Eintrag ins Führungszeugnis für eine Behörde (Belegart 0)

28. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Thomas11111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Eintrag ins Führungszeugnis für eine Behörde (Belegart 0)

Hallo mit einem Hilferuf,

ich wurde Anfang 2007 zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen a 25 Euro verurteilt. Es handelte sich um BaFÖG-Betrug. Jetzt bekomme ich eine Arbeitsstelle im Landkreis, aber ich muß noch ein Fürungszeugnis vorlegen. In meinem Privatführungszeugnis war kein Eintrag vorhanden. Es war auch die einzige Verurteilung in meinem Leben.

1. Wie sieht es mit dem Führungszeugnis für den öffentlichen Dienst aus? Ist dort was eingetragen?
2. Ist im BZR was eingetragen?
3. Gibt das Führungszeugnis für Behörden irgendeinen Hinweis darauf das Im BZR etwas eingetragen wurde?
4. Hat die Behörde die Möglichkeit herrauszufinden was im BZR steht?
5.Darf ich mich mit 90 TS als nicht vorbestraft ausgeben?
6.Ich würde auch gerne in so ein Behördenzeugnis einsehen, darf ich das, ohne dass es weiter an die zukunftige Arbeitsstelle weiter geleitet wird?

Über (auch kurze) Antworten danke ich sehr. Mit dankbaren Grüßen im Voraus.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thomas11111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Ach so,

also ich bewerbe mich für eine Stelle im Bauamt, also prüfen und genehnigen der Ausführungspläne von Ausführungsfirmen.

Gruß

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#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Zu Ihren Fragen:

1.) Ja, die Strafe ist dort eingetragen.
2.) Dort steht Sie auch drin
3.) Nein, Aber da Sie ja eh drinsteht ist die Frage Hinfällig
4.) Ist nebensächlich, siehe 1 und 3
5.) Ja Sie dürfen Sich so bezeichnen, machter aber wenig Sinn, weil der Arbeitgeber eh davon erfährt.
6.) Wozu?



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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#3
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Hallo!

Gem. § 32 Abs. 2 Nr. 5a) werden einmalige Verurteilungen von nicht mehr als 90 TS nicht in das Führungszeugnis aufgenommen.

Ihre Verurteilung steht daher nicht im Führungszeungis. Dieses ist grundsätzlich auch das gleiche, das Behörden bekommen. Mit dem Unterschied, dass hier noch bestimmte Verwaltungsentscheidungen mit aufgenommen werden (z.B. Gewerbeuntersagung.. etc.). Das betrifft Sie aber nicht.

Nur ganz bestimmte Behörden wie Staatsanwaltschaften, oberste Bundesbehörden etc. können Ihre Verurteilung sehen. Aber nicht das Bauamt als Kommunalbehörde. Hier gelten Sie als nicht vorbestraft und es besteht auch keine Möglichkeit für Ihren Dienstherren, von der Verurteilung irgendwie zu erfahren. Keine Angst!

Einzig im BZR ist Ihre Verurteilung aufgeführt. Aber das sehen (grundsätzlich) nur Staatsanwaltschaften und Gerichte. Sprich: Nur dann, wenn Sie noch einmal straffällig werden sollten... aber das werden Sie ja nicht!

Ein letzter Hinweis: Da Sie jetzt einen Eintrag haben, führt jede (!) noch so winzige Verurteilung dazu, dass Ihre Vorstrafe im Führungszeugnis erscheint.

Also: Nichts riskieren! Nicht schwarzfahren etc... Sie wissen schon!

Alles Gute!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thomas11111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

VIELEN DANK !!!!!!!!!!!! :)


Herr IDYBELL,

ich bin schon erleichtert.

Herr Rechtsmacher ist wohl im Unrecht oder?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

OK, zwei Juristen, drei Meinungen :)

@Rechtsmacher: Woraus leitest Du das ab, dass der Dienstherr die Verurteilung sieht?

Das können m.E. gem. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG nur oberste Bundes- und Landesbehören. Und er bewirbt sich ja bei einer Kommune, nicht beim Ministerium..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

[quout] OK, zwei Juristen, drei Meinungen

In der Tat.

Leider hatte ich meine meine Antwort nur teilweise Recht, für die Belegart O dürfte es zweifelsfrei wohl sein wie IDYBELL gesagt hat.

Sie bewerben sich "nur" bei der Kommune und nicht bei einer der oberen Landesbehörden.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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#7
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

Dennoch mal zu der Frage Nr.6 Behördenzeugnis kann man immer einsehen,
es muß dafür ein Antrag gestellt werden und man darf es wirklich dann nur beim Amtsgerich einsehen wird danach vernichtet,wenn es nicht der Arbeitgeber sehen soll oder man keinen hat

-- Editiert von NET-Surfer am 28.09.2008 13:40:06

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Thomas11111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

ja,

aber muss ich nicht glaubhaft machen, dass ich Eintragungen habe?

Oder darf ich ohne jeglichen Grund eine Einsicht beantragen?

Danke im Voraus

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

Gründe brauch man dafür nicht,denn jeder Bürger hat ein Recht darauf laut den Datenschutzgesetz zu wissen welche Daten über ihn bekannt sind. Wie soll sonst ein Bürger wissen,ob die Daten über ihn auch richtig sind ?!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Thomas11111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Und

Wann erlischt mein Eintrag im BZR??

schon wieder Danke im voraus

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

Nach 5 Jahr kommt keine neue ->kleine<- Straftat mehr ins Führungszeugnis nach 6 Jahren bist Du dann wieder ein :engel: ,wenn in den 1 Jahr der Speerzeit nichts mehr war



-- Editiert von NET-Surfer am 28.09.2008 15:03:03

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Thomas11111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Also ich verstehe das so (in meinem Fall: BaFÖG-Betrug):

1.) also 5 Jahre durchhalten (ohne Mist zu bauen)

Danke...

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