Hallo,
Ich habe da ein problem.
Einem Freund von mir hat die Polizei eine videokasette aus einer Videokamera weggenommen (beschlagnahmt)..auf dem Video, welches bestimmt schon 7 Jahre alt ist, ist zu sehen wie eine gruppe von ca 4-5 leuten am rauchen ist (eh klar was.:-))
jetzt hat mein freund wegen dem video bereits eine gerichtsverhandlung hinter sich ( wurde verurteilt...er war auch auf dem Video zu sehen.. )----aber darum geht es weniger-------
jetzt folgendes:
jetzt hat er von der Polizei eine vorladung zu einer Zeugenaussage bekommen. und die wollten natürlich von Ihm die Namen der Leute, die noch neben ihm auf dem video zu sehen sind, wissen.
Er hat aber keinen Namen gesagt.......der Polizeibeamte sagte das er das wegen der Staatsanwaltschaft machen muss.
nun meine Frage:
wie lange kann dieses ermittlungsverfahren laufen (da die Tat mit sicherheit 7 jahre zurückliegt.) ??? und es keine Zeugen ausser dem video gibt.
Kann mir, da ich auch auf dem video bin, noch etwas passieren??
Wie gesagt die Polizei hat nur dieses Video....aber keine namen, was kann passieren wenn die meinen namen rausbekommen?
(Ich denke zwar nicht das die das ohne eine Zeugenaussage schaffen, aber wer weiß!!) muss ich dann mit einem eigenen ermittlungsverfahren rechnen??
für eure Hilfe bin ich sehr dankbar....
Thoz
Ermittlungsverfahren - Video ohne Namen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Also, ausschliesslich aufgrund eines 7 Jahre alten Videos, auf dem Leute rauchenderweise zu sehen sind, kann niemand verurteilt werden (es sei denn es gibt weitere Beweise, Aussagen)
Denn:
1. Ist der "reine Konsum" von Drogen nicht strafbar.
2. Müßte nachgeweisen werden, daß dort Drogen (und nicht z.B. nur Tabak) geraucht wurden (wie soll das gehen?)
3. Verjährt Drogenbesitz/-erwerb (wenn es nicht um große Mengen geht) nach 5 Jahren.
Also, etwas mehr als nur das Video muß die Polizei, bzw. das Gericht schon gehabt haben.
Was Dich betrifft, würde ich mich -wenn nachweisbar ist- daß das Video 7 Jahre alt ist einfach auf die Verjährung nach § 78 StGB berufen (natürl. ohne die Sache als solches zuzugeben).
Auf jeden Fall ganz schön merkwürdig das ganze...
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Hallo, nun verrat doch erstmal, in welchem Zusammenhang dieses Video beschlagnahmt wurde. Ich meine die Polizei geht doch nicht einfach zu emand hin und sagt gib mir die Kassette??!!
Die nächste Frage ist, wieso liegt eine 7 Jahre alte Videokassette in einer Kamera? Zum überspielen?
Und wegen was genau wird ermittelt? Dealerei? Was war denn genau zu sehen?
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" Was du nicht willst, was man dir tu, das tu auch keinem andren zu!!!"
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Alles sehr undurchsichtig!!!
Beginnend bei der Beschlagnahme bis hin zur Verhandlung!
Also das Filmchen kann es wirklich nicht nur gewesen sein!!
@!Streetworker!: der Konsum ist nicht strafbar, aber wenn der Film zeigt, dass die "rauchen" werden die vermutlich dieses "unförmige Papierstück" in der Hand gehalten haben = Besitz!
Aber wo ist der Beweis, WAS geraucht wurde!!!
Also entweder der Fragensteller gibt hier mal die Details an - oder es ist glaube nicht fundiert zu beantworten!!!
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
@Amira:
Wenn ich das selber so genau wüsste..Die Polizei hat ihm die kasette weggenommen, weil leute in einem Park die bullen gerufen haben und gesagt haben er hätte Sie gefilmt....schwupps...kasette weg....und der typ is au net grad der wo sich mit gesetzen gut auskennt....das ist ja aber nun auch egal...Die kasette ist jetzt bei den Cops..kann man nix ändern....is blöd i weiß
Die 7 jahre alte kasette lag da drin, weil er sich eine neue Kamera gekauft hatte nachdem er ca. 4-5 Jahre keine Kamera mehr hatte....und er hatte halt noch alte KAsetten
Was auf dem Video zu sehen ist weiß auch keiner von uns mehr so genau....(wer weiß das auch noch...ich war da ungefähr 15) es hat keiner zu gesicht bekommen....weder bei der Polizei noch bei Gericht.
