Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

24. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
kiso
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Am Freitag habe ich erfahren, daß das Landesgericht die Haftbeschwerde meines Verlobten der in U-Haft sitzt wegen Verdunkelungsgefahr abgelehnt hat, mit der Begründung, daß die Zeugen noch nicht verhört worden sind. Wie kann das sein, obwohl der Anwalt im Beschwerdebrief darauf hingewiesen hat, daß er davon ausgeht, daß die genannten Zeugen bereits verhört worden sind? Wie lange hat die Staatsanwaltschaft jetzt Zeit die Zeugen (die Arbeitskollegen meines Verlobten, die bestätigen daß er die vorgeworfenen Tat gar nicht begangen haben kann, weil er zu der angegebenen Tatzeit arbeiten war)zu verhören? Sollte das nicht möglichst zeitnah geschehen? Und gibt es dann noch Gründe meinen Verlobten in der U-Haft zu halten?

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7 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wie kann das sein, obwohl der Anwalt im Beschwerdebrief darauf hingewiesen hat, daß er davon ausgeht, daß die genannten Zeugen bereits verhört worden sind?

Nur weil der Anwalt 'davon ausgeht' heisst das ja nicht, dass es auch passiert ist.

Wenn ich Ihnen jetzt sage, dass ich davon ausgehe, dass morgen meine Chefin zu mir kommt und mein Gehalt verdoppelt, passiert das leider trotzdem nicht morgen.

Wie lange hat die Staatsanwaltschaft jetzt Zeit die Zeugen (die Arbeitskollegen meines Verlobten, die bestätigen daß er die vorgeworfenen Tat gar nicht begangen haben kann, weil er zu der angegebenen Tatzeit arbeiten war)zu verhören?

Dafür gibt es keine Frist. Wie ich bereits in dem anderen thread sagte, braucht es nach 6 Monaten U-Haft einen OLG Beschluß, wenn man ihn weiter in U-Haft halten will und bis dahin noch keine Anklage erhoben ist. Wenn man also so will, kann man diese 6 Monate als 'Frist' ansehen.

Sollte das nicht möglichst zeitnah geschehen?

Ja, sollte es.

Und gibt es dann noch Gründe meinen Verlobten in der U-Haft zu halten?

Diese Frage beantworte ich Ihnen jetzt zum dritten Mal:

Wenn die Verdunkelungsgefahr ausgeräumt ist (wenn! ) und es keine anderen Haftgründe (namentlich Flucht- oder Wiederholungsgefahr) gibt, wird er entlassen. Ob das Gericht weitere Haftgründe sieht, können wir nicht wissen, da wir nicht hellsehen können.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 24.02.2008 23:47:23

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#2
 Von 
kiso
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich entschuldige mich schon mal im Voraus falls ich anfange zu nerven, aber ich möchte einfach nur wissen, wie es jetzt weiter geht mit meinem Verlobten.
Meine Anwältin hat heute mit dem Staatsanwalt gesprochen, dieser meinte, die Ermittlungen seien bereits im Gang, d. h. wohl, daß die Mitarbeiter demnächst befragt werden. Er meinte, daß er dann die Aussagen der Mitarbeiter prüfen muß, es könnte ja sein, daß die Mitarbeiter meinem Verlobten einen Freundschaftsdienst erweisen und für ihn lügen. Jetzt ist es ja so, daß der Tattag schon 3 Wochen zurückliegt und sich die Mitarbeiter bestimmt nicht mehr hundertprozentig an diesen Tag erinnern können. Wahrscheinlich werden die Mitarbeiter aussagen, daß mein Verlobter laut Computer den ganzen Tag arbeiten war und das man sich normalerweise abmelden muß, wenn man seinen Arbeitsplatz verlässt. Außerdem werden sie höchstwahrscheinlich aussagen, daß es auffalen würde, wenn mein Verlobter eine Stunde nicht an seiner Maschine arbeitern würde. Jedoch wird keiner aussagen, daß er sich hundert prozentig sicher ist, daß mein Verlobter die ganze Zeit am Platz war. Wie stehen denn die Chancen, daß der Staatsanwalt zu einem positiven Ergebnis kommt. Und ist die Verdunkelungsgefahr nicht mit der Zeugenaussage außer Kraft gesetzt, egal was die Zeugen aussagen? Wenn er doch nur noch wegen dieser Zeugenaussagen, lt. dem Staatsanwalt, in U-Haft sitzt, würde doch spätestens dann der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr wegfallen oder nicht, selbst wenn einer der Zeugen aussagen würde, daß mein Verlobter den Arbeitsplatz verlassen hat. Gibt es dann noch einen Grund ihn weiter festzuhalten?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

aber ich möchte einfach nur wissen, wie es jetzt weiter geht mit meinem Verlobten.

Das ist verständlich. Nur können wir das von hier aus auch nicht wissen...

Wenn er doch nur noch wegen dieser Zeugenaussagen, lt. dem Staatsanwalt, in U-Haft sitzt, würde doch spätestens dann der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr wegfallen oder nicht, selbst wenn einer der Zeugen aussagen würde, daß mein Verlobter den Arbeitsplatz verlassen hat.

