Ermittlungsverfahren Arbeitnehmeranteile

26. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
lisaMarie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren Arbeitnehmeranteile

Wünsche einen schönen guten Abend

Wir haben ein riesiges Problem ,und meine Hoffnung ist eventeuell
hier ein paar Ratschläge oder Meinungen zu hören.

Leider muß ich ein wenig ausholen und hoffe sie nicht zu ermüden,und es ein wenig verständlich rüberzubringen.

Mein Mann war 1999 bis 2003 mit einem kleinen Baugewerbe(monteuer) selbstständig.
Beschäftigt hatte er eine Aushilfe,der zu diesem Zeitpunkt noch in der arbeitslosenhilfe war,so das wir regelmässig die verdienstbescheinigung mit stundenlohn ect an das Arbeitsamt schickten.
Im Jahre 2000 musste mein Mann zum Arbeitsamt um die Winterbauumlage zu besprechen.Hier wurde im von dem Sacharbeiter auch der Stundenlohn für die Aushilfe genannt.Natürlich ist mein Mann auch von der richtigkeit ausgegangen.
Mitte 2001 hatten wir dann eine Prüfung vom Arbeitsamt
hier wurde uns dann gesagt das der stundenlohn nicht korrekt wäre und ganze 1,-euro zu wenig gezahlt wurden.Sie verechneten den Stundenlohn bis 1999 nach.
Und hatte ausserdem ein Bussgeld von 5000,.Euro zur Folge.
Desweiteren meldete nun auch noch die ZVK und die Krankenkasse.Die alle samt nun eine nachverrechnung vorgenommen haben.Die Arbeitnehmeranteile hatten wir immer abgeführt.
Bereits ende 2002 konnte mein Mann nicht mehr arbeiten weil er krank wurde.2003 meldete er sein Gewerbe ab.
Wir hatten nicht die Möglichkeit richtig zu stellen das der Stundenlohn und so genannt ist,hier reichte die eidesattliche versicherung des SA vom Arbeitsamt.
Durch die Krankheit (mein Mann wurde z.Rentner)befinden wir uns in grosser finanzieller Not so das mein Mann Anfang 2004 in die R-Insolvenz musste.
Heute hat mein Mann eine Vorladung zur Polizei bekommen.
Der Vorwurf Bankrott,Vorenthaltung und Veruntreuungz.n der Krankenkasse.
Leider komme ich damit garnicht klar,oder besser gesagt ich verstehe das nicht.
Finanziell können wir uns keinenAnwalt leisten.
Könnte mein Mann eine Pflichtverteidiger bekommen?
Und was müsste er dann tun?

Bin wirklich über jede hilfe dankbar.


















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"vielen Dank
liebe grüsse
lisamarie"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

ich sehe hier keinen Grund zur Stellung eines Pflichtverteidigers erfüllt, höchstens wegen Kompliziertheit des Sachverhaltes, aber das ist halt ein schwammiger Begriff.

Gruss vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

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