Erneute Straftat (Diebstahl ca. 1000 Euro) während Bewährungszeit - droht Haft?

11. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Vergessen2014
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Erneute Straftat (Diebstahl ca. 1000 Euro) während Bewährungszeit - droht Haft?

Mein Ex-Freund hat mich während der Beziehung bestohlen. Er hat Schmuck+Handy entwendet und diesen (insg. 5 Pfandleihscheine)ins Pfandleihhaus gebracht. Er bekam dafür ca. 850€. Tatsächlicher Wert ca. 2500€. Zu dem hat er noch Bruchgold zum Einschmelzen verkauft. Er bekam dafür 85€.
Er hat in der Vergangenheit mehrere Vorstrafen wegen Raub, Betrug, Diebstahl,Fahren ohne Führerschein und wurde teilweise auch zu Haftstrafen verurteilt. Momentan hat er wegen Betrug und Insolvenzverchleppung 17 Monate auf Bewährung und hat einen Bewährungshelfer. Muss er damit rechnen wegen dem Diebstahl nun doch eine Haftstrafe zu bekommen?
Ich hab ihn angezeigt, die Pfandleihhäuser haben ihn angezeigt (hab den Schmuck per richterlichen Beschluss dort beschlagnahmen lassen)und er hat selber auch eine Selbstanzeige gestartet um wohl besser dazustehen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

bei der Summe die da im Raum steht 850€+85€ = 935€
könnte wirklich eine Haftstrafe rauskommen.

dann könnte selbstverständlich auch die Bewährung wiederrufen werden.

wenn er für den Jetzt begangen Diebstahl eine haftstrafe bekommt dann ist ein Bewärhungswiederuf sehr warscheinlich

bekommt er eine Geldstrafe dann könnte das Gericht die Bewärhungszeit auch verlängern.
aber zuerst muss er rechtskräftig verurteilt werden dann wird man sehen was weiter passiert

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#2
 Von 
Vergessen2014
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Summe trifft ja so nicht ganz zu. Für den Schmuck im Pfandleihhaus bekam er rund insgesamt die 935€.
Allerdings sind zwei Ringe (dies hab ich heut erst erfahren) Spurlos verschwunden. Die ermittelnde Beamtin sagte mir die seien im Pfandleihhaus nicht mehr auffindbar.
Das heisst zusätzlich noch mal ca. 850€ verlust.
Dann liegen wir schon bei insgesamt 1785€ Schaden.
Er ist davon überzeugt das er eine Haftstrafe bekommt, was auch legitim wäre.
Von seinen ganzen Vorstrafen wusste ich ja nichts bis es zu dem Vorfall kam.
Wie gesagt: Diebstahl, Betrug und Raub...dafür gab es schon Strafen in seiner Vergangenheit und er scheint ja nicht daraus zu lernen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

einschlägige vorstrafen
Straftat in laufender Bewährungszeit
das sieht wirklich düster aus

Das Gericht wird prüfen, ob hier eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann.
also,daß er künftig keine Straftaten mehr begeht. Je mehr Vorstrafen umso schlechter.
hohe Rückfallgeschwindigkeit,einschlägige Vorstrafen,unbeeindruckt von Vorstrafen

da wird es auf die genaue Höhe des Schadens nicht mehr viel drauf ankommen!!

mit sicherheit kann keiner sagen was rauskommt aber alles andere als Haft + Bewährungswiederruf wäre überraschend

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