Die Verdunkelungsgefahr besteht ja, weil der Verdacht besteht, dass Ihr V. auf die Zeugin unlauter eingewirkt, bzw. sie sogar verprügelt hat, um sie dazu zu bewegen, ihre Aussage zu ändern/zurückzunehmen. Wenn nun die Kollegen aussagen, dass er weg war, bzw. das gut möglich ist, wäre der Verdacht einer neuen Straftat da (näml. der Nötigung und Körperverletzung).

Selbst wenn die geschädigte Zeugin dann vernommen wurde, kann weiterhin der Haftgrund der Wiederholungsgefahr bestehen, wenn man annimmt, dass Ihr V. gleich wieder auf die Zeugin losgeht.

Wenn der Verdacht das Ihr V. die Zeugin genötigt hat, nicht ausgeräumt werden kann, sehe ich keine guten Chancen auf eine baldige Entlassung. Aber -wie schon gesagt- man kann es von hier aus einfach nicht sagen, da man weder die Aussagen der Beteiligten noch die Ermittlungsakte kennt. Sie können nur abwarten.

Die Tatsache, dass die Zeugin entspr. Verletzungen hatte ist natürl. auch ein starkes Indinz gegen Ihren V. da man kaum glauben wird, dass die Zeugin die sich selbst zugefügt hat.





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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
kiso
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch mal eine Frage,

also mein Verlobter ist ja wegen Verdunkelungsgefahr, jetzt schon seit 4 Wochen, in U-Haft. Die Haftbeschwerde wurde abgelehnt, da nach der Meinung der Richter und des Staatsanwaltes die Verdunkelungsgefahr noch nicht ausgeräumt war, zu dem Zeitpunkt der Beschwerde. Als Anmerkung stand in der Beschwerde, daß die vom Anwalt angegeben Zeugen umgehend verhört werden. Am Montag war es nun soweit, seine Arbeitskollegen wurden verhört und alle haben ausgesagt, daß mein Verlobter zum angegebenen Tatzeitpunkt arbeiten war. Selbst sein Chef hat sich für ihn eingesetzt, er hat beim Staatsanwalt angerufen und gefragt, wann denn endlich seine Mitarbeiter vernommen werden, weil er meinen Verlobten wieder bei der Arbeit braucht. Naja jetzt ist doch wohl eindeutig klargestellt, daß mein Verlobter die Körperverletzung nicht begangen hat. Gibt es jetzt noch irgendwelche Gründe ihn weiter in U-Haft zu lassen? Und wie lange kann es jetzt noch dauern, bis der Staatsanwalt oder der Richter eine Entscheidung triftt. Und wird denn jetzt weiterermittelt, wer das Mädchen verletzt hat und warum sie gelogen hat?
Ich danke für alle hilfreichen Antworten, denn es beruhigt eindeutig die Nerven, wenn man weiß, was noch alles auf einen zukommen kann.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Gibt es jetzt noch irgendwelche Gründe ihn weiter in U-Haft zu lassen?

Auf ein Neues: Wir können nicht wissen, ob das Gericht noch einen der (anderen) Haftgründe aus §§ 112 , 112a StPO als gegeben ansieht (Flucht- oder Wiederholungsgefahr). Fragen Sie das die Anwältin. Die kann das 1000mal besser einschätzen anhand der Akte, als wir von hier aus.

Und wie lange kann es jetzt noch dauern, bis der Staatsanwalt oder der Richter eine Entscheidung triftt.

Die Anwältin muß erneut Haftbeschwerde einlegen. Binnen 1-2 Wochen sollte dann abschliessend darüber entschieden sein.

Und wird denn jetzt weiterermittelt, wer das Mädchen verletzt hat und warum sie gelogen hat?

Ja.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
kiso
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Muß man wirklich jetzt noch einmal Haftbeschwerde einlegen? Meine Anwältin meinte, daß das jetzt alles von selbst läuft. Daß die Aussagen der Zeugen von der Kripo jetzt an den Staatsanwalt gehen und der sich dann um den Fall kümmern muss und wir diese Woche eigentlich noch etwas von ihm hören müssten. Meine Anwältin ist aber auch nur die Urlaubsvertretung für meinen Anwalt. Könnte es also sein, daß sie sich nicht richtig informiert hat? Oder läuft das jetzt wirklich auch ohne weitere Haftbeschwerde weiter?

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Meine Anwältin meinte, daß das jetzt alles von selbst läuft.

Natürlich kann auch die Staatsanwaltschaft die Aufhebung des Haftbefehls beantragen, oder das Gericht ihn 'von Amts wegen' aufheben.

Wenn die Anwältin sich dahingehend mit der StA und dem Gericht verständigt hat, wird es wohl auch auf diesem Weg laufen. Das ist eben auch so eine Sache, die wir von hier aus nicht sehen oder wissen können, was seitens der Anwältin und StA / Gericht gesagt/getan/vereinbart wurde.



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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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