährten mal(!) am Po berührt, ist wohl auch nicht mega-unnormal.

Wenn Kinder in diesem Alter überhaupt als Zeugen vernommen werden, geschieht das meistens durch den Ermittlungsrichter, ausserhalb der Hauptverhandlung und sicherlich in Anwesenheit einer Kinderpsychologin und der Mutter. Die Vernehmung würde dann aufgezeichnet (Video) und in der Hauptverhandlung abgespielt.

Ich bezweifle aber ganz stark das hier überhaupt Anklage gegen diesen Thomas erhoben werden wird, bei der gegebenen Beweislage. Außer er wäre einschlägig vorbestraft. Dann sieht die ganze Geschichte wahrscheinlich etwas anders aus.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.09.2018 19:58

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