Eintrag/Löschung Führungszeugnis bzw.Zentralregister

20. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
TipTop
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag/Löschung Führungszeugnis bzw.Zentralregister

Eine Frage wo kann ich Nachfragen ob eine Jugendstrafe die ca.5-6 Jahre her ist, noch im zentralregister bzw. Führungszeugnis steht und wie kann ich diese dann ggf. löschen lassen und wo?

Vielen Dank und viele Grüße

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Im Führungszeugnis steht sie nicht.

Was den BZR-Auszug angeht habe ich Dir mal einen alten Thread hierherkopiert, der die Frage beantwortet:

Eine andere -kompliziertere- Sache ist der Bundeszentralregisterauszug (aus dessen Eintragungen das Führungszeugnis gebildet wird, also nicht alles was im BZR-A steht, steht auch im FZ):

Sie können -schriftlich- "Einsichtnahme in Ihren BZR-Auszug gem. § 42 BZRG " beantragen.

In diesem Antrag müssen Sie ein Amtsgericht benennen (sinnigerweise das Ihres Wohnortes), dem der BZR-A dann zugeleitet wird. Von dort erhalten Sie nach Eintreffen des BZR-A dann Bescheid, wann Sie dort Einsicht nehmen [Normalerweise haben Sie 14 tage (nach eintreffen) Zeit.] können. Das heißt, Sie müssen alleine, ohne Begleitpersonen zum AG gehen und bekommen dort den BZR-A zur Einsicht vorgelegt. Eine Übersendung nach Hause ist nicht möglich. Auch dürfen keine Kopien gefertigt werden. lediglich handschriftliche Aufzeichnungen sind gestattet.

Der schriftliche Antrag auf Einsichtnahme nach § 42 BZRG ist zu richten an:

Den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
-Dienststelle BZR-
Bereich Informationstechnik
Neuenburger Str. 15

10969 Berlin

-----------------
"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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