Ermittelt wird gegen unbekannt.......Ich denke man sieht nur wie wir Konsumieren und halt vermutlich der Besitz...
@gustl:
Mein freund wurde verurteilt, weil er als beschuldigter bei der Polizei aussagen sollte (aufgrund des Videos), was der depp auch gemacht hat, und hat mehr oder weniger so einiges zugegeben.(das er selber geraucht hat, das er mal was gekauft hat usw.). Aber keine Namen genannt.
"JA, ich weiß der is mehr oder weniger selber schuld"
Urteil lautet auf "abgabe von btmg an Minderjährige", da der freund damals bereits über 18 war. ein paar Mon. Bewährung hat er bekommen.
richtig vermutet....nicht nur so ein "unförmiges Papierstück" sondern auch so eine "komische Blumenvase aus Glas...." war vermutlich zu sehen. Wie gesagt keiner weis es mehr genau.....
Der beweis ist mit sicherheit die erste aussage von meinem freund für die er auch verurteilt wurde.
Er hat aber unsere Namen nicht gesagt, auch nicht als er ein zweites mal bei der Polizei aussagen sollte als Zeuge gegen unbekannt.
Ich hoffe damit wird es ein bischen klarer....will au net zu konkret werden.... wer weiß....
Trotzdem schonmal vielen dank an alle...
Naja, gut, wenn dein "Freund" so schlau war eine Aussage zu machen.... Der Film wurde deshalb nirgends gezeigt, weil er nicht als Beweismittel anerkannt werden darf. Desweiteren hätte es Eurer Zustimmung bedarf, dieses filmchen überhaupt zu zeigen.
Aber wie kommen die denn jetzt auf dich?
Normalerweise ist die ganze Sache auch, wie vorher schon erwähnt, verjährt.
@ gustl
quote:
@!Streetworker!: der Konsum ist nicht strafbar, aber wenn der Film zeigt, dass die "rauchen" werden die vermutlich dieses "unförmige Papierstück" in der Hand gehalten haben = Besitz!
Aber wo ist der Beweis, WAS geraucht wurde!!!
Eben, zum einen das (was wurde geraucht!?) und zum Thema "Besitz" gibt es einige Urteile dahingehend, daß der bloße "mitrauchen in einer Gruppe", also das "annehmen und rauchen" eines Joints den man nicht selber "gebaut" hat, keinen "Besitz" iSd. § 29 BtmG darstellt.
@ Thomass
Ja, wenn Dein Freund ein Geständnis abgelegt hat, ist es auch kein Wunder wenn er verurteilt wird.
Wenn es außer dem Video keine weiteren Beweise, bzw. Aussagen gegen Dich gibt wirst Du sicher nicht verurteilt werden. Nur aufgrund des Videos wird nicht einmal Anklage erhoben werden, zumal die Sache -soweit sie Besitz nach § 29 BtmG betrifft- eh verjährt ist (5 Jahre).
Insofern hat Dein Kumpel sich doppelt selber angeschmiert, wenn er einen Verstoß nach § 29a BtmG (Abgabe an Minderjährige) gestanden hat. Denn das verjährt, aufgrund der höheren Strafandrohung (bis zu 15 Jahren) erst nach 20 Jahren. Hätte er nur Besitz/Erwerb gestanden hätte man ihm -aufgrund Verjährung- auch nichts mehr gekonnt.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
@amira:
Die wollten halt unbedingt von meinem freund Die Namen wissen, wer da alles auf dem video noch zu sehen ist......drum hab ich da einwenig schiss gehabt......
Die ermitteln halt gegen unbekannt.....und da bin ich betroffen.....noch wissen die keinen Namen ich denke auch nicht, das die das rausbekommen.
@ Streetworker
das mit meinem freund passt ja jetzt auch soweit.......das verfahren ist abgeschlossen.....da isser selbst schuld...da habt Ihr mir schon mal sehr geholfen das alles besser nachvollziehen zu können.
Es gibt außer dem Video keine anderen Beweise oder Aussagen (hoff ich mal), sonst würden die ja nicht gegen unbekannt ermitteln.
Also alles in allem keine große Gefahr so wie ich das hier verstanden habe....is ja eh verjährt..........
Vielen dank an euch.......es ist mir jetzt um einiges wohler, da ich mit all dem zeug nichts mehr am Hut habe. Wäre ja schon ein Hammer wenn einem eine 7 Jahre alte Jugendsünde (fast noch Kindersünder) nochmal einholt...und einem evtl. auch noch ärger bringt....
Viele Grüße
Thoz
Also ich hab auch Videos wo ich ne Zigarette rauche.
Muss ich deswegen jetzt ins Gefängniss?
Und jetzt?
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