Eintrag in den Polizeicomputer

16. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
finnland
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag in den Polizeicomputer

Hallo, ich habe vor ca. 8 Jahren eine Straftat begangen, die mit 9 TS a`Euro 68,00 betraft wurde. Leider habe ich jetzt kürzlich einen Ladendiebstahl im Wert von ca. 15 Euro begangen. Meine Frage:

Steht die vor 8 Jahren begangene Tat noch im BZR und im Polizeicomputer? Falls im BZR gelöscht, jedoch im Polizeicomouter nicht, hat dies möglicherweise eine
Strafverschärfung seitens der Staatsanwaltschaft zufolge?

Ich habe hier im Forum gelesen, dass nach 5 Jahren i.d.R
Einträge im BZR gelöscht werden und nicht mehr gegen einen
verwendet werden dürfen. Gilt das für die Staatsanwaltschaft auch bei einem 8 Jahren alten Eintrag im Polizeicompuer,der möglicherweise nocht nicht gelöscht worden ist? Erhält die Staatsanwaltschaft überhaupt Kenntnis über einen Eintrag im Polizeicomputer, obwohl im BZR kein Eintrag mehr vorhanden ist? Wenn ja, darf sie diese Kenntnis dann strafverschärfend anwenden?

Ich würde mich freuen, wenn jemand meine Fragen beantworten würde. Vielen Dank






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"suomi"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
finnland
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, gibt es denn niemanden, der meine Frage beantworten kann?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

sind Sie sicher, daß es 9 TS waren ??????

Und die Höhe der TS von 68 Euro ist auch ungewöhnlich, zumal es vor 8 Jahren noch gar keinen Euro gab. ( 133,- DM wären allerdings ebenso ungewöhnlich)



0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Richtig, bei 9 TS a 68,00 wundere ich mich auch zieml.

However, Geldstrafen bis 90 TS stehen für 5 Jahre im BZR, diese Sache ist also raus.